24.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 226 / Tagesordnungspunkt 29

Uwe SchummerCDU/CSU - Teilhabebericht der Bundesregierung

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Verehrtes Präsidium! Meine Damen! Meine Herren! Der zweite Teilhabebericht der Bundesregierung beschäftigt sich mit Zahlen, die schwerpunktmäßig bis 2014 erhoben wurden. Wie bereits im ersten Teilhabebericht, den wir 2013 öffentlich diskutiert haben, sehen wir, dass die Inklusion bei Kindern gut gelingt; denn 91 Prozent der Kinder mit Behinderungen in Deutschland gehen in Regelkindertagesstätten und Regelkindergärten und werden dort entsprechend gefördert.

Wir sehen aber auch: Je älter die Kinder werden, desto geringer die Inklusion. Das manifestiert sich in den Regelschulen, sowohl den Grundschulen als auch den weiterführenden Schulen, in die nur etwa 37,7 Prozent der behinderten Jugendlichen gehen. Ich warne aber auch davor, Fördereinrichtungen generell zu verurteilen. Auch in Fördereinrichtungen wird guter pädagogischer Unterricht geleistet

(Beifall bei der CDU/CSU)

und werden Menschen so gestärkt, dass sie ihren Bildungsabschluss erreichen können und auf dem Arbeitsmarkt eine Chance haben. Deshalb sollte man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sondern wir sollten differenzieren und schauen, wie die Fördermöglichkeiten verbessert werden können.

Wenn wir die Teilhabe in den Regeleinrichtungen weitgehend umsetzen wollen, dann ist das nicht alleine Aufgabe des Bundes. Wir müssen mit den Ländern und mit den Schulträgern in den Kommunen reden. Dann müssen die Lehrer entsprechend ausgebildet sein, dann müssen die Räumlichkeiten vorhanden sein, und dann muss die Barrierefreiheit gegeben sein.

(Katrin Werner [DIE LINKE]: Und die brauchen noch mehr Lehrer!)

Es ist also nicht Alleinstellungsmerkmal des Bundes, für Inklusion zu sorgen, sondern wir können erwarten, dass dieses Gemeinschaftsprojekt – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – von Bund, Ländern und Kommunen mitgetragen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auf dem ersten Arbeitsmarkt sind 1,1 Millionen Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Es gibt immer noch das Vorurteil, dass Menschen, die behindert sind, öfter krank werden. Der Teilhabebericht spricht eine andere Sprache. Er legt dar, dass 30 Prozent der Menschen mit Behinderungen sich in einem Jahr nicht einen Tag krank gemeldet haben und dass sie offenkundig eine hohe Motivation haben. Es ist aber auch so, dass mit der Beschäftigung von behinderten Menschen generell die Humanisierung der Arbeitswelt gefördert wird, auch für die nicht behinderten Beschäftigten. Man muss sich vor Augen halten: In der Gruppe der erwerbstätigen behinderten Menschen sind es 30 Prozent, die in einem Jahr nicht einen Tag krank waren, in der allgemeinen Arbeitnehmerschaft sind es 23 Prozent, die keinen Tag krank waren.

Es gibt in den Integrationsfirmen 11 000 Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen. Insgesamt gibt es 850 Integrationsbetriebe mit über 33 000 Beschäftigten. Die Koalition hat als Ergebnis der Staatenprüfung in Genf – geprüft wurde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – zusätzlich 150 Millionen Euro für ein Programm zur Förderung von Integrationsunternehmen zur Verfügung gestellt. Wir haben gemerkt, dass in einigen Bundesländern ein Moratorium dazu geführt hatte, dass Integrationsfirmen mit sinnvollen Ideen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance mehr hatten, weil ihnen das Geld fehlte. Der Bund hat dieses Geld aus seinen Mitteln zusätzlich bereitgestellt.

(Beifall der Abg. Antje Lezius [CDU/CSU])

Wir merken, dass dieses Instrument zur Förderung von Integrationsfirmen auf dem ersten Arbeitsmarkt – Stichwort: Mindestlöhne mit entsprechenden tariflichen Vereinbarungen – auch eine Lotsenfunktion für andere Unternehmen hat. Diese Integrationsfirmen wissen, wie man mit psychisch erkrankten Arbeitnehmern, die sich etwas hinzuverdienen wollen, umgeht. Unternehmen mit einer Quote von 30, 35 Prozent beschäftigter behinderter Menschen können bei einem entsprechenden Produktivitätsausgleich und einem Lohnkostenzuschuss ihre Marktfähigkeit erhalten.

Eine weitere Konsequenz aus dem Ziel, auf dem ersten Arbeitsmarkt stärker Inklusion zu entwickeln, war, die Kompetenz der Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Wir haben dafür gesorgt, dass sie mehr Zeit haben, um zu beraten: nicht nur die schwerbehinderten Menschen in einem Unternehmen, sondern auch diejenigen, die an der Schwelle zum Berufsleben stehen, und Menschen, die vielleicht Integrationsmaßnahmen, ein betriebliches Eingliederungsmanagement, etwa nach einer chronischen Erkrankung, und weitere Instrumente brauchen, damit ihre Produktivität und ihre Lebenskraft nicht weiter sinken. Die Humanisierung der Arbeitswelt auf dem ersten Arbeitsmarkt muss stärker gelebt werden. Da sind die Schwerbehindertenvertretungen ein ganz wichtiges Instrumentarium. Deshalb haben wir es insgesamt gestärkt. Ermöglicht wurden mehr Freistellungen, mehr Unterstützung bei bürokratischen Angelegenheiten.

Wir haben aber auch dafür gesorgt, dass die stellvertretenden Vertrauensleute aufgewertet werden, dass man mehr im Team arbeiten kann und dass, bevor sich ein Unternehmen von einem schwerbehinderten Menschen durch Kündigung trennt, erst einmal die Schwerbehindertenvertretung zu informieren ist und dass darüber beratschlagt wird, wie eine weitere Beschäftigung im Unternehmen stattfinden kann.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: An wesentlichen Punkten haben Sie leider nichts geändert!)

43 Prozent der Frühverrentungen heute finden nicht wegen Herz-Kreislauf-Problemen oder kaputter Knochen statt, sondern aufgrund von psychischen Erkrankungen. Deshalb ist es so wichtig, mit den Unternehmen, mit den Schwerbehindertenvertretern Frühwarnsysteme gegen Burn-out zu installieren und auch ein entsprechendes Gesundheitsmanagement zu organisieren. Da sind sie unsere natürlichen Bündnispartner. Sie wissen, wie man mit behinderten Menschen in einem Unternehmen produktiv arbeiten kann, weil sie die Konzepte kennen und auch wissen, wie diese Konzepte finanziert werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Unser Teilhabebericht enthält eine sehr positive Botschaft: Die Zahl der Betriebe, die keinen schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigen, ist seit 2002 von 58 219 auf 39 101 gesunken. Wir wissen, dass im Rahmen der Initiative „Wirtschaft inklusiv“ Tausende von Beratungen von Unternehmern darüber stattfinden, wie behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt angestellt und gefördert werden können. Durch diese Initiative wurden bereits 1 600 neue Stellen für die Gruppe, die wir heute in besonderer Weise im Blick haben, geschaffen. Es gab zur Förderung von Inklusion viele runde Tische von Betriebsräten, Personalräten, Arbeitgebern, also von Vertretern der Arbeitnehmerschaft und der Wirtschaft.

Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sinkt in Deutschland seit drei Jahren stärker als die allgemeine Arbeitslosigkeit. Auch das ist eine gute Nachricht, die letztendlich aus dem, was im Teilhabebericht dargestellt ist, aber auch aus der konkreten politischen Arbeit resultiert. Im Februar 2017 waren 168 964 schwerbehinderte Menschen weniger als im Vorjahr arbeitslos. Der Rückgang der Anzahl arbeitsloser anerkannt schwerbehinderter Menschen liegt damit bei etwa 5,8 Prozent; der Rückgang der Anzahl Langzeitarbeitsloser liegt dagegen bei etwa 5 Prozent.

Aber: Das Armutsrisiko Schwerbehinderter ist höher. Deshalb war es wichtig, dass bei der Behandlung dieses Themas über das Bundesteilhabegesetz die Einkommens- und Vermögensgrenzen angepasst wurden. Das war ein ganz konkreter Schritt, der das Armutsrisiko verringern wird. 40 Prozent der behinderten Menschen können ihren Unterhalt selbst verdienen, während dies in der Gruppe der allgemeinen Arbeitnehmerschaft 74 Prozent sind. Deshalb: Die Freistellung von 30 000 Euro Jahreseinkommen brutto von der Steuer wird dafür sorgen, dass von den 70 000 Menschen, die anerkannt schwerbehindert und erwerbstätig sind – sie müssen heute ihre Eingliederungshilfe sozusagen mitfinanzieren –, zukünftig zwei Drittel gar keine Mitfinanzierung mehr leisten müssen.

Die Anhebung der Vermögensfreigrenze auf 50 000 Euro ist ebenfalls ein ganz zentraler wichtiger Schritt. Die Anrechnung des Einkommens der Ehepartner und Ehepartnerinnen wird abgeschafft, sodass Liebe nicht mehr mit Armut Hand in Hand gehen muss.

Die Zahlen im Teilhabebericht stammen aus dem Jahr 2014. Viele Maßnahmen, die wir 2016 und 2017 beschlossen haben, werden in den nächsten zwei Jahren in Kraft treten, das Budget für Arbeit etwa 2018. Ich bin von daher sicher, dass wir auf der Grundlage des nächsten Teilhabeberichts sozusagen die Früchte dieser intensiven Arbeit dieser Koalition zur Inklusion, dieser Bundespolitik miteinander debattieren werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Tack [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Schummer. – Als Nächste hat das Wort Corinna Rüffer vom Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7090273
Wahlperiode 18
Sitzung 226
Tagesordnungspunkt Teilhabebericht der Bundesregierung
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