Kerstin TackSPD - Teilhabebericht der Bundesregierung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Teilhabebericht der Bundesregierung beschreibt die Lebenslage von Menschen mit Behinderung im Zeitraum von 2005 bis 2014, also in einem Zeitraum bis vor drei Jahren. Ich freue mich sehr, dass sich der zweite Bericht qualitativ sehr stark vom ersten Bericht unterscheidet. Bei dem ersten Bericht hatten wir noch zu beklagen, dass der Beschreibung der Lebenslagen eine sehr unzureichende Datenbasis zugrunde lag. Dieser zweite Bericht ist qualitativ deutlich besser, und es besteht die Möglichkeit, wenn man die beiden Datenblätter nebeneinanderhält, Entwicklungen nachzuvollziehen.
Er beinhaltet Lebensbereiche wie Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Erwerbsarbeit, materielle Lebenssituation, alltägliche Lebensführung, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit, Schutz der Person sowie politische und gesellschaftliche Teilhabe. Er beschreibt also einen sehr umfangreichen Lebensbegriff und fokussiert sich nicht nur auf Teilbereiche. Es ist auch sehr interessant, zu sehen, wie er sich vertiefend mit den Fragestellungen Migrationshintergrund und Wohnungslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigung befasst.
Nun haben wir natürlich die Erwartungshaltung, dass wir diejenigen Maßnahmen, die wir in dieser Legislaturperiode für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung umgesetzt haben, im nächsten Teilhabebericht, der dann einen Zeitraum umfasst, für den wir hier in dieser Koalition Verantwortung tragen, spürbar nachvollziehen können.
Da haben wir in dieser Legislaturperiode, wie ich meine, eine beachtliche Bilanz vorzuweisen. Das Teilhabegesetz, das hier ja schon mehrfach angesprochen wurde, ist ja nur ein kleines Segment bei der Umsetzung der Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigung.
Wir haben für den Bereich des Arbeitsmarktes mit der unterstützten Beschäftigung, mit dem Budget, mit dem Ausbau der Inklusionsbetriebe meines Erachtens Gutes auf den Weg gebracht. Wir haben die Strukturen für Menschen mit Beeinträchtigung massiv ausgebaut – mit der unabhängigen Beratung, die ab dem nächsten Jahr losgehen wird, mit der Schlichtungsstelle, die wir neu eingeführt haben, mit dem Ausbau der Fachstelle für Barrierefreiheit.
Wir haben das Thema Barrierefreiheit insgesamt weiter nach vorne gebracht und die Barrierefreiheit insbesondere mit einer Neuauflage der Unterstützung für den Umbau von Wohnungen zu barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum ganz neu wieder in das Programm der Förderung des Bundes aufgenommen. Wir haben bei der Frage der inklusiven Bahnhöfe neue Programme aufgelegt, und das ist auch wichtig. Die Fernbusrichtlinie ist ein weiteres Beispiel. Wir haben den Städten mehrere Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit auch sozialer Raum und Sozialräume inklusiv gestaltet werden können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meines Erachtens kann sich das sehen lassen. Es ist eben mehr als nur der Fokus auf die reformierte Eingliederungshilfe.
Wir haben im Gesundheitsbereich nicht nur mit den Pflegestärkungsgesetzen, sondern vor allen Dingen mit der Einführung der sozialpädiatrischen Zentren für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung viel erreicht und umgesetzt.
Wir haben die Prävention gestärkt, indem wir im Rahmen des Programms BeSt beraten und junge Menschen stärken. Insbesondere für Frauen mit Beeinträchtigung, die in ganz wesentlicher Weise Opfer sexuellen Missbrauchs werden können, haben wir ein eigenes Programm aufgelegt.
(Beifall bei der SPD)
Wir haben mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ endlich Unterstützungsmöglichkeiten für diejenigen geschaffen, die in Einrichtungen der Psychiatrie oder der Behindertenhilfe Erfahrungen mit sexueller Gewalt und anderer Gewalt gemacht haben. Wir haben nach dem Grundsatz „Nein heißt nein!“ endlich die Frage der Strafbarkeit von sexuellen Handlungen in Angriff genommen. Bisher war im Gesetz bei Taten gegen Frauen mit Beeinträchtigung als besonders Schutzbedürftigen keine vergleichbare Bestrafung der Täter vorgesehen wie bei sexuellen Handlungen gegen Frauen ohne Beeinträchtigung. Das haben wir Gott sei Dank in dieser Legislaturperiode endlich geändert. Wir haben die Frauenbeauftragten in die Werkstätten hineingebracht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich glaube, es ist ein sehr breiter Strauß an Maßnahmen, die wir in dieser Legislaturperiode vorgenommen haben, um zu dokumentieren, dass es nicht nur um die Reform der Eingliederungshilfe geht, sondern auch um die Lebenslagen an ganz unterschiedlichen Stellen, und wir glauben und sind uns auch sehr sicher, dass das natürlich Einfluss auf die Lebenslagen haben wird und wir das in künftigen weiteren Berichten auch sehen werden.
Selbstverständlich haben wir weiteren Handlungsbedarf in all den Feldern, die hier heute schon mehrfach deutlich dokumentiert sind. Aber wir können auch sagen: Diese Koalition hat in dieser Frage massiv geliefert, und darauf können wir zu Recht stolz sein.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7090290 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 226 |
Tagesordnungspunkt | Teilhabebericht der Bundesregierung |