Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Finanzaufsichtsrecht
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf besteht aus zwei Teilen. Trotzdem zieht sich da ein roter Faden durch.
Der erste Teil bezieht sich auf das, was man makroprudenzielle Regulierung nennt, das heißt, dass man nicht Regeln für ein einzelnes Institut macht, sondern für den Gesamtmarkt. Das ist gut.
Dieses Gesetz hat allerdings eine problematische Entwicklungsgeschichte. Der erste Vorschlag stammte aus einem Gremium – Ausschuss für Finanzstabilität –, in dem die Bundesbank, die Finanzaufsicht und das Bundesministerium der Finanzen vertreten sind. Dieser Vorschlag hat die fachliche Diskussion sinnvoll abgebildet. Dann kamen aber die Bankenverbände und haben in einem ersten Schritt, noch vor dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, gesagt: Das sind zu große bürokratische Lasten. Wir wollen die ganze Datenerhebung, die da vorgesehen ist, herausnehmen. – Es ist natürlich schwierig, ohne Datengrundlagen Fehlentwicklungen einschätzen zu können. Damit kam es zum ersten Punktsieg für die Bankenverbände.
Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs hatten wir in der Anhörung die interessante Konstellation, dass alle in der Anhörung anwesenden Ökonomen, die Bundesbank und die Finanzaufsichtsbehörde den Gesetzentwurf der Bundesregierung gemeinsam mit Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt haben, während aus den Koalitionsfraktionen heftiger Gegenwind kam, und zwar wieder aus der Perspektive der Bankenverbände.
Worum geht es? In den USA war die Kreditvergabe lange Jahre relativ normal. Es wurde nämlich immer geschaut, ob die Haushalte die Kredite auch tragen können.
(Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Variabel!)
Dann kam es ab dem Jahr 2000 in kurzer Zeit dazu, dass der Anteil der Kredite an Haushalte mit geringem Einkommen, die die Schulden nicht tragen konnten, massiv angestiegen ist. Er hat sich in sechs Jahren auf 600 Milliarden Dollar verdreifacht. Das zeigt eben, dass in wenigen Jahren eine massive Fehlentwicklung eintreten kann. Den Schaden hatten dann nicht nur die Banken, sondern ganz viele Menschen haben das wenige Eigenkapital, das sie hatten, dadurch verloren, dass sie Kredite aufgenommen hatten; denn nachher hatten sie weder das Haus noch ihr Kapital, sondern waren ärmer als vorher. Es war also auch für die Verbraucher schlecht.
(Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Das hat es in Deutschland noch nie gegeben!)
Genau die Regeln, die eine Kreditvergabe vor dem Hintergrund der Einkommen und der Schuldentragfähigkeit des Haushalts begrenzen würden, wenn es eine Fehlentwicklung gibt, sind auf Betreiben der Bankenverbände aus diesem Gesetz herausgenommen worden. Das war der zweite Punktsieg für die Bankenverbände. Wir halten das für fatal,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
und zwar nicht, weil es schon heute eine solche Fehlentwicklung gäbe, sondern weil uns die Geschichte in anderen Ländern zeigt, dass eine Branche, die vielleicht über Jahrzehnte seriöse Geschäfte macht, plötzlich zu einer Fehlentwicklung beitragen kann. Man braucht also ein Gesetz, um in diesem Fall gegensteuern zu können. Sie haben dem Gesetzentwurf jedoch auf Betreiben der Bankenverbände die Zähne gezogen. So geht das nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes geht es leider ähnlich weiter. Da geht es darum, die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu korrigieren. Aus den Reihen der Bankenverbände gab es den Impuls, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Daraufhin sind Sie ganz schnell tätig geworden und haben gesagt: Wenn die Banken eine Problemanzeige machen, dann reagieren wir darauf. – An dieser Stelle finden wir das richtig. Rechtssicherheit da zu schaffen, ist gut.
Aber es gibt noch andere Punkte, an denen diese Richtlinie nicht gut umgesetzt worden ist. Dort gibt es richtige Probleme – diesmal von Verbraucherseite. Wir haben gesagt: Lasst uns auch das Problem bei den sogenannten Vorfälligkeitsentschädigungen angehen. Da geht es darum, was man einer Bank, wenn man einen Kredit früher zurückzahlt, zum Beispiel, weil man nach einer Scheidung ein Haus verkaufen muss, zahlen muss. Wir wissen, dass sich die Banken regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verrechnen, dass die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungen völlig intransparent ist und dass die Rechtsetzung in Deutschland der EU-Richtlinie nicht entspricht. Damit beschäftigt sich jetzt eine Arbeitsgruppe, sodass es in dieser Legislaturperiode nicht zu einer Regelung kommen wird. – Dritter Punktsieg für die Bankenverbände. So geht das nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Nächster Punkt: Koppelungsgeschäfte beim Abschluss von Restschuldversicherungen. Auch da hätte man zügig etwas machen können. Wir haben vereinbart, dass das im Rahmen der Umsetzung einer Versicherungsrichtlinie geschieht. Dass wir diesen Zustand überhaupt haben, hat aber auch etwas damit zu tun, dass bisher stärker auf die Banken als auf die Verbraucher gehört wurde. Auf diesem Markt werden teilweise Versicherungsprodukte am Bankschalter verkauft, obwohl nur 20 Prozent der Prämienzahlung irgendetwas mit dem Kundennutzen zu tun hat. Der Rest bleibt im Vertrieb hängen oder ist Gewinn für die Versicherungsgesellschaft. Solche Produkte braucht man nicht. Es gibt massenweise Fehlberatungen. Dagegen hätte man schon mit diesem Gesetzentwurf etwas tun müssen.
(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Machen wir!)
Auch da gab es Bremsmanöver auf Betreiben der Bankenverbände. So geht das nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
So ist es auch bei der Frage der Immobilienverzehrkredite. Sie sind aus dem Anwendungsbereich der Regelungen zu Verbraucherdarlehen herausgenommen worden, obwohl es auch da etwas für die Verbraucher hätte geben müssen. Wieder ein Punktsieg für die Bankenverbände.
Wir können einem solchen Gesetzentwurf nicht zustimmen, auch wenn da einzelne gute Regelungen drin sind; denn wir sagen: Es muss faire Bedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt geben.
Große Koalitionen scheinen gut für Bankenverbände zu sein. Deswegen muss man sie auch ablösen.
Danke.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das Wort erhält nun der Kollege Matthias Hauer für die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7092686 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Finanzaufsichtsrecht |