Matthias HauerCDU/CSU - Finanzaufsichtsrecht
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz. Dass dieses Gesetz aus zwei Teilen besteht, das haben wir gerade schon gehört. Wir haben auch sehr viel zum ersten Teil, in dem es um das Thema „Immobilienblasen vermeiden“ geht, gehört. Dass wir die Instrumente, die wir nun an die Hand bekommen, vonseiten der Politik hoffentlich nie brauchen werden, ist, glaube ich, hinreichend erörtert worden.
Ich will mich daher auf den zweiten Teil des Gesetzentwurfes konzentrieren und verweise hinsichtlich des ersten Teils auf das, was meine Kollegin Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der Union, schon dargelegt hat.
Der Name des vorgesehenen Gesetzes mag recht sperrig sein. Mit dem zweiten Teil des Gesetzentwurfs wollen wir aber für etwas sorgen, was für den Verbraucherschutz in Deutschland sehr wichtig ist: Wir bauen die Hürden ab, die bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten im vergangenen Jahr entstanden sind. Seit einem Jahr besteht Rechtsunsicherheit. Banken und Sparkassen haben deshalb viele Kredite abgelehnt, gerade Kredite für junge Familien und Senioren. Gerade habe ich gehört: Wir brauchen mehr Wohnungen. – Das stimmt sicherlich. Das gilt aber besonders für junge Familien.
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat zu viel Unsicherheit geführt. Der damalige Gesetzentwurf aus dem Hause von SPD-Minister Heiko Maas – wir haben das schon in der ersten Lesung vor zwei Monaten diskutiert – hatte erhebliche Mängel. In meiner damaligen Rede habe ich diese Mängel im Detail benannt. Ich habe deutlich gemacht, dass ein wichtiger Halbsatz, der eine Ausnahmeregelung betrifft, nicht ins deutsche Gesetz übernommen wurde, und auch, dass durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe viel Rechtsunklarheit im deutschen Recht gestiftet wurde. Das reparieren wir heute. Den fehlenden Halbsatz fügen wir ins Bürgerliche Gesetzbuch und ins Kreditwesengesetz ein.
Für weitere Klarheit wird eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, in diesem Falle eine gemeinsame Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sorgen. Wir erwarten, dass die Ministerien in die Beratungen auch Vertreterinnen und Vertreter der Kreditwirtschaft und des Verbraucherschutzes einbeziehen, damit wir eine praxisnahe Lösung, eine praxisgerechte Ausgestaltung bekommen, damit diejenigen, die sich einen Kredit leisten können, diesen dann auch bekommen.
Mit dem Gesetz wird es nun wieder möglich, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung stärker auf den Wert der Immobilie abzustellen, was auch viel Sinn macht. Wir erreichen damit, dass junge Familien wieder leichter Wohneigentum erwerben können und dass ältere Menschen den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie besser finanzieren können. Das erreichen wir mit dem Gesetz, und das war auch stets Anliegen von CDU und CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben mit dem Gesetz auch das Thema Koppelungsgeschäfte aufgegriffen. Worum geht es dabei? Wenn eine Bank einen Kreditvertrag abschließt und das Ganze an den Abschluss eines weiteren Vertrages koppelt, dann sorgt das schon mal für Unstimmigkeiten. Es gibt Koppelungen, die Sinn machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn auch ein Sparkonto eröffnet werden muss und von diesem Sparkonto dann die Kreditraten bedient werden. Es gibt aber auch Koppelungen, die jedenfalls für die Kundinnen und Kunden keinen Sinn machen, sondern nur für die Kreditinstitute. Da fügen wir die Klarstellung ein, dass Koppelungen dem Nutzen für Kundinnen und Kunden dienen müssen. Das regeln wir im Kreditwesengesetz und mit Aufnahme eines Verweises im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist übrigens erst im Gesetzgebungsverfahren aufs Tableau gekommen. Insofern kann man sagen: Wir haben das Gesetz an der Stelle noch ein Stück besser gemacht.
Auch das Thema Vorfälligkeitsentschädigung – Herr Dr. Schick von den Grünen hat es gerade auch angesprochen – haben wir im Gesetzgebungsverfahren intensiv beraten. Wir haben die Sachverständigen in der Anhörung dazu befragt. Ich habe für die Unionsfraktion sehr deutlich gemacht, dass es für den durchschnittlichen Kreditnehmer derzeit kaum möglich ist, die Vorfälligkeitsentschädigung annähernd korrekt zu berechnen. Hier herrscht eine gewisse Intransparenz. Da müssen wir ran. Da müssen wir Klarheit schaffen.
Wir wollen also mehr Transparenz für diejenigen, die einen Kredit aufnehmen wollen. Wir wollen aber auch eine gute Lösung, und auf dem Weg dahin sind wir. Es gibt eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die genau das anstrebt, nämlich Klarheit bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Deshalb ist es vernünftig, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe abzuwarten. Wir erwarten – diese Erwartung möchte ich heute noch einmal deutlich formulieren –, dass uns die Ergebnisse zügig zur Verfügung gestellt werden, damit wir Änderungen im Sinne von mehr Transparenz vornehmen können. Ich hoffe, dass es in dieser Legislaturperiode klappt. Falls es in dieser Legislaturperiode nicht mehr klappt, wird das sicherlich die nächste unionsgeführte Koalition nach der Bundestagswahl angehen.
(Sarah Ryglewski [SPD]: Dann dauert es ja noch! – Weitere Zurufe von der SPD)
– Nach der kommenden Bundestagswahl.
(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Es ist auch eine Art, sich zu irren!)
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hatte ich für die Unionsfraktion betont, dass am Ende der Beratung eine Lösung stehen muss, die für mehr Rechtssicherheit sorgt, die aber gleichzeitig bei der Kreditwürdigkeitsprüfung den Bogen nicht überspannt. Das werden wir mit dem Gesetz, das auch mehr Verbraucherschutz bringen wird, erreichen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Wir applaudieren trotzdem!)
Johannes Fechner ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7092688 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Finanzaufsichtsrecht |