30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 4

Johannes FechnerSPD - Finanzaufsichtsrecht

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Heute beschließen wir ein wichtiges Gesetz. Es ist wichtig, dass wir nicht 20 Jahre warten, bis es wieder eine Legislaturperiode mit einer unionsgeführten Bundesregierung gibt,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

sondern dass wir für die jungen Familien und die Seniorinnen und Senioren schnell tätig werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben noch vor der letzten Sommerpause mit Zustimmung der Union – mit eurer Zustimmung! – das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, und es war richtig; dafür gab es gute Gründe. Auf Basis dieses Gesetzes wollten wir verhindern, dass es in Deutschland zu einer Immobilienblase mit den katastrophalen Auswirkungen kommt, wie wir sie in den USA gesehen haben.

Wir haben dann aber relativ bald Klagen gehört, nicht nur von den Bankenverbänden, sondern gerade auch von Familien und Senioren, dass die Banken keine Kredite mehr vergeben mit der Begründung, die Rechtslage sei – angeblich – unklar. Dann kann man natürlich die Frage stellen, ob das tatsächlich so ist oder ob die Banken nicht deshalb so zurückhaltend sind, weil die große Diskussion über den sogenannten Widerrufsjoker, die wir hatten, für Verunsicherungen gesorgt hat. Mein Eindruck war auch, dass die eine oder andere Privatbank den Schwarzen Peter nach Berlin geschoben hat, anstatt einem Kunden zu sagen: Das Einkommen reicht halt nicht. – Da hat man es sich im Einzelfall durchaus etwas einfach gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt aber stellen wir klar – das halten wir für eine ganz wichtige Maßnahme –, dass die Umsetzung, wie Kollege Binding und ich auch gefordert haben, so gemacht wird wie in Österreich, indem von der strengen Kreditwürdigkeitsprüfung der Bau von Immobilien oder die Sanierung – etwa der altersgerechte Umbau – ausgenommen wird.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Steht ja auch in der Richtlinie!)

– Die Möglichkeit dazu steht da drin, und deshalb machen wir es jetzt so, wie es die Österreicher umgesetzt haben.

Ich finde, es ist eine wichtige Maßnahme, hier in der Weise für Rechtssicherheit zu sorgen, dass insbesondere der Wert einer Immobilie als Sicherungsmittel berücksichtigt werden kann. Das wird jungen Familien, das wird befristet Beschäftigten und das wird Seniorinnen und Senioren eine große Hilfe sein, weil sie jetzt die Chance haben, einen Kredit zu bekommen. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Es werden dann in der Rechtsverordnung, die schon angekündigt ist, die konkreten Faktoren, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung ausschlaggebend sein sollen, geregelt werden können, also: Wie ist das Schuldnereinkommen zu berücksichtigen? Wie ist sein Vermögen zu berücksichtigen? – Auch das wird ganz erheblich zur Rechtssicherheit beitragen. Vor allem gilt dann eines: Die Banken haben dann keine Ausreden mehr. Die müssen dann auf dieser klaren Rechtsgrundlage die Kredite bewilligen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Mit diesem wichtigen Gesetz schaffen wir eine präzise und klare Rechtslage, damit jungen Familien und Senioren Kredite bewilligt werden können. Die Banken sind jetzt in der Verantwortung. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr. Lassen Sie uns dieses gute Gesetz verabschieden! Es ist kein Punktsieg für die Bankenlobby, lieber Kollege Schick, sondern es ist ein Punktsieg für Familien, für Senioren und für befristet Beschäftigte. Stimmen wir dem zu!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich erteile das Wort dem Kollegen Alexander Radwan für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7092689
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Finanzaufsichtsrecht
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