30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 4

Alexander RadwanCDU/CSU - Finanzaufsichtsrecht

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Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz, das auch eine Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beinhaltet. Die Kollegen haben ja schon entsprechend die Details aufgeführt. Lassen Sie mich jeweils zwei Punkte vor die Klammer ziehen, bevor ich dann auf eine grundsätzliche Frage des Aufsichtsrechts eingehe.

Ich glaube, wir sind uns heute einig, dass wir ein Gesetz für Deutschland machen und nicht für die USA. Darum sollten wir die USA, die in manchen Grundstrukturen gar nicht mit uns vergleichbar sind, nicht permanent heranziehen, auch wenn sie als Horrorgemälde für den anstehenden Wahlkampf wunderbar geeignet scheinen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Außerdem sollten Gesetzgeber Gesetze immer mit Blick auf das machen, was am Schluss vor Gericht herauskommt. Darum sollten wir, wenn es hier, verursacht durch den Gesetzgeber, Unsicherheiten im Markt gibt, diese nicht vom Tisch wischen, sondern sie auch korrigieren. Das ist angebracht, und das tun wir heute.

Wir tun das, meine Damen und Herren, weil wir aufgrund vieler Rückmeldungen gemerkt haben, dass Senioren, dass Geringverdiener, Herr Kollege Troost, dass junge Familien Schwierigkeiten haben, Immobilien zu finanzieren. Das war also die Folge des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Dabei höre ich regelmäßig von Ihrer Seite, dass Sie fordern, die Immobilienvergabe an diese zu erleichtern. Darum ist diese Korrektur, die wir heute machen, dann, wenn sie die erhoffte Wirkung zeigt, ein Sieg für junge Familien, für Senioren und für Menschen mit geringen Einkommen in Deutschland und nicht für die Bankenlobby.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Sie reden jetzt zu einem anderen Teil des Gesetzes!)

– Ich rede über den ersten Teil, weil hier regelmäßig gesagt wurde, wir würden nur eine Seite berücksichtigen. Wir machen hier Gesetze für die Bürger in Deutschland. Wenn manche Fraktionen hier meinen, sie müssten für junge Familien und für Senioren und Menschen mit geringen Einkommen keine Politik machen, dann nehmen wir das so zur Kenntnis, finden es aber schade.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das ist Nebelwerferei, was Sie hier machen! – Zuruf der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zum Thema Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz hat die Kollegin Tillmann entsprechend vorgetragen, welche Instrumente wir zukünftig für die BaFin vorsehen wollen. Aber, meine Damen und Herren, neben diesen Instrumenten, die wir diskutiert haben, halte ich es schon für grundsätzlich von Wert, darüber nachzudenken, welchen Paradigmenwechsel wir mit diesem Gesetz einführen und wie wir diesen möglicherweise weiterentwickeln. Das, was bei diesem Gesetz neu ist, ist, dass wir – ausgehend von den Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität – der BaFin Instrumente an die Hand geben, damit dann, wenn eine Blase drohen sollte – sie ist also noch nicht da –, entsprechend makroökonomisch präventiv gehandelt werden kann.

(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Und zwar in Deutschland, nicht in den USA!)

– Genau, das ist das Entscheidende, Herr Kollege Troost. Darum war ich immer verwirrt, wenn in diesem Zusammenhang von den USA die Rede war.

Wir sollten aber auch darüber nachdenken – ich halte diesen Ansatz grundsätzlich für diskussionswürdig –,

(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Aha!)

ob wir nicht sagen müssen: Wir können nicht alles gesetzgeberisch regeln. – Das Kernproblem, das sich dahinter verbirgt, ist doch, dass seit der USA-Krise eine Flut von Gesetzen losgetreten worden ist. Ich habe bis jetzt niemanden gefunden, der mir gesagt hat: Letztendlich können wir alle Eventualitäten durch Gesetzgebung erfassen. – Da das nicht der Fall ist, sollten wir der Aufsicht präventiv, damit sie entsprechend flexibel reagieren kann, Instrumente an die Hand geben, aber gleichzeitig, wie es auch der Vorschlag der G 20 ist, die Gesetze überprüfen, die möglicherweise noch nicht zu dem beigetragen haben, was wir uns an Finanzstabilität wünschen. Es kann also ein Paradigmenwechsel sein. Ich denke, wir sollten diese Diskussion fortführen. Darum halte ich zwei Elemente für richtig.

Die BaFin soll frei sein in ihrem Agieren im Markt, aber nicht vogelfrei. Vielmehr braucht sie eine entsprechende Legitimation gegenüber dem Deutschen Bundestag. Darum haben wir Berichtspflichten der BaFin gegenüber dem Deutschen Bundestag bzw. dem Finanzausschuss für den Fall, dass ein solches Instrument geschaltet wird, vorgesehen. Das dient dazu, dass erklärt wird, warum ein entsprechendes Instrument angewandt wird, welche Auswirkungen erwartet werden, und dass darüber debattiert werden kann.

Ich halte es außerdem für dringend notwendig, dass es mit dem Ausschuss für Finanzstabilität einen regelmäßigen Dialog gibt. Das darf nicht nur in der Form geschehen, dass uns das entsprechende Papier, die entsprechende Meinung übersandt wird. Vielmehr müssen dessen Vertreter auch in den Ausschuss kommen und mit uns darüber diskutieren, welche Entwicklung sie im nächsten Jahr auf dem Finanzmarkt erwarten, damit wir eine Einschätzung haben. Damit bekommen wir eine gewisse Stabilität für die Verbraucher, den Gesetzgeber und die Finanzindustrie. Ich glaube, wir können hier einen guten neuen Anstoß geben und sollten das andere durchaus kritisch weiter begleiten.

Letztendlich sage ich noch einmal: Es ist ein guter Tag für Leute mit niedrigem Einkommen, für junge Familien, für Rentner, die zukünftig eine Immobilie finanzieren wollen. Stimmen Sie doch zu! Das wäre ein Signal an diejenigen, die sich hier entsprechend etwas leisten wollen.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes erhält die Kollegin Sarah Ryglewski für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7092691
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Finanzaufsichtsrecht
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