30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 4

Sarah RyglewskiSPD - Finanzaufsichtsrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Herr Radwan, ja, das ist ein guter Tag für Familien und Seniorinnen und Senioren in Deutschland; das ist in der Tat so. Ich finde es richtig, dass wir hier diese Änderungen vornehmen. Wir tragen diese Änderungen gemeinschaftlich, genauso wie wir auch die erste Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gemeinsam getragen haben. Aber ich finde, wir müssen aufpassen, dass wir die Debatte nicht verzerren. Es gibt Gründe, warum wir die Regelungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auch in Deutschland brauchen. Natürlich sind wir nicht Spanien, nicht Griechenland und auch nicht die USA. Aber auch in Deutschland gibt es Gefahren.

Es wurde ja in der Debatte über den ersten Teil des Gesetzentwurfs, als es um die Makroebene ging, deutlich, dass es auch auf einem stabilen Markt schnell Entwicklungen geben kann, die zu einer Blasenbildung führen, eben weil Kredite unsauber vergeben werden oder weil wir in eine Situation kommen, wo Kredite vielleicht nicht mehr so tragfähig sind. Deswegen war es richtig, dass wir die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hier auch umgesetzt haben. Wir haben das also nicht nur gemacht, weil es EU-Recht ist, sondern auch, weil es Sinn macht, Leute vor Krediten zu schützen, die sie am Ende nicht mehr bedienen können.

(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

– Danke schön. – Insofern, finde ich, müssen wir schauen, dass wir die Debatte versachlichen.

Wir verfolgen hier zwei Zielsetzungen: Wir wollen, dass Menschen, die einen Kredit brauchen und sich leisten können, ihn auch bekommen, aber wir wollen eben auch die Menschen schützen, die möglicherweise im Zuge des Immobilienbooms dazu verlockt werden, sich ein Haus zu kaufen oder zu bauen, und dann am Ende vor dem Nichts stehen. Wir haben hier entsprechende Klarstellungen vorgenommen; darauf muss ich im Detail nicht mehr eingehen.

Mir ist es aber noch einmal ganz wichtig, zu sagen, dass wir aufpassen müssen, in der Diskussion nicht aus dem Auge zu verlieren, dass wir jetzt eine Klarstellung vorgenommen haben, damit die Banken anhand klarer Kriterien, die wir in der Verordnung regeln werden, die Kreditwürdigkeit feststellen können. 110-Prozent-Finanzierungen, wie es sie in Deutschland auch gibt, bei denen zusätzlich zum Immobilienkredit noch einmal der Dispo ins Exorbitante erhöht wird, will ich dann aber auch nicht mehr sehen; die passen nicht dazu. Wir haben jetzt klare Kriterien. Das heißt, auch die Banken sind in der Verpflichtung und auch in der Haftung, wenn sie Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht tragfähig sind.

(Beifall bei der SPD)

Man bekommt natürlich, Herr Kollege Schick, immer viel Applaus draußen, wenn man über Lobbyismus und über die Abgeordneten schimpft, die sich allzu leicht davon beeindrucken lassen. Aber wir haben doch das Ansinnen der Banken in diese Richtung abgelehnt. Wir haben gesagt: Ihr bekommt eure Verordnung, ihr bekommt Rechtssicherheit, aber ihr seid auch in der Verpflichtung, entsprechend vernünftig zu prüfen. Wenn ihr das nicht tut, dann seid ihr in der Haftung. – Das ist richtig, und dazu stehen wir auch.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Einen letzten Satz möchte ich zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung sagen. Hier ist die Lage aktuell in der Tat so, dass das Ganze sehr zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher geht: einmal aufgrund von Intransparenz, zum anderen deswegen, weil die Gebühren, die dafür erhoben werden, teilweise massiv überzogen sind. Hier hätte ich mir deutlich mehr gewünscht. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Ich glaube, das Problem ist hinlänglich bekannt. Die Arbeitsgruppe hätte hier zügig zu einem Ergebnis kommen sollen. Deswegen finde ich es wichtig – wir müssen da dranbleiben, Herr Kollege Hauer, und dafür sorgen, dass die vielleicht noch ein bisschen Gas geben –, dass wir hier noch in dieser Legislaturperiode zu einem Ergebnis kommen.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Ist das Ministerium von Herrn Maas nicht in der Arbeitsgruppe?)

– Ich habe nur gesagt, wir als Abgeordnete sollten ein Auge darauf haben, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe jetzt auch gründlich arbeitet und zu einem guten Ergebnis kommt,

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Das ist richtig! Das haben wir verstanden!)

damit wir am Schluss einen noch besseren Tag für Familien und für Verbraucherinnen und Verbraucher haben.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7092692
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Finanzaufsichtsrecht
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