30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 5

Matthias GastelDIE GRÜNEN - Schienenlärmschutzgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zu anderen Themen führen wir hier im Deutschen Bundestag lautere Debatten als zum Schienenlärmschutzgesetz. Denn wir sind uns im Grundsatz einig: Wir wollen bis zum Jahr 2020 den von den Menschen empfundenen Schienenlärm halbieren. Wir brauchen diese Lärmreduzierung; denn es geht um die Gesundheit der Menschen, die entlang der Schienenstrecken wohnen. Wir brauchen diese Reduzierung auch zur Verbesserung der Akzeptanz des Schienengüterverkehrs, von dem wir mehr wollen und nicht weniger.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung steht es nicht zum Besten. Wir wissen aus Umfragen des Umweltbundesamtes, dass etwa jeder dritte Bürger, jede dritte Bürgerin sagt: Ich bin von Schienenlärm betroffen. Mich stört dieser Lärm. – Wir Grüne haben sehr lange auf diesen inzwischen vorgelegten Gesetzentwurf gedrängt. Wir hatten auch einen entsprechenden eigenen Antrag eingebracht, um dieser Forderung nach einem besseren Lärmschutz an der Schiene Nachdruck zu verleihen. Jetzt geht alles ganz schnell. Wir haben letzte Woche eine, wie ich finde, sehr gute Anhörung durchgeführt, bei der auch neue Erkenntnisse erzielt wurden. Manches, was wir bereits gefordert hatten, wurde bestätigt. Viele dieser Punkte sind jetzt in die Änderungsanträge der Fraktionen, auch in die der Großen Koalition, eingeflossen. Das ist sehr gut. So können wir diesen Gesetzentwurf heute in verbesserter Form verabschieden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Von Anfang an fanden wir an diesem Gesetzentwurf gut, dass laute Güterzüge ab Dezember 2020 aus dem deutschen Schienennetz verbannt werden sollen und müssen. Wir fanden auch gut, dass ein Zug bereits dann als laut gilt, wenn auch nur ein einziger an den Bremsen nicht umgerüsteter Wagen in diesem Zugverbund enthalten ist. Das ist auf jeden Fall das Positive.

Leider ist aber die Konsequenz doch nicht ganz so eindeutig, wie es gerade geklungen hat. Es sind einige Ausnahmen und Befreiungen zumindest im ursprünglichen Gesetzentwurf enthalten gewesen, beispielsweise die Regelung, dass auch nichtumgerüstete Züge weiterhin fahren dürfen, wenn sie so langsam fahren, dass sie trotzdem leiser sind. Das würde aber bedeuten, dass sie maximal 30 km/h schnell fahren dürften, und hätte gravierende Auswirkungen auf die Netzkapazität. Das können wir nicht wollen, wenn wir mehr und nicht weniger Güter auf der Schiene haben wollen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Problematisch ist auch, dass auf lärmsanierten Strecken auch mit nichtumgerüsteten Zügen gefahren werden darf. Das ist eine weitere Ausnahme, die aus unserer Sicht nicht notwendig ist.

Jetzt hat es, wie gesagt, einige Änderungen aufgrund der in der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse gegeben. Dazu gehört, dass ursprünglich vorgesehen gewesen ist, dass etwa 6 000 Wagen bauartbedingt ohne Umrüstung hätten fahren dürfen. Hierbei hat sich aber herausgestellt, dass die Umrüstung technisch möglich ist. Nach dem Gesetzestext muss dann auch die Umrüstung erfolgen. Es ist gut, dass es hier keine Ausnahme gibt.

Ursprünglich war auch vorgesehen gewesen, dass laute Züge bereits zum Jahresfahrplan und damit lange im Voraus hätten angemeldet werden müssen. Praktikabel ist eine solche Regelung nicht. Denn wer weiß schon lange im Voraus, welche Wagen in einem Zug enthalten sein werden, wenn es erst Monate später tatsächlich auf die Schiene geht? Hier ist klargemacht worden, dass diese Züge im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs angemeldet werden können und dies nicht bereits vorab zur Erstellung des Jahresfahrplans erfolgen muss. Diese Änderungen haben wir aufgrund neuer Erkenntnisse beschlossen.

Ich finde es schade – das möchte ich hier auch noch einfließen lassen –, dass wir keinen gemeinsamen Änderungsantrag zustande gebracht haben.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wirklich schade!)

Wir haben uns darum bemüht. Das hätten wir machen können: nicht nur gemeinsam abstimmen, sondern gemeinsam Verbesserungen beantragen.

Es gibt aber auch noch Kritikpunkte, die nicht korrigiert wurden. Dazu gehört der zu geringe Kontrolldruck. Die Evaluation ist nur in der Gesetzesbegründung und nicht im Gesetzestext enthalten. Wir hätten sie natürlich lieber im Gesetzestext gehabt. Ende 2019 muss evaluiert werden. Da muss klar sein: Wirkt das Gesetz, oder reicht es nicht?

Wir hätten uns auch eine stärkere Spreizung der Trassenpreise gewünscht, damit laute Güterzüge höher bepreist werden, damit es einen klaren ökonomischen Anreiz zum Umrüsten gibt – und keinen Anreiz, bis zum letzten Drücker zu warten, weil vielleicht die Politik doch noch umschwenkt. Dieser ökonomische Druck hat gefehlt.

Aber viele Dinge sind richtig. Ich möchte noch einen Hinweis geben: Wir erhöhen mit diesem Gesetz die Akzeptanz des Schienengüterverkehrs. Aber es steht um den Schienengüterverkehr insgesamt nicht gut. Was wir unbedingt brauchen – das vermissen wir sehr stark bei der Großen Koalition –, sind innovative, neue Ideen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs, damit weniger Lkw auf der Autobahn unterwegs sind und mehr Güter auf der Schiene befördert werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein letzter Punkt: Wir reden jetzt immer über das Jahr 2020. Wir müssen uns aber auch Gedanken machen, wie es danach weitergeht. Unsere Anstrengungen dürfen nicht mit dem Jahr 2020 aufhören. Es geht auch danach weiter im Bemühen, den Schienenlärm zu reduzieren. Dazu müssen wir beispielsweise die Lokomotiven verstärkt in den Blick nehmen. Wir müssen auch andere, noch innovativere Bremstechnologien in den Blick nehmen. Es geht um die Akzeptanz. Es geht um den Gesundheitsschutz. Der Weg ist gut, auf dem wir gemeinsam sind, aber er ist noch lange nicht zu Ende.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annette Sawade [SPD]: Das haben Wege so an sich!)

Als nächster Redner hat Michael Donth für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7092701
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Schienenlärmschutzgesetz
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