30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 5

Michael DonthCDU/CSU - Schienenlärmschutzgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf den Tribünen! „ Der Güterzug ist das neue Hassobjekt der Deutschen“ – so titelte die Zeitung Die Welt vor circa einem Jahr. Hintergrund waren massive Einwohnerproteste in Niedersachsen gegen Neubaustrecken für Güterzüge.

Meine Damen und Herren, ich halte eine solche Entwicklung für fatal für unser Land, das eine Exportnation ist und gleichzeitig ehrgeizige Klimaschutzziele verfolgt. Wir wollen, dass unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt, und wir wollen mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern. Das geht aber nur, wenn wir eine entsprechende Infrastruktur schaffen, und das wiederum geht nur, wenn wir dafür die Akzeptanz der Bevölkerung haben. Aber die Menschen sind immer weniger bereit, donnernde und kreischende Güterzüge zu erdulden. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den Schienenlärm in Deutschland bis zum Jahr 2020, ausgehend von 2008, zu halbieren.

Es freut mich sehr, dass wir heute mit dem Schienenlärmschutzgesetz einen weiteren ganz wichtigen Baustein setzen, um dieses Ziel zu erreichen. Das Gesetz verbietet ab dem 13. Dezember 2020 grundsätzlich den Betrieb lauter Güterwagen auf unserem deutschen Schienennetz. Wenn ab diesem Zeitpunkt trotzdem ein Güterzug, in den laute Wagen eingestellt sind, unterwegs ist, so muss er so langsam fahren, dass er genauso leise ist wie ein Zug, der nur aus neuen oder umgerüsteten Wagen besteht.

Bereits heute sind die Trassenpreise, die sogenannte Schienenmaut, lärmabhängig differenziert. Mit lauten Wagen langsam zu fahren, wird die Eisenbahnverkehrsunternehmen in Zukunft zusätzlich viel Zeit und damit auch viel Geld kosten. Dies sollte schon unter unternehmerischen Gesichtspunkten ein großer Anreiz sein, bis Ende 2020 alle Güterwagen umzurüsten oder durch leise zu ersetzen. Dennoch besteht das Risiko, dass einige Unternehmen aus ganz Europa diese Umstände in Kauf nehmen und versuchen, das Netz weiterhin mit alten, lauten Wagen, aber dann eben mit niedriger Geschwindigkeit zu befahren. Die Fachleute haben uns davor gewarnt, dass schon wenige langsame Züge unser gesamtes Netz schwer belasten würden. Das ist eigentlich logisch; denn hinter einem lauten und deshalb langsamen Zug muss auch ein Zug, der schnell fahren dürfte, langsam fahren. Das wollen wir von SPD, CDU und CSU verhindern.

Unser Ziel ist, den Güterverkehr attraktiv zu machen. Deshalb ist vorgesehen, dass für solche Züge Einzelfahrgenehmigungen beantragt werden müssen und der Fahrplan nicht von vornherein vorsorglich für langsame Trassen blockiert wird; denn meistens wissen die Betreiber von Güterbahnen ein Jahr im Voraus auch noch nicht, welche Waggons, die sie dann durch Europa ziehen sollen, man ihnen bringt. Wir wollen damit auch verhindern, dass die Betreiber wegen des Betriebs von Güterwagen, für die es noch keine Lärmreduktion gibt, bestraft werden. Manche Güterwagen, nämlich solche mit kleinen Rädern, können technisch noch nicht umgerüstet werden. Die Kollegin hat das gerade angesprochen; auch ich habe viel über die Technik lernen dürfen. Sie müssen genauso umgerüstet werden wie die anderen; aber es muss zunächst eine anerkannte und zugelassene Technologie für die Lärmreduktion vorhanden sein. Deshalb sind sie so lange ausgenommen, bis es diese Technik gibt. Allerdings kann man sagen: Daran wird bereits mit Hochdruck gearbeitet.

Wir gehen den Weg zum Verbot lauter Wagen nicht allein. Unsere südlichen Nachbarn in der Schweiz verbieten den Betrieb lauter Güterzüge bereits zum 1. Januar 2020 ohne Ausnahme, ohne Wenn und Aber. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Güterzüge, die aus Südeuropa über die Eidgenossenschaft zu uns kommen oder dorthin fahren wollen, leise unterwegs sein werden. Das ist eine sehr gute Nachricht, nicht nur, aber natürlich vor allem für uns in Baden-Württemberg.

(Beifall bei der CDU/CSU – Margaret Horb [CDU/CSU]: Ja, ganz genau!)

Mit Blick auf das zukünftige Verbot lauter Güterwagen rüstet die Branche in Deutschland ihren Bestand schon jetzt kräftig um. Unterstützt werden die Unternehmen dabei durch ein Förderprogramm der Bundesregierung mit einem Volumen von 152 Millionen Euro. Dieses Programm nutzen übrigens auch ausländische Wagenhalter, die mit ihren Fahrzeugen bei uns unterwegs sind. Durch den heute vorgelegten Gesetzentwurf haben die Unternehmen jetzt auch die Gewissheit, dass sich ihre Investitionen in die leisere, aber teurere Technik auch in Zukunft lohnen werden. Dass die Anreize, die die Bundesregierung bisher gesetzt hat, wirken, sieht man daran, dass schon jetzt die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet und damit leise ist.

(Margaret Horb [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Mit unserem Schienenlärmschutzgesetz zeigen wir, dass unsere Politik verlässlich ist.

(Margaret Horb [CDU/CSU]: Richtig!)

Mit fortschreitender Umrüstung wird der Schienenlärm schon heute – jedes Jahr ein bisschen mehr und nicht erst nach 2020 – deutlich reduziert.

Der Schienenverkehr in Deutschland wird leiser: Das ist unser Ziel, und das schaffen wir. Das ist die gute Nachricht des heutigen Tages an die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Kirsten Lühmann hat als nächste Rednerin das Wort für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7092703
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Schienenlärmschutzgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine