30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 6

Ulrich LangeCDU/CSU - Öffentlicher Personennahverkehr

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja eine muntere Debatte, die wir aus Nordrhein-Westfalen heraus heute hier in Berlin führen. Wir sind noch immer der Bundestag und nicht der Landtag. Liebe Kollegin Haßelmann, ich freue mich, dass Sie sich heute erstmals zu verkehrspolitischen Themen äußern. Herzlich willkommen in der Verkehrspolitik heute Vormittag im Deutschen Bundestag!

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können Sie nur noch etwas lernen, Herr Lange! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf sie sich nicht zur Verkehrspolitik äußern, oder was? – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Davon können Sie noch etwas lernen!)

Zur Erinnerung – Kollege Bartol hat das eben angesprochen –: Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode fraktionsübergreifend mit diesem doch sehr komplexen Thema auseinandergesetzt und haben einen sehr guten Kompromiss gefunden, in dem sich am Ende alle wiedergefunden haben.

(Sabine Leidig [DIE LINKE]: Ein paar haben dagegengestimmt! Wir haben dagegengestimmt!)

All die Positionen, über die wir heute diskutieren, lagen schon damals eins zu eins auf dem Tisch. Sie sind also nicht neu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz hat – das erlaube ich mir als Kommunalpolitiker zu sagen – zumindest bei mir den Praxistest bestanden. Über einen guten Nahverkehrsplan, für dessen Ausarbeitung man sich natürlich Zeit nehmen muss und über den man in den kommunalen Gremien viel diskutieren muss, kann man Verkehre auch eigenwirtschaftlich organisieren. Das funktioniert. Das wollten wir damals so. So werden wir auch in weitere Gespräche dazu gehen.

Liebe Kollegin Kassner von den Linken, liebe Kollegin Haßelmann von den Grünen: Der Angriff der Privaten auf die Kommunen in der Form, wie Sie es beschrieben haben, findet derzeit nicht statt. Die Zahlen belegen – hören Sie sich das in Ruhe an – etwas anderes: 27-mal ging der Verkehr von Privat an Kommune und nur ganz selten – dazu zählt das Beispiel Pforzheim, das von allen rauf- und runterdekliniert wird – anders herum. Wir sollten es in dieser Debatte also ein bisschen ruhiger angehen lassen.

Vor allem wissen wir doch, dass wir in dem Personenbeförderungsgesetz – lieber Sören Bartol, Sie waren damals auch in verantwortlicher Position – Sozialstandards regeln können. Ich verweise auf die Vorabbekanntmachung des § 8 Absatz 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 2a PBefG. Sie nicken. Sie wissen ganz genau, dass an dieser Stelle Sozialstandards geregelt werden können. Man braucht also kein neues Gesetz, um das zu regeln, was hier geregelt werden soll. Man muss ein Gesetz umsetzen und sollte nicht immer reflexartig nach einem neuen Gesetz rufen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen Sie von der CDU/CSU doch immer in der Sicherheitspolitik!)

Ich will jetzt nicht über Bürokratiemonster, Nebelkerzen und sonstige rot-rot-grüne Träume, lieber Kollege Hartmann, reden. Ich sage nur eines: Es besteht die Möglichkeit, auf Landesebene die Dinge zu regeln und sie so in den Griff zu bekommen – so schreibt es auch der VDV, der jetzt nicht verdächtig ist, in einer besonderen Nähe zu uns zu stehen –, dass es keine Probleme gibt. So hat man in Bayern die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Da kann ich nur Richtung Nordrhein-Westfalen oder Richtung Brandenburg sagen, in Richtung Rot-Grün und Rot-Rot: Erklären Sie doch die Tarifverträge für allgemeinverbindlich. Dann haben Sie das Problem nicht. Danke schön, Horst Seehofer.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der weitere Antrag kann nur unter dem Aspekt „Ich ziehe etwas auf“ verstanden werden. Denn die Regionalisierungsmittel im Schienenpersonennahverkehr betragen 8,2 Milliarden Euro. Kollege Donth hat es gesagt: Noch nie wurde so viel Geld für den Schienenpersonennahverkehr bereitgestellt.

(Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für das Angebot! Nicht für die Infrastruktur!)

Der Bund stellt Entflechtungsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gibt es weitere 330 Millionen Euro. Lieber Enak Ferlemann, der Hinweis vorhin in der Debatte zum Schienenlärmgesetz, dass es in den letzten Jahren und Jahrzehnten keine so erfolgreiche Verkehrspolitik wie diese gegeben hat, ist richtig. Deswegen gibt es auch keinen Grund, hier daran herumzumäkeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir glauben nicht, dass man mit irgendwelchen kleinen schnellen Maßnahmen bei diesem sehr komplexen Thema derzeit etwas ändern sollte. Man kann ein Gesetz umsetzen. Dazu fordere ich die Länder auf. Man kann Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären; dafür sind die Länder ebenfalls zuständig. Auch dazu fordere ich die Länder auf. Eine Bitte an die kommunalen Gremien: Nutzen Sie die Möglichkeiten des Nahverkehrsplans. Er bietet unendlich viel. In diesem Sinne bin ich sicher, dass wir den öffentlichen Personennahverkehr weiterhin mit einem ausgewogenen und sehr guten Personenbeförderungsgesetz stärken.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Birgit Kömpel hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7092904
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Öffentlicher Personennahverkehr
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