Steffen BilgerCDU/CSU - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der reinen Quantität her ist das sicherlich ein recht schlanker Gesetzentwurf, über den wir heute abschließend debattieren. Auf dem Papier handelt es sich ja nur um einige wenige Änderungen im Straßenverkehrsgesetz. Die Tragweite dieser Änderungen, die wir heute auf den Weg bringen werden, ist dafür umso größer. Wir stellen Mensch und Computer beim Autofahren rechtlich gleich. Damit wird sich auch die Zukunft des Automobils nachhaltig verändern.
Innovationen und der technische Fortschritt im Automobilbereich sind schon lange ein wichtiger Garant für den Wohlstand unseres Landes. Wenn wir die Automobilindustrie auch in Zukunft stark halten wollen, dann muss es uns auch immer um die Arbeitsplätze gehen, die damit verbunden sind. In Zukunft werden diese Innovationen wichtiger denn je. Daher stellen wir mit dem Gesetzentwurf auch eine entscheidende Weiche für die Zukunft unseres Automobilstandortes.
Ich glaube, wir können sagen: Auf dem Gebiet des automatisierten Fahrens ist Deutschland bereits jetzt Vorreiter. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir weiter fortsetzen. Das Autoland Deutschland muss auch beim automatisierten Fahren weltweit an der Spitze stehen.
Die Automobilität wird schon in einigen Jahren nicht mehr so sein, wie wir sie heute kennen. Der Computer wird immer öfter die Fahraufgabe übernehmen. Für die heute geborene Generation werden selbststeuernde Autos eine Selbstverständlichkeit sein. Die Zahl der Verkehrsunfälle wird durch diese Technologie enorm zurückgehen, aber bis zum vollständigen autonomen Fahren ist es – das wurde vorhin schon gesagt – zweifelsohne noch ein sehr weiter Weg. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir jetzt aber frühzeitig die Grundlagen, um diesen Weg konsequent weiterzuverfolgen.
Solch große Veränderungen werfen natürlich viele Fragen auf. Die dringend erforderlichen rechtlichen Antworten wurden in diesem Gesetzentwurf auf breiter Ebene diskutiert und abgestimmt. In den letzten Wochen haben wir im Ausschuss diskutiert und uns mit unserem Koalitionspartner intensiv ausgetauscht, um die letzten strittigen Punkte zu klären. Ich denke, uns liegt ein wirklich hervorragender Gesetzentwurf vor, der auch an den Verbraucher- und Datenschutz hohe Ansprüche stellt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich möchte nun nicht noch einmal auf alle Inhalte des Gesetzentwurfes eingehen, aber schon den Kern der Regelung herausstellen: Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass sich der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abwenden kann, wenn das System die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat. Mit der Aktivierung von hoch- und vollautomatisierten Fahrsystemen kann die Zeit im Auto wirklich für viele sinnvolle Dinge genutzt werden. Wir schaffen also zusätzliche Vorteile für den Autofahrer.
Der Fahrzeugführer muss aber wahrnehmungsbereit sein, sodass er jederzeit in der Lage ist, die Fahrzeugsteuerung wieder zu übernehmen, wenn er dazu aufgefordert wird. Es ist wichtig, zu betonen: Hier geht es um das hoch- und vollautomatisierte Fahren, nicht um das autonome Fahren.
(Andreas Rimkus [SPD]: So ist es!)
Auch bei offensichtlichen Umständen, wie zum Beispiel einem geplatzten Reifen, muss der Fahrer aktiv werden. Ich denke, wir regeln damit, rechtlich vernünftig, das schwierige Zusammenspiel zwischen menschlichem Fahrer und Computer. Das ist so bislang weltweit einmalig.
Dabei trägt der Gesetzentwurf auch dafür Sorge, dass für Fahrer und Halter keine neuen Risiken in der Haftung entstehen können. Zur Klärung von Haftungsansprüchen ist es zwingend erforderlich, dass aufgezeichnet wird, ob bei Unfällen oder Schadensereignissen der Computer oder der Mensch die Fahraufgabe innehatte. Ich glaube, das ist im Interesse aller Beteiligten: der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer, möglicher Unfallbeteiligter und natürlich auch der Hersteller. So schaffen wir klare Regelungen in Bezug auf die Haftungsfrage.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Natürlich müssen wir mit den anfallenden Daten sehr sensibel umgehen. Daher verbleiben die Daten, die das Fahrzeug aufzeichnen muss, in einem Datenspeicher, einer Art Blackbox im Auto. Eine Übermittlung ist nur zulässig, wenn sie für die Aufklärung von Unfällen, Schadensereignissen oder Verkehrsverstößen notwendig ist, und wird auch dann auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt.
Hoch- und vollautomatisierte Fahrsysteme sind bislang noch nicht auf dem Markt, werden aber bereits in wenigen Jahren verfügbar sein. Wir stellen mit dem Gesetzentwurf sicher, dass die Industrie ihrer Verantwortung nachkommen kann, ausgereifte und sichere Systeme auf den Markt zu bringen, die auch mit denkbar schwierigen Situationen im Verkehrsgeschehen zurechtkommen.
Zudem haben wir uns im parlamentarischen Verfahren darauf verständigt, dass die Systeme erkennen müssen, wenn diese nicht bestimmungsgemäß verwendet werden. Nun liegt der Ball bei der Industrie. Sie muss entsprechende Systeme zur Marktreife bringen. Dazu erhalten die Hersteller mit diesen Regelungen die notwendige Sicherheit und Verlässlichkeit.
Meine Damen und Herren, das automatisierte Fahren ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine intelligente, vernetzte und nachhaltige Mobilität von morgen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, mit dem wir Deutschland als Land der Innovation weiter nach vorne bringen und Mobilität für den Einzelnen angenehmer, effizienter und sicherer machen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nächster Redner ist der Kollege Andreas Rimkus für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7092979 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Straßenverkehrsgesetzes |