Paul LehriederCDU/CSU - Transparenz von Entgeltstrukturen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin aus zwei Gründen sehr glücklich: zum einen, dass ich als siebter Redner und als erster Mann in dieser Debatte überhaupt sprechen darf,
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)
und zum anderen, dass so viele Kolleginnen und Kollegen Interesse an dieser Debatte zeigen.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Das Plenum füllt sich. Drei leibhaftige Ministerinnen sitzen bislang auf der Regierungsbank. Mich freut, dass dieses Thema so viel Resonanz im Parlament findet. Das verdient es auch.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten in einer Vielzahl von Berichterstattergesprächen, Abstimmungsrunden und Sitzungen über den Entwurf eines sogenannten Entgelttransparenzgesetzes debattiert. Wir haben kontrovers diskutiert und bisweilen gestritten, und zwar nicht nur zwischen den Koalitionspartnern, sondern auch intern. Das war nötig, um ein vernünftiges und akzeptables Ergebnis zu erzielen. Doch am Ende herrschte weitestgehend Einigkeit. Bezüglich geschlechtergerechter Bezahlung besteht Handlungsbedarf. Die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen ist nicht länger hinnehmbar. Ja, es ist richtig: Kaum jemandem ist zu vermitteln, dass unsere Töchter bei gleicher Ausbildung später weniger verdienen als unsere Söhne.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Frau Schauws, fragen Sie ruhig. Dann habe ich mehr Zeit. Aber ich werde auch so auf Sie eingehen.
Einigkeit gab es in diesem Punkt schon bei den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ vor knapp dreieinhalb Jahren. Aus diesem Grund wurde die Forderung nach mehr Transparenz durch einen individuellen Auskunftsanspruch in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Zitat:
Unternehmen werden dazu aufgefordert, mithilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Betrieb in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen.
Wir wollen eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden.
So unser Koalitionsvertrag.
Frau Ministerin, Sie haben zum Auftakt Ihrer Rede die 21 Prozent Lohndifferenz angesprochen. Für die Kollegen, die mit der Materie nicht so vertraut sind: Wir reden über zwei Entgeltlücken. Die unbereinigte Entgeltlücke liegt bei 21 Prozent. Sie resultiert daraus, dass viele Frauen in schlecht bezahlten Jobs tätig sind. Aber was wir mit diesem Gesetz überwinden können und überwinden wollen, ist die sogenannte bereinigte, nicht erklärliche Entgeltlücke von 6 Prozent. So viel verdienen Frauen bei gleicher Beschäftigung und Ausbildung durchschnittlich weniger als Männer. Wir können nur versuchen, diese zu schließen. Wir können Frauen nicht verbieten, als Verkäuferinnen zu arbeiten, oder ihnen geschwind eine Bezahlung auf dem Niveau eines Diplomingenieurs verschaffen. Das wird nicht funktionieren.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es doch gar nicht! Das haben Sie immer noch nicht verstanden! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer redet davon? Sie!)
Wir haben uns in der letzten Debatte zu diesem Thema ausgetauscht. Ich glaube, neben dem Beseitigen der Entgeltlücke und neben dem Auskunftsanspruch ist es wichtig, Frauen zu stärken, damit sie selbstbewusster verhandeln. Wir sollten nicht erst dann handeln, wenn die Entgeltlücke, Frau Ministerin, erkannt ist. Schon beim Eintritt in ein Unternehmen sollte die Frau sagen: Ich als Frau bin diesen Lohn wert. – Sie soll auf den Tisch hauen und dasselbe wie der Mann bzw. ein ordentliches Gehalt verlangen.
Es gehört auch dazu, über entsprechende Mentoringverfahren zu diesem Ziel beizutragen. Wir sollten das eine tun, ohne das andere zu lassen. Dann tun wir den Frauen alle gemeinsam etwas Gutes.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich freue mich auch, dass es uns mit diesem Gesetz gelungen ist, die Bürokratie für die Unternehmen, die zwangsläufig mit diesem Gesetz entsteht, zu kompensieren und sogar abzubauen. So wird eine Regelung eingeführt, wonach in der Vergabeverordnung die Bürokratie, die zusätzlich auf die Unternehmen zukommt, gegengerechnet werden kann. Das heißt, es gibt keine bürokratische Mehrbelastung für die Unternehmen. Es ist wichtig, den Menschen zu sagen, dass wir uns an das „One in, one out“, das Sigmar Gabriel vor Jahren gefordert hat, halten. Damit sind wir auf dem richtigen Weg. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Ihnen, Frau Ministerin, dass uns das gelungen ist. Das war in der ersten Lesung noch nicht der Fall, jetzt aber haben wir es hinbekommen.
Es wird auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes möglich sein, verschiedene Arbeitnehmer unterschiedlich zu bezahlen. Sie haben auch jetzt schon die Situation, dass bei ähnlicher Tätigkeit der eine Kollege mehr, der andere weniger bekommt und dass es Leistungszulagen gibt. Das wird es auch in Zukunft geben. Aber dieses Gesetz wird bedingen, dass der Chef erklären muss, worauf die Leistungszulage beruht, warum die Frau weniger als der Mann, der dasselbe tut, bekommt.
Ich glaube, das Gesetz wird einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bringen. Ich freue mich. Heute ist ein guter Tag für die Frauen, heute ist ein guter Tag für das Parlament.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Frau Präsidentin, es blieb auch noch relativ ruhig; wir haben es gut hinbekommen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Danke schön, Herr Lehrieder. – Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7093193 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Transparenz von Entgeltstrukturen |