30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 16

Bettina HornhuesCDU/CSU - Neuregelung des Mutterschutzrechts

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits während der ersten Lesung haben wir einstimmig festgestellt, dass die Novellierung des Mutterschutzgesetzes ein wichtiges und mehr als überfälliges Vorhaben ist. Umso mehr freue ich mich, dass wir dieses wichtige Gesetz heute verabschieden können. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion standen während der Gesetzesberatungen immer zwei Dinge im Vordergrund:

Erstens. Der Schutz der Schwangeren und der des ungeborenen Lebens stehen an vorderster Stelle.

Zweitens. Das Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz für die Praxis. Das heißt, es muss verständlich und anwenderfreundlich sowohl für die betroffenen Frauen als auch für ihre Arbeitgeber sein.

(Beifall der Abg. Nadine Schön [St. Wendel] [CDU/CSU])

Darum haben wir uns während der Gesetzesberatungen dafür eingesetzt, Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit zu schaffen. Schließlich soll das Gesetz für schwangere und stillende Frauen kein Hemmnis sein, zu arbeiten; wir wollen vielmehr, dass die Frauen selbstbestimmt entscheiden, möglichst lange im Beruf zu bleiben. Schwangerschaft ist eben keine Krankheit, Frau Krellmann, sondern eine besonders schöne und aufregende Zeit im Leben einer Frau.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Trotzdem gilt der Arbeitsschutz! Das eine schließt das andere nicht aus!)

Wenn das Wort „Mutterschutz“ fällt, denken viele zunächst nur an die Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Aber beim Mutterschutz geht es um so viel mehr. Das Mutterschutzgesetz greift ab dem Zeitpunkt, wo eine Frau ihrem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichtet. Dementsprechend sind sowohl viele Aspekte des Arbeitsschutzes beinhaltet als auch die Frage, wie Arbeitgeber und Frauen während dieser Zeit miteinander umzugehen haben.

Zwischen allen Beteiligten die richtige Balance zu finden, war die große Herausforderung bei diesem Gesetz, welche wir meiner Meinung nach sehr gut gelöst und einer modernen Arbeitswelt angepasst haben.

Ich möchte im Folgenden auf drei wichtige Aspekte eingehen, die für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion besonders wichtig sind.

Erstens: das Verbot der Nachtarbeit. Aus einem umgestalteten Paragrafen zur Nachtarbeit, § 5 Mutterschutzgesetz, geht nun deutlich hervor, dass Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot, also auch Arbeit nach 20 Uhr, branchenunabhängig möglich sind. Arbeit nach 20 Uhr muss zwar von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Ein großer Erfolg für uns ist hierbei aber, dass die Frau während dieser Zeit der Prüfung, in der die Aufsichtsbehörde über den Antrag entscheidet, weiterarbeiten kann und eben nicht währenddessen im Beschäftigungsverbot landet, was der ursprüngliche Entwurf so vorgesehen hatte.

Zweitens: die Gefährdungsbeurteilungen. Dieses war während der gesamten Verhandlungen für uns mit der wichtigste Punkt. Auch hier konnten wir die Vorschläge im ursprünglichen Entwurf noch ändern: Individuelle Eigenschaften und Bedürfnisse der Frauen spielen bei der Gefährdungsbeurteilung auch zukünftig keine Rolle. Natürlich hat aber der Arbeitgeber die Pflicht, Schutzmaßnahmen für die Frau festzulegen, sollten diese notwendig sein.

Neu ist jetzt, dass der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten hat. Daraus folgen allerdings keine Pflichten für den Arbeitgeber. Steht also sinnbildlich die Ampel auf Grün, gehen von dem Arbeitsplatz also keine Gefahren für die Schwangere und das ungeborene Kind aus, kann hinter die Gefährdungsbeurteilung unbürokratisch ein Haken gemacht werden.

Drittens: Verbotsvorbehalt für die getaktete Arbeit. Auch der von uns stark kritisierte Punkt des Verbots der getakteten Arbeit im Gesetzentwurf konnte von uns entschärft werden: Getaktete Arbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo wird auch weiterhin möglich sein, sofern für die Schwangere und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Schließlich muss man bedenken, dass man bei getakteter Arbeit nicht immer gleich von Akkordarbeit ausgehen darf. Viele Taktungen können so dem Arbeitstempo der Schwangeren angepasst werden, dass sie möglichst lange ihre Arbeit weiterverfolgen kann, was den Wünschen der Frauen entspricht.

Und mit den Wünschen der Frauen möchte ich auch schließen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion und speziell als AG Familie haben uns dafür eingesetzt, den Wünschen von modernen Frauen in einer modernen Arbeitswelt mit diesem Gesetz gerecht zu werden – sei es, dass sie noch Schülerinnen oder Studentinnen sind oder dass sie als Arbeitnehmerinnen bzw. arbeitnehmerähnliche Personen beschäftigt werden. Wir müssen zwar die besonders Schutzbedürftigen unter ihnen schützen, dürfen mit zu viel Bürokratie und Verboten den Frauen aber auch nicht die Teilhabe an der Arbeitswelt verwehren. Schließlich haben wir nicht mehr das Jahr 1952, sondern das Jahr 2017.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7093255
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Mutterschutzrechts
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