Renate KünastDIE GRÜNEN - Nutzungsrechte digitaler Güter
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Man glaubt es ja nicht, aber es ist 50 Jahre her, dass der erste Taschenrechner auf den Markt kam. Das war die technische Revolution. Die Sorge war groß. Es hieß nämlich, es könnte sein, dass wir alle das Kopfrechnen vergessen. Wenn man das einmal überlegt: Es ist 50 Jahre her, dass wir diese Sorgen hatten. Jetzt sagen wir schon: Die Zeit, in der wir heute leben, ist ein digitales Zeitalter, da können die Geräte miteinander kommunizieren. Alles ist technischer geworden. Ohne Smartphone geht keiner aus dem Haus. Aber wissen Sie, was auch geschehen ist? Die Unsicherheit ist größer geworden. Die Unsicherheit der Menschen, auch der Kundinnen und Kunden, darüber ist größer geworden, was eigentlich ihre Rechte sind und wie sie diese durchsetzen.
Nehmen wir einmal zwei Punkte aus unseren beiden Anträgen. Früher hatte eine Bibliothek ein Regal oder mehrere, gefüllt mit Büchern. Wenn Sie Bücher aus Ihrer privaten Bibliothek verleihen, verschenken oder vererben wollten, dann konnten Sie das problemlos tun. Heute hat man E-Books. Das ist die Weiterentwicklung nach dem Taschenrechner. Was machen wir aber mit dem E-Book? Man hat heutzutage mit seinen E-Books auch eine große, umfangreiche Bibliothek, aber weniger Rechte als im analogen Zeitalter mit damals analogen Gütern.
Die Regeln, die wir haben, kommen aus dem Zeitalter, bevor es Tablets, Smartphones und Streaming-Dienste gab. Deshalb sagen wir Grüne mit unserem Antrag zum Urheberrecht: Wir wollen das Urheberrecht an dieser Stelle fit machen für das digitale Zeitalter.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Endlich!)
Es soll nämlich so sein, dass die Verbraucher nicht mehr schlechtergestellt sind, und da muss ich Sie von der Bundesregierung kritisieren. Sie haben zwar beim Urheberrecht Novellierungen vorgenommen, aber die Nutzungsrechte digitaler Güter haben Sie schlicht nicht angepackt, meine Damen und Herren, obwohl dies im Koalitionsvertrag angekündigt war. Dazu machen Sie ja hin und wieder mit Hingabe nächtliche Koalitionsrunden. Angekündigt war, das Urheberrecht an die Erfordernisse und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Passiert ist aber nichts.
Wir legen jetzt den Grundstein. Man muss nämlich ein Buch zum Beispiel weiterverschenken können. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Umfrage gemacht und festgestellt: Eine Weiterveräußerbarkeit wünschen sich 80 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer. Ich finde, das muss auch möglich sein, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Uns wird vorgemacht, dass das digitale Buch billiger ist. Aber wenn Sie nicht gleich Ihr ganzes Gerät mit weggeben wollen, dann können Sie das E-Book gar nicht weiterverschenken, verleihen oder Ähnliches. Dadurch ist es faktisch wieder teurer.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)
Das ist auch eine Form, uns hinters Licht zu führen, meine Damen und Herren. Wir meinen, wir brauchen endlich Klarheit darüber, was eigentlich die Eigentums- und Besitzverhältnisse in diesem Bereich sind.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei den Massen an Geld, um die es da geht, kann ich Ihnen nur sagen: In anderen Bereichen wäre das unvorstellbar.
Gleichwertige Nutzungsmöglichkeiten, geräteunabhängige, plattformneutrale Nutzung und ein Weiterveräußerungsrecht – das alles können Sie mit dem Schutz der Urheberrechte am Ende problemlos verbinden, wenn Sie eine Balance und einen Ausgleich schaffen, meine Damen und Herren.
In dem zweiten Antrag – die Präsidentin hat es gesagt – geht es um Buchungs- und Vergleichsportale. 72 Prozent aller Nutzer des Internets nutzen beim Kauf von Fernsehern und vielem anderen und auch bei der Buchung von Reisen Buchungs- und Vergleichsportale und kaufen oder buchen nicht direkt. Sie glauben an die Ehrlichkeit und die Fairness dieser Portale, und das ist der Fehler. Das ist ein echter Fehler. Warum? Wie kommen die angezeigten Preise zustande, ist die Frage. Sind das tatsächlich finale Preise? Oder merke ich am Ende des Buchungsvorgangs, wenn ich nur noch auf „Ja“ drücken muss, dass von überallher noch Summen dazukommen? Wie wird die Auswahl getroffen? Wer kommt eigentlich bei den Angeboten nach vorn?
Wir hören Beispiele, dass Versicherungen am Ende noch eine oder zwei Vertragsbedingungen verändern und das Ganze noch einen Cent billiger machen, und schon stehen sie vorn. Die Versicherung oder der Kühlschrank steht dann oben auf der Liste. Das ist schön für das Unternehmen, aber der Verbraucher ist betrogen. Deshalb brauchen wir gerade auch in diesem Bereich Regeln. Wir brauchen Transparenz.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Wir sagen: Buchungs- und Vergleichsportale brauchen einheitliche Standards. Sie müssen offenlegen, wer der Betreiber ist, ob es ein Buchungs- oder ein Vergleichsportal ist, ob Provisionen gezahlt werden, ob andere Zahlungen fließen, ob es Absprachen gibt und was die ausschlaggebenden Kriterien sind, meine Damen und Herren.
Kollegin Künast, ich bitte Sie, einen Punkt zu setzen.
Letzter Satz. – Sie können nicht ständig von digitaler Agenda reden und davon, dass wir uns fit für das digitale Zeitalter machen müssen, wenn Sie die Alltagsverträge der Kunden, die im Netz abgeschlossen werden, in keiner Weise zugunsten der Kunden regeln. Das ist unsozial.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das Wort hat die Kollegin Kathrin Rösel für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7093259 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Nutzungsrechte digitaler Güter |