30.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 17

Kathrin RöselCDU/CSU - Nutzungsrechte digitaler Güter

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer, die zu später Stunde auf der Zuschauertribüne sitzen! Wir befassen uns hier mit zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die zwar nicht den gleichen Inhalt, aber doch einiges gemeinsam haben. Alle Verbraucher werden von Ihnen mal wieder über einen Kamm geschoren, wie kleine Kinder behandelt und bevormundet. Anbieter von digitalen Dienst- und Serviceleistungen sind Ihrer Auffassung nach alle kriminell, müssen reglementiert, kontrolliert und sanktioniert werden.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bitte? Wo steht das denn? – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aus welchem Jahrhundert ist denn die Rede? – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Hört! Hört! Die wird verstanden!)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, lassen sie mich Ihnen drei Dinge sagen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört! 5 Euro für die Phrasenkasse! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So billig?)

– Die nehme ich von Ihnen gerne.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Erstens. Die Verbraucher, die Sie hier ansprechen, sind erwachsene Menschen.

Zweitens. Die Welt ist nun einmal nicht schwarz-weiß.

Drittens. Auch Sie werden die neuen Märkte, die sich uns durch die digitale Welt bieten, nicht aufhalten können.

Aber nun zur Sache.

Antrag 1. Sie möchten, dass sich die Nutzungsrechte von käuflich erworbenen digitalen Gütern, also zum Beispiel E-Books, wie Sie es schon sagten, nicht von denen unterscheiden, die in gebundener Form, also analog, vorliegen. Auf den ersten Blick ist das ja eine gute Idee.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja nicht zu viel verlangt!)

Allerdings würden wir mit einer vollständigen Gleichstellung digitaler und analoger Güter Urheberrechte entwerten und bestehende Lizenzsysteme außer Kraft setzen;

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Soll vererbt werden können!)

denn digitale Güter können nun mal völlig ohne Qualitätsverlust in unendlicher Zahl kopiert werden. Schon allein hieran wird deutlich, dass digitale Waren eben nicht mit analogen gleichzusetzen sind.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat sie auch nicht getan!)

Wie wollen Sie es technisch umsetzen, dass bei der Weitergabe, zum Beispiel eines E-Books, keine Kopie zurückgehalten wird?

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man sich auskennt, weiß man, dass so etwas geht, Frau Rösel!)

Im Übrigen fordern Sie an einer anderen Stelle ausdrücklich, dass Privatkopien angelegt werden dürfen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besser wäre Jarzombek!)

Damit wir wissen, worüber wir überhaupt beraten sollen, Frau Künast, wäre es schön, zu wissen, was genau Sie nun eigentlich wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kein Wunder, dass im Urheberrecht nichts passiert! Unfassbar!)

Antrag 2. Dieser Antrag ist inhaltlich anders, beruht aber auf der gleichen Annahme. Die Anbieter von Onlinevergleichsportalen und -buchungsportalen haben nach Ihrer Auffassung ein und dasselbe Ziel, nämlich die Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Aber auch das kann ich so nicht stehen lassen. Allerdings: Ja, es ist korrekt, dass immer mehr Verbraucher diese Vergleichsportale nutzen. Ja, es ist korrekt, dass bei vielen Vergleichs­portalen nicht der gesamte Markt abgebildet wird. Ja, es ist korrekt, dass die Betreiber von Vergleichsportalen ihre Waren und Dienstleistungen eben auch verkaufen wollen. Aber es entspricht eben auch der Realität, dass die Verbraucher bei der Nutzung von Vergleichsportalen nur eine Orientierung wollen und gar keinen Anspruch erheben, den vollständigen Markt abgebildet zu bekommen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber doch gelogen! Sie sind doch christlich! Sie können doch die Lüge nicht zulassen! Sie sollen doch die Wahrheit sprechen!)

– Frau Künast, hören Sie mir doch zu. Wenn Sie eine Frage haben, melden Sie sich bitte. Die beantworte ich gerne. – Erst letzte Woche habe ich mit der Verbraucherzentrale gesprochen. Mir wurde bestätigt, dass die Nutzer regelrecht erwarten, über diese Portale angebotene Waren und Dienstleistungen auch käuflich erwerben zu können. Sie wollen außerdem, dass derlei Portale genau auflisten müssen – das haben Sie ja schon gesagt –, wie viel sie bei ihrem Service verdienen. Sie wollen die Anbieter gesetzlich verpflichten, alle Angebote tagesaktuell aufzulisten. Wenn wir Ihre Forderung wirklich umsetzen wollen, frage ich mich: Wie wollen wir das ernsthaft kontrollieren?

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie denn? Machen Sie doch ihre eigenen Vorschläge!)

Gerade aus Ihren Reihen habe ich am letzten Freitag den Begriff „Bürokratiemonster“ extrem oft gehört. Dieser Begriff trifft Ihre Anträge ja besser als irgendetwas anderes.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Jetzt wird hier noch die Maut abgefeiert! Das wird ja immer besser! – Gegenruf des Abg. Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Das ist noch viel schlimmer als die Maut! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber billiger! Ein paar Milliarden billiger!)

Die Europäische Union hat bereits im letzten Jahr gemeinsam mit den Anbietern von Vergleichsportalen und Verbraucherportalen beschlossen, verbraucherfreundliche und verbraucherschützende Prinzipien für diese Branche zu erarbeiten und diese nun auch anzuwenden. Diese Leitlinien beinhalten unter anderem, wie Sie es schon gefordert haben, dass objektive Vergleiche durchgeführt werden, Geschäftsmodelle deutlich gemacht und Werbebanner als solche gekennzeichnet werden müssen. Diese Prinzipien fließen in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein; meiner Meinung nach vollkommen ausreichend.

Wir als Union werden Ihre Anträge ablehnen, weil sie weit über das hinausgehen, was wir unter Verbraucherschutz verstehen.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glaube ich sofort! – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was verstehen Sie denn darunter?)

Wir sind der Überzeugung, dass Menschen zu selbstbestimmten Entscheidungen durchaus fähig sind, und wir trauen ihnen etwas zu, ohne sie alleinzulassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das, meine Damen und Herren, verstehen wir Christdemokraten unter verantwortungsvollem Verbraucherschutz.

Lassen Sie mich bitte eines zum Schluss sagen. Sie, liebe Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, müssten spätestens seit letztem Sonntag wissen, dass allein die Fähigkeit, die Schilder „Dagegen“ und „Verbieten“ wechselseitig hochzuhalten, nicht ausreicht, um die Verantwortung für unser Land und seine Menschen zu übernehmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor vier Wochen hätten Sie sich noch nicht getraut, die Rede so zu beenden, aber jetzt! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Das Wort hat die Kollegin Dr. Petra Sitte für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was reden wir denn dann nach NRW: Schilder rauf oder runter?)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7093260
Wahlperiode 18
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Nutzungsrechte digitaler Güter
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