Petra Rode-BosseSPD - Nutzungsrechte digitaler Güter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Wer hat nicht schon einmal ein Buch oder eine Musik-CD an Freunde oder Familie verschenkt oder ein solches Gut in einem Sozialkaufhaus oder einer Leseecke abgegeben, damit andere es nutzen können? In vielen Cafés finden wir eine Auswahl an Zeitschriften, die wir lesen dürfen, ohne sie erwerben zu müssen.
An diesen Beispielen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt sich der Unterschied zwischen der Nutzung von analogen, körperlichen Gütern und digitalen Gütern. Denn ein Buch oder eine CD oder DVD kann man weitergeben, ohne einen Rechtsbruch zu begehen, digitale Güter dagegen nach aktueller gesetzlicher Lage so nicht. Jede Lizenz für ein Computerprogramm muss man einzeln erwerben, und man kann sie nicht für ein weiteres Endgerät nutzen, sofern es nicht ausdrücklich zugelassen ist. Videos, die man über das Internet gekauft und heruntergeladen hat, darf man auch nicht weitergeben. So lauten die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Der Markt für digitale Güter hat sich rasant entwickelt, ist Bestandteil des Alltags, wird überproportional von der jungen Generation genutzt, jedoch allgemein mit steigender Tendenz. Wir brauchen daher praxisnahe Regeln, die allen Beteiligten gerecht werden, also den Verbrauchern und Verbraucherinnen, aber auch den Urheberinnen und Urhebern, den beteiligten Verlagen und Internetportalen. Eine solche Regelung zu finden, ist wahrlich nicht einfach.
Auf der einen Seite bringen digitale Güter uns Nutzerinnen und Nutzern viele Vorteile, und es eröffnen sich viele neue Möglichkeiten. Sie stellen uns aber auch vor große Herausforderungen, was die Verbraucherrechte, den Datenschutz und die Urheberrechte angeht. Wir als SPD-Bundestagsfraktion verfolgen auch den Ansatz, Nutzungsrechte für digitale und analoge Güter so weit wie möglich gleichzustellen. Vereinfachung und Rechtssicherheit sind dabei das Ziel. Doch beachten müssen wir, was möglich ist.
Im Vergleich zu analogen Gütern lassen sich die digitalen Güter einfacher und viel schneller verändern und aktualisieren – was ein Vorteil ist –, aber ebenso einfach und schnell auch kopieren und weitergeben, und zwar, ohne dass sie neu hergestellt werden müssen. Hinzu kommt die Anfälligkeit digitaler Datensätze für die Manipulationen Dritter. Dieser Kontrollverlust ist bei den digitalen Gütern, vor allem bei jenen, die nur online vorhanden sind, erheblich größer als bei Gütern mit eingebetteten digitalen Inhalten wie CDs oder DVDs. Sie sind mit einer Internetverbindung permanent abrufbar. Das heißt, dass sie nicht einfach verloren gehen können und sich somit rasant – und meistens wohl auch unwiderruflich – verbreiten lassen, und zwar, noch bevor die Kosten der Herstellung sich amortisiert haben oder Urheberinnen und Urheber ihr angemessenes Honorar für das Werk erhalten konnten. Daher braucht es durchaus Verständnis für eine realistische Umsetzung von Nutzungsrechten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Denn die Stärkung der Verbraucherrechte ist das eine – und ich glaube, sie wollen wir alle –, aber der Schutz der Urheberrechte und damit auch die Sicherung der Existenzgrundlage der Urheberinnen und Urheber ist das andere. Wer würde noch Schriftstellerin, Musiker oder Ähnliches werden wollen, wenn die Existenzgrundlage entzogen wäre? Das Urheberrecht sichert den Schöpfern und Produzenten sowohl die Kontrolle als auch die Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer geschützten Güter, Werke und Leistungen.
Die Koalitionsfraktionen haben das Urheberrecht in dieser Legislaturperiode bereits gestärkt, und zwar mehr als in den meisten Legislaturperioden davor.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht so! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mehr als in der vor 50 Jahren!)
Das Urhebervertragsrecht wurde reformiert, das Verwertungsgesellschaftengesetz wurde beschlossen, und zumindest wir wollen auch die Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen, die vorhin schon erwähnt worden ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, wo ist sie?)
Ich kann sehr gut verstehen, dass Bündnis 90/Die Grünen vorstellig werden; denn die digitalen Güter stellen das Urheberrecht und die Verbraucherrechte im Allgemeinen vor große Herausforderungen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)
Ich kann Ihnen aber versichern: Wir nehmen die Herausforderung an, für alle Beteiligten gerechte Regeln auf dem digitalen Markt zu schaffen.
(Beifall bei der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn der Martin Schulz dann da ist, oder was?)
Das Wort hat der Kollege Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7093262 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Nutzungsrechte digitaler Güter |