Steffen KanitzCDU/CSU - Änderung des Atomgesetzes
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zdebel, ich würde Sie doch herzlich bitten, diese beiden Sachen nicht zu vermischen, Schacht Konrad und Gorleben nicht in einen Topf zu werfen. Schacht Konrad ist ein planfestgestelltes genehmigtes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Gorleben – das haben wir gerade in einem langen Verfahren in der Endlagerkommission gemeinsam beschlossen – ist möglicherweise einer von ganz vielen Standorten. Wir wissen überhaupt nicht, ob er im Verfahren bleibt, wie lange er im Verfahren bleibt; er muss sich dem Vergleich stellen. Insofern, glaube ich, ist es richtig, dass man die beiden Dinge nicht vermischt.
Ich möchte gern das tun, was Sie aufgrund der Zeit nicht tun konnten, nämlich auf den Antrag der Grünen zum Schacht Konrad eingehen, der aus dem November des vorletzten Jahres stammt und insofern leider schon ein bisschen veraltet ist. Inzwischen hat sich relativ viel getan.
(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht bei Konrad!)
– Das ist so. – Wir haben ein Nationales Entsorgungsprogramm aufgestellt, in dem die Bundesregierung sehr klar gesagt hat, um wie viel Abfälle es sich handelt, gerade auch im schwach- und mittelradioaktiven Bereich. Es ist auch dem Engagement der Endlagerkommission geschuldet, dass wir uns sehr klar auf die 303 000 Kubikmeter festgelegt haben. Das loben Sie in dem Antrag völlig zu Recht. Ich glaube, es ist richtig, dass man den Menschen in der Region klarmacht: Es geht jetzt um eine feste Größe von rund 300 000 Kubikmetern, die wir einlagern wollen – hoffentlich ab 2022. Für alles das, was darüber hinausgeht, müsste man ein ganz neues Planfeststellungsverfahren machen. Das haben wir im Nationalen Entsorgungsprogramm so festgelegt.
Das BfS als derzeit noch zuständiger Betreiber sagt sehr klar – ich glaube, da missverstehen Sie das BfS im Moment –, dass schon aktuell Sicherheitsuntersuchungen laufen, um die Planfeststellung hinsichtlich des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik zu untersuchen. Und es will das noch einmal sehr konkret tun, bevor Schacht Konrad 2022 in Betrieb genommen werden soll.
In Ihrem Antrag sagen Sie, das darf nicht erst vor Verschluss des Endlagers geschehen. Das ist völlig richtig. Das ist der Grund dafür, warum das BfS das vor Inbetriebnahme noch einmal tun will. Deswegen glaube ich, dass Ihr Antrag in der Tat überholt ist. Ich finde, man kann dann auch ganz ehrlich sagen: Gut, wenn er überholt ist, dann kann man ihn auch zurückziehen. – Aber Sie werden mir vielleicht gleich erklären, Frau Kotting-Uhl, warum er immer noch aktuell sein soll.
Ich will aber gern die Chance nutzen, noch einmal kurz auf Schacht Konrad einzugehen, weil das für uns ein extrem wichtiges Projekt ist, das wir wirklich zeitgerecht realisieren müssen. Es ist das Endlager in Deutschland für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Es ist so, dass vom Abfallvolumen her etwa 90 Prozent aller radioaktiven Abfälle schwach- und mittelradioaktive Abfälle sind. Das ist in Bezug auf die Radioaktivität nicht wahnsinnig relevant; das ist ungefähr 1 Prozent der Radioaktivität. Aber es handelt sich insbesondere um die Abfälle, die beim Rückbau der Kernkraftwerke anfallen werden, nämlich um kontaminierte Anlagenteile, um Werkzeuge, um Schutzkleidung, aber natürlich auch um Forschungsabfälle aus dem schwach- und mittelradioaktiven Bereich.
Die gesamte Radioaktivität, die wir in Schacht Konrad einlagern werden, wird der von wenigen Castoren, in etwa vier bis fünf Castoren, entsprechen. Das ist natürlich relevant; das ist völlig klar. Aber es ist vom Gefährdungspotenzial nicht mit dem vergleichbar, was wir in einem HAW-Endlager vorfinden werden. Trotzdem und gerade deswegen halten wir uns beim Schacht Konrad natürlich an höchste Sicherheitsstandards.
Um dies einmal international einzuordnen: Es gibt schon einige Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Viele Länder – Frankreich, Spanien, Großbritannien, die USA – lagern schwach- und mittelradioaktive Abfälle oberflächennah. Ebenso ist es in Schweden und Finnland. Dort geht man knapp unter die Oberfläche. Deutschland ist neben der Schweiz das einzige Land, das in die Tiefengeologie geht. Das hat auch gute Gründe, denn wir sagen: Wenn wir ein gutes Wirtsgestein haben – und im Schacht Konrad haben wir das; wir haben dort eine 400 Meter dicke Tonschicht, die das Endlager von unten abdichtet –, dann ist das besser, als wenn wir das Lager an der Oberfläche haben. Das zeigt aber, dass der Sicherheitsanspruch Deutschlands auch im Bereich schwach- und mittelradioaktiver Abfälle enorm hoch ist, und das ist, glaube ich, auch richtig.
Wir haben ein langes Planfeststellungsverfahren hinter uns gebracht, um Schacht Konrad zu genehmigen. 2002 ist die Genehmigung nach einer übrigens relativ umfangreichen Bürgerbeteiligung erteilt worden. Man kann immer nach mehr rufen, aber ein Blick in die Geschichte zeigt, dass an 75 Tagen Erörterungen stattgefunden haben. Ich finde, so ganz wenig ist das nicht. Dann hat es 2007 noch eine höchstinstanzliche Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht gegeben, das die Planfeststellung noch einmal bestätigt hat.
Seit 2008 wird Schacht Konrad umgerüstet zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, und alle Beteiligten planen im Moment für das Jahr 2022 die Inbetriebnahme. Ich glaube, daran müssen wir auch alle gemeinsam festhalten, damit wir dieses Zieldatum erreichen, weil wir dann, wenn wir 2022 abschalten, möglichst schnell mit dem Rückbau beginnen wollen. Schacht Konrad bildet natürlich gewissermaßen den Flaschenhals für den Rückbau. Insofern haben wir ein Interesse daran, diesen Zeitplan einzuhalten.
Es gibt teilweise Vergleiche mit der Asse, die angestellt werden, die aber, so finde ich, nicht zutreffend sind und die man sehr klar zurückweisen muss. Der Unterschied ist natürlich, dass wir es hier erstens mit einem trockenen Stollen zu tun haben. Zweitens fahren wir völlig neue Einlagerungskammern auf. Wir gehen also nicht in ein altes Grubengebäude, in das wir die Fässer einfach reinwerfen, sondern wir haben – die Konrad-Behälter sind bekannt – eine sehr gute und robuste Art und Weise, die Endlagergebinde in ein sehr robustes Bergwerk einzulagern.
Frau Kotting-Uhl, das, was ich gerade gesagt habe, ist in der Tat das, was uns das BfS im Ausschuss gesagt hat und was auch öffentlich nachzulesen ist. Das BfS sagt, dass die Planfeststellungsunterlagen ständig und auch aktuell hinsichtlich des Standes von Wissenschaft und Technik untersucht werden. Ständig heißt, dass man eben nicht nur vor 2022, also vor der Inbetriebnahme, eine abschließende Sicherheitsuntersuchung macht. So, wie ich Herrn König verstehe, ist es so, dass schon aktuell, seit 2014, damit begonnen wird, die Unterlagen zu sichten und zu gucken: Was ist alt, und wo gelten die Sicherheitsmargen der Vergangenheit möglicherweise immer noch? Ich glaube, hier wird extrem verantwortungsvoll gehandelt. Deswegen darf das jedenfalls kein Grund sein, hier in eine Verzögerungsschleife zu kommen.
Wir haben in dieser Legislaturperiode eine ganze Menge dafür getan, dass wir den Zeitplan einhalten können und bis 2022 fertig werden. Wir haben eine völlig neue Behördenstruktur aufgebaut, auch dank der Arbeit der Endlagerkommission. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir eine klare Trennung haben zwischen Regulierer auf der einen Seite und Vorhabenträger auf der anderen Seite.
Ich habe mir die Entscheidungsmuster der Vergangenheit genau angeschaut. Wir haben das in der Endlagerkommission besprochen. Das lief über DIN-A3-Blätter. Und wenn man im Bereich der Schachtsanierung jemanden brauchte, dann waren die Entscheidungswege relativ kompliziert. Das haben wir jetzt deutlich gestrafft und vereinfacht. Es ist jetzt so, dass nicht mehr drei oder vier Behörden darüber entscheiden, wie lang die Anker eigentlich sein müssen, die da angebracht werden; vielmehr wird das vom Vorhabenträger vorgeschlagen und vom Regulierer genehmigt, und dann kann das auch in Auftrag gegeben werden. So haben wir sehr dazu beigetragen, dass das Projekt Konrad ein Erfolg werden kann.
Gleichzeitig übernimmt der Bund ab 2019 bzw. 2020 die Zwischenlager. Insofern sind wir über ein zentrales Abfallmanagement in der Lage, zu disponieren und zu schauen, welche Abfälle wann eingelagert werden. Eigentlich haben wir also alle Voraussetzungen geschaffen, um jetzt auch zeitnah in den Betrieb einzusteigen – immer unter Sicherheitsgesichtspunkten; das hat das BfS zugesagt –, und ich glaube, das ist auch richtig. Aber unser Anspruch als Union ist es eben – so haben wir es in der Kommission auch immer besprochen –, dass die Zwischenlager, die wir haben, nicht zu faktischen Endlagern werden. Das sind wir den Leuten vor Ort schuldig. Deswegen müssen wir Schacht Konrad auch 2022 in Betrieb nehmen.
Ich will, Herr Kollege Zdebel, weil Sie es angesprochen haben, noch einmal kurz auf das Thema eingehen, das die Menschen in Gronau und in Lingen im Moment in der Tat sehr bewegt, und auf den Pressezirkus, der in den letzten drei, vier Tagen um das Thema entstanden ist. Ich will das sehr deutlich sagen: Wir als Unionsfraktion stehen ganz klar an der Seite der Beschäftigten der Urenco und der ANF in Lingen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)
Wir sind aus der Kernkraft ausgestiegen; das ist völlig klar. Wir sind uns auch absolut einig: Bis 2022 schalten wir die Kernkraftwerke ab. Das heißt aber in der Konsequenz nicht, dass wir sämtliches kerntechnisches Know-how in Deutschland verlieren wollen,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nicht besonders konsequent!)
auch deswegen nicht, weil wir Doel und Tihange bewerten wollen, weil wir in der Lage sein wollen, gute Experten auszubilden,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber sehr inkonsequent!)
und weil es darum geht, dass wir mit der Areva einen echten Kompetenzverbund an drei Standorten hier in Deutschland haben,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch unfassbar!)
durch die wir in der Lage sind, über den Rückbau zu diskutieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Brechen Sie einen dieser Bausteine heraus, dann können Sie sich ganz sicher sein, dass sich der neue Eigentümer in Frankreich sehr genau überlegen wird, wo die Arbeitsplätze in Zukunft entstehen, ob hier bei uns in Deutschland oder ob er das nicht alles nach Frankreich verlagert.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da entstehen keine Arbeitsplätze mehr!)
Das sind hochqualifizierte Arbeitsplätze, die gut funktionieren. Lieber Herr Kollege Krischer, auch dank Ihres Engagements hat die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Man hat ja, politisch motiviert, versucht, die Standorte zu schließen, und gefragt: Welche Möglichkeiten gibt es?
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Landesregierung kann das nicht! Dazu muss das Atomgesetz geändert werden!)
Das Gutachten ist diesbezüglich zu ganz klaren Ergebnissen gekommen,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Die Landesregierung hat zu schließen!)
die da lauten: Die Genehmigung ist unbegrenzt, sie ist erteilt, sie gilt, und es gibt keinen rechtlichen Weg, Kernkraftwerke zu schließen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie das Gutachten!)
Insofern, finde ich, müssen Sie sich am Ende des Tages auch ehrlich machen. Sie wollen, dass die Kerntechnik aus Deutschland in Gänze verschwindet. Wir wollen das Know-how nicht nur erhalten, sondern selbstverständlich auch ausbauen,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Das ist eine klare Aussage! Danke!)
weil wir in der Lage sein wollen, zu bewerten, ob die Kernkraftwerke an den deutschen Grenzen sicher sind oder nicht. Das geht nur mit eigenem Know-how, und deswegen brauchen wir auch weiterhin beide Standorte in Deutschland.
(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat aber nichts mit der Lieferung von Brennelementen zu tun!)
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Sylvia Kotting-Uhl.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7093332 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Atomgesetzes |