Hiltrud LotzeSPD - Änderung des Atomgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der 15. Novelle des Atomgesetzes geht es im Wesentlichen um drei Punkte:
Erstens geht es um eine Änderung der Informationspflicht für Betreiber kerntechnischer Anlagen. Diese werden künftig verpflichtet, die Öffentlichkeit über Betrieb und gegebenenfalls Störfälle in enger Abstimmung mit den Behörden zu informieren. Das bringt mehr Transparenz, und es ist immerhin ein Fortschritt.
(Beifall bei der SPD)
Zweitens wird mit dem Gesetz unmissverständlich klargestellt, dass die Verantwortung der Betreiber für die nukleare Sicherheit auch dessen Auftragnehmer und die Unterauftragnehmer einschließt; auch ein Subunternehmer muss also zukünftig Personal angemessen einsetzen, wenn er dort arbeitet.
Drittens enthält das Gesetz Vorgaben zu den europarechtlich vorgeschriebenen Peer Reviews für kerntechnische Anlagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Anpassung machen wir, wenn auch in kleinen Schritten, den Restbetrieb der Kernkraftwerke ein Stück sicherer. Wir können die Zeit nicht zurückdrehen. Wir haben in unserem Land die Atomkraft genutzt. Jetzt geht es darum, in den nächsten Jahren möglichst alle Sicherheitsrisiken auszuschließen und für einen geregelten Ab- und Rückbau sowie für ein sicheres Endlager zu sorgen.
Wir haben in der letzten Woche das Standortauswahlgesetz beschlossen. Die Suche nach einem Endlager wird neu gestartet. In den vergangenen Monaten haben wir auch die Frage nach den Kosten für Rückbau und Endlagerung geregelt, und wir haben ein Abwälzen der Kosten auf die Allgemeinheit weitestgehend verhindert.
Wir von der SPD hätten uns in mancherlei Hinsicht mehr und Besseres gewünscht. Aber das, was wir trotzdem in dieser Koalition in Sachen Atomausstieg und Abwicklung erreicht haben, kann sich durchaus sehen lassen –
(Beifall bei der SPD)
auch wenn dieser Export von Brennstäben nach Belgien die Bilanz jetzt nicht verbessert.
(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man so sagen!)
Es ist nicht wünschenswert, dass so etwas passiert; es passt auch nicht zu unserem Atomausstieg. Aber die Rechtslage lässt eben nicht immer das zu, was politisch wünschenswert ist.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es gibt Leute, die sehen die Rechtslage anders! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo steht die Verpflichtung zu solchen Brennstäbelieferungen? Wo steht denn das?)
Und dass die Regierung sich an Recht und Gesetz hält, das wollen wir doch wohl alle hier.
(Beifall bei der SPD)
Weil es so ist, konnte die Umweltministerin den Export eben auch nicht verhindern.
Da ich Barbara Hendricks nun schon erwähnt habe: Die Umweltministerin hat sich vehement dafür eingesetzt, dass die Schrottreaktoren in Belgien abgeschaltet werden;
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Vehement“? Sie liefert jetzt die Brennstäbe hinterher!)
alle zur Verfügung stehenden Mittel hat sie ausgeschöpft. Es ist doch so: Wir wollen doch auch nicht, dass unsere europäischen Nachbarn uns in die Energiewende reinquatschen. Hier gibt es Grenzen für den Einfluss. Das müssen wir leider zur Kenntnis nehmen, auch wenn uns das nicht gefällt. Ich möchte Barbara Hendricks dafür danken, dass sie sich so vehement dafür eingesetzt hat.
(Beifall bei der SPD)
Damit bin ich schon am Ende und wünsche einen schönen Abend und eine gute Nacht.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7093340 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Atomgesetzes |