Detlef SeifCDU/CSU - Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Einigkeit macht stark. Deshalb begrüßen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Entschließungsantrag ausdrücklich das geschlossene Auftreten der Europäischen Union. Verhandlungen dürfen nur in den vorgesehenen Verhandlungskanälen erfolgen. Separate Verhandlungen des Vereinigten Königreichs mit den einzelnen Mitgliedstaaten zum Brexit gab es nicht und wird es auch nicht geben.
Die Verhandlungsleitlinien, die der Europäische Rat übermorgen beschließen wird, machen deutlich, dass die Europäische Union und die anderen Mitgliedstaaten an einer weiteren starken und konstruktiven Zusammenarbeit interessiert sind und auch ein faires Abkommen anstreben.
Jetzt ist leider unsere Kollegin Wagenknecht nicht mehr im Saal, aber sie hat vorhin behauptet, es werde ein Abkommen angestrebt, das negativ sei und Großbritannien bestrafe. Ich weiß nicht, ob sie den Leitlinienentwurf gelesen hat. Wenn ja, dann hätte sie festgestellt, dass hinsichtlich Form und Inhalt genau das Gegenteil der Fall ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Leitlinien lassen nämlich eine flexible Vorgehensweise zu, um Unsicherheiten und Verwerfungen, die das Brexit-Verfahren ganz klar mit sich bringt, weitestgehend auszuschließen. Das ist auch dringend erforderlich; denn in der Nettozeit von 15 Monaten, die für die eigentlichen Verhandlungen zur Verfügung stehen, wird man nicht im Ansatz alle Vereinbarungen zu wichtigen Punkten treffen können, die erforderlich wären. Deshalb sehen die Leitlinien neben Übergangsregelungen sogar die zeitlich begrenzte Verlängerung des EU-Besitzstandes für Großbritannien vor.
Auch die Bereitschaft, Großbritannien im Hinblick auf Handelsverträge, die die EU mit Drittstaaten geschlossen hat, zu unterstützen, indem man versucht, sie im Nachhinein, nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU, weiter wirken zu lassen, ist sehr wichtig. Denn sonst würde Großbritannien hier in ein Loch fallen.
Man muss doch anerkennen: Es gibt eine grundsätzlich positive Grundhaltung der EU. – Aber bei aller positiver Grundhaltung der Europäischen Union und der anderen Mitgliedstaaten ist für den Deutschen Bundestag eines klar: Sowohl Übergangsregelungen als auch ein Folgeabkommen müssen zwingend auf dem Grundsatz fairer Spielregeln und fairer Wettbewerbsbedingungen beruhen. Die Finanzmarktstabilität der Europäischen Union darf in keiner Phase des Verfahrens infrage gestellt werden.
Es findet auch breite Zustimmung, dass die Verhandlungen zweistufig ablaufen. Als erstes sind Fragen des geordneten Austritts zu klären, erst danach kann es um das künftige Verhältnis gehen. Das ist hier im Einzelnen auch schon dargelegt worden. Die Rechte der Bürger sind ganz wichtig, die Rechtssicherheit für die Wirtschaft ist wichtig, um Verwerfungen auszuschließen; aber auch die Klärung von Grenzfragen, insbesondere aufgrund der fragilen Situation zwischen Nordirland und Irland, steht bei uns ganz oben auf der Agenda.
Großbritannien darf sich allerdings keinen schlanken Fuß machen und sich davor drücken, Verpflichtungen, die eingegangen wurden und eingehalten werden müssen, zu erfüllen. Natürlich würde Theresa May gerne direkt über Folgevereinbarungen sprechen über das, was die künftigen Beziehungen angeht; aber das werden wir ihr nicht durchgehen lassen. Es ist deshalb richtig, dass wir eine erste Phase vorschalten. Wir erwarten von Großbritannien ein deutliches Signal der Vertrauensbildung in diesem Punkt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es stellt sich dann die Frage: Wie kann das zukünftige Verhältnis zwischen Großbritannien und der EU überhaupt aussehen? Die Formulierungen kennen wir: Kein Europa à la carte! Kein Rosinenpicken! – Und wir wissen: Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union muss immer einen Mehrwert haben. Aber, meine Damen und Herren, der Teufel steckt im Detail.
Das Brexit-Verfahren sollten wir als Chance begreifen, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten grundsätzlich neu zu überdenken und gegebenenfalls neue Instrumente zu schaffen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Schweizer Modell, das norwegische Modell oder übliche Handelsabkommen sind nicht in Stein gemeißelt; vielmehr gibt es auch andere Möglichkeiten. Großbritannien strebt eine maßgeschneiderte Regelung an. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen. Das setzt aber voraus, dass Rechte und Pflichten, dass Leistungen und Gegenleistungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Vor allem darf der Zusammenhalt der Europäischen Union nicht gefährdet werden, und auch die Autonomie der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung, einschließlich der Rolle des Europäischen Gerichtshofs, sind zu gewährleisten.
Das Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der Ukraine, das zwar eine Marktöffnung, aber keine Freizügigkeit vorsieht, könnte als Blaupause für die Entwicklung maßgeschneiderter Vereinbarungen mit Drittstaaten dienen. Seien wir offen für flexible Lösungen.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7102687 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Regierungserklärung zum Europäischen Rat |