Uwe FeilerCDU/CSU - Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bekanntwerden von Steuervermeidungspraktiken mittels Briefkastenfirmen in Panama ist für mich eine weitere Bestätigung dafür, dass es richtig war und auch in der Zukunft bleibt, Herr Kollege Zimmermann, mit großem Nachdruck internationale Schritte gegen Steuerbetrug und unfaire Steuerpraktiken zu vereinbaren.
Bundesfinanzminister Schäuble hat bereits heute und auch mehrfach davor dargestellt, welcher Anstrengungen es bedurfte, um unsere Partner davon zu überzeugen, dass sowohl Unterbietungswettbewerbe um Steuersätze als auch die Schaffung von Steuerparadiesen nicht die Wege sein können, wie Staaten miteinander umgehen.
Der Zehn-Punkte-Plan des Finanzministers, der national wie international anerkannt wurde und sich auch in das BEPS-Projekt der OECD einfügt, bot ebenfalls eine sehr gute Grundlage für die konkrete Ausgestaltung dieser beiden Gesetzentwürfe. Wir setzten dabei – wie bei anderen Gesetzen auch – auf das Mittel der Transparenz. Damit erhöhen wir das Entdeckungsrisiko für diejenigen, die versuchen, auf Auslandskonten Geld zu parken, um dieses am Fiskus vorbeischleusen zu können. Dazu brauchen wir die Kreditinstitute. Wir nehmen sie durch Anzeige- und Mitwirkungspflichten in die Verantwortung.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir noch eine ganze Reihe von nicht unwesentlichen Veränderungen und Ergänzungen vorgenommen, damit wir mit den gesetzlichen Regelungen auch die wirkliche Zielgruppe erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allem Eifer in Bezug auf das, was wir bisher gemacht haben, und auch im Hinblick auf die Gesetze, die wir heute beschließen werden, sollten wir nicht über das Ziel hinausschießen. Lieber Kollege Binding, wenn wir Ihnen in Bezug auf eine flächendeckende Registrierkassenpflicht in Deutschland gefolgt wären, wäre das „Master of Desaster“ gewesen.
(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Na, na!)
Wir wollen keine Flut von Daten produzieren, mit denen die Finanzverwaltung überhaupt nichts anfangen kann oder will. Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz sieht von seiner Systematik her nämlich vor, dass bei allen Kontobeziehungen Name, Adresse und Steuer-ID-Nummer erfasst und dann der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt werden, um eine vollständige und vor allem eindeutige Zuordnung der Daten zu ermöglichen.
Speziell bei Kreditkonten, die von Konsumenten eingerichtet werden, weil sie sich zum Beispiel einen neuen Fernseher, eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner oder ähnliches kaufen und diesen Kauf finanzieren wollen, macht die Erhebung der Steuer-ID-Nummer jedoch überhaupt keinen Sinn, weil sich diese Kreditkonten überhaupt nicht zur Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung eignen.
Weltfremd ist ebenfalls die Annahme, dass die Kunden ihre Steuer-ID-Nummer ständig mit sich führen oder fleißig zu Hause auswendig gelernt haben. Ich schaue hier in die Runde: Ich glaube, die wenigsten, die hier sitzen, können ihre Steuer-ID-Nummer auswendig aufsagen.
(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ist auch gar nicht nötig!)
Deshalb bin ich dankbar, dass wir uns – das ist von mir übrigens bereits in der ersten Lesung gefordert worden – in diesem Gesetz gemeinsam darauf geeinigt haben, den § 154 so neu zu fassen, dass die Konsumenten, die Verbraucherkredite bis zu einer Höhe von 12 000 Euro in Anspruch nehmen, ihre Steuer-ID-Nummer nicht angeben müssen. Bei Kreditgeschäften jenseits dieser Summe kann man davon ausgehen, dass es sich eben nicht um sogenannte Spontankäufe handelt, sondern dass der Kunde diese Kaufentscheidung vorbereitet hat und ihm zugemutet werden kann, dass er zum Beispiel beim Autokauf seine Steuer-ID-Nummer mitbringt.
So wird auch vermieden, dass Millionen von Daten nacherhoben werden müssen. Diese Regelung zeugt von Augenmaß, ohne den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu beeinträchtigen. In allen anderen Fällen haben Kreditinstitute außerdem die Möglichkeit, für Konten die Steuer-ID durch das maschinelle Abfrageverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern innerhalb von drei Monaten nachzuerheben. Sollte der Kunde seine Mitwirkung verweigern, wird dies gesondert vermerkt.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist leider zu kurz, um auf alle 18 Umdrucke einzugehen. Ich möchte mich zum Abschluss meiner Ausführungen aber ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses für die Beratung und beim Bundesfinanzministerium und den Fraktionsmitarbeitern für die hervorragende Unterstützung bei der Umsetzung unserer doch zahlreichen Änderungswünsche bedanken.
(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Machen wir auch!)
Mit diesem Gesetz kommen wir im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ein gutes Stück voran.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Bernhard Daldrup, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7102712 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken |