27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 4

Bernhard DaldrupSPD - Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Steuer-ID möchte ich, ehrlich gesagt, gar nichts mehr sagen. Ich finde, die Einwände sind zu belanglos. Wenn man sich damit auf eine Art und Weise auseinandersetzt, als wäre es eine Qual und eine Fesselung der Menschen, die Steuernummer mitzuführen, dann ist das grotesk. Das lohnt sich nicht.

Wir reden ja heute über das Austrocknen von Steueroasen im mehr oder weniger internationalen Kontext. Das ist sozusagen eine Daueraufgabe. Ich will dabei auf eine andere Aufgabe hinweisen, die uns noch bevorsteht. Auch innerhalb Deutschlands nutzen Unternehmen Steuerschlupflöcher. Darum müssen wir uns kümmern. Der Bundesrat hat uns jedenfalls in seiner Sitzung vom Dezember 2016 mit einer Entschließung noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen und darum gebeten.

Ich will Ihnen einmal ein konkretes Beispiel vor Augen führen: Leverkusen ist – viele von uns wissen das – eine wirtschaftlich starke Stadt inmitten einer sehr boomenden Region. Die Bayer AG ist ein Flaggschiff der deutschen Wirtschaft. Trotzdem sind die Kassen der Kommune Leverkusen mehr oder weniger leer. Bei 160 000 Einwohnern hatte Leverkusen im Jahre 2014 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: In Bayern sind die Kassen voll!)

– Ganz genau. Bei der Firma Bayer sind die Kassen voll. Da haben Sie in der Tat recht, Herr Michelbach. Ich komme darauf zurück, keine Sorge.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: In Bayern sind die Kassen voll! )

Andererseits ist es so, dass in Leverkusen Milliardengewinne bei den Firmen Bayer und Lanxess anfallen. Was ist also die Erklärung? Die Nachbarstadt Monheim, 40 000 Einwohner, hat Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 225 Millionen Euro.

(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steuerdumping!)

Der Unterschied: In Leverkusen gibt es einen Gewerbesteuerhebesatz von 475 Prozent, in Monheim, in der direkten Nachbarschaft, sind es gerade noch 265 Prozent. Das sind die Unterschiede bei den Gewerbesteuerhebesätzen. Laut Handelsblatt verändern Firmen wie Bayer ihren unternehmerischen Organkreis entsprechend und gründen in Gemeinden wie etwa Monheim Tochtergesellschaften. Das sind in Wirklichkeit die innerdeutschen Steueroasen. Es ist ein ähnliches Muster wie im internationalen Kontext: Übertragung von Patenten, Lizenzgebühren, geringe Gewerbesteuern. Das ist natürlich, wenn man es so sieht, falsch verstandene kommunale Selbstverwaltung, fehlende interkommunale Solidarität.

Aber was kann man machen? Wir hatten diese Debatte schon im Jahre 2000 – da waren Sie auch dabei – im Zusammenhang mit der Gemeinde Norderfriedrichskoog. Sie verzichtete komplett auf die Gewerbesteuer. Bei 47 Einwohnern waren 380 Körperschaften und 180 Personengesellschaften die Folge. Als Konsequenz wurde damals der gewerbesteuerliche Mindesthebesatz von 200 Prozent eingeführt. Das war eine vernünftige Sache. Der Durchschnittshebesatz aller Kommunen – große Städte, kleine Städte – liegt in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei etwa 400 Prozent. Es würde also niemandem schaden, wenn der Mindesthebesatz, wie es der Bundesrat ja auch von uns erwartet, beispielsweise auf 300 Prozent angehoben würde. Das wäre jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Noch besser wäre es, wenn die Differenz zwischen den Hebesätzen etwas geringer wäre. Das könnte man erreichen, indem man die Bemessungsgrundlage beispielsweise durch die Einbeziehung der freien Berufe – die Steuerberater sind ja angesprochen worden – veränderte. In der Tat wäre das eine vernünftige Variante. Auf diese Art und Weise könnte man die Gewerbesteuer national verstetigen, und es bestünde für die Kommunen vielleicht sogar die Möglichkeit – um gewissermaßen das Aphrodisiakum für Sie, Herr Michelbach, zu benennen –, die Gewerbesteuer zu senken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit anderen Worten: Es wäre auch keine schädliche Entwicklung für die Freiberufler, weil sie ja Betriebsausgaben von der Einkommensteuer abziehen könnten, die Kommunen hätten so auch ein Stück weit Verlässlichkeit, und die Unternehmen müssten nicht innerhalb Deutschlands nach Steueroasen spähen. Es wäre doch eine schöne Aufgabe, wenn wir das anpacken würden.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7102713
Wahlperiode 18
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
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