Stephan MayerCDU/CSU - Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Die erste Lesung des BKA-Gesetzes fand am 17. Februar dieses Jahres noch unter dem starken und sehr authentischen Eindruck des schrecklichen, unfassbaren Anschlags vom Breitscheidplatz kurz vor Weihnachten 2016 statt. Aber die Welt ist seitdem nicht stillgestanden. Es gab weitere terroristisch bzw. islamistisch motivierte Anschläge – in London, in Stockholm, in Paris – mit vielen weiteren Toten.
Die terroristische Bedrohung ist unvermindert hoch. Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten: Sie war nie größer. Auch die vom Bundesinnenminister am vergangenen Montag vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 zeigt auf sehr eindrucksvolle Weise, dass insbesondere die Anzahl der Delikte im Bereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität von 2015 auf 2016 deutlich gestiegen ist, und zwar um sage und schreibe 66,5 Prozent.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die rechten Straftaten auch! Gut, dass Sie das ansprechen, Herr Mayer!)
Damit haben wir die höchste absolute Zahl von politisch motivierten Ausländerkriminalitätsdelikten seit 2001, seit Beginn dieses Meldedienstes, erreicht.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt täuscht schon ein Rechtsextremist angebliche islamistische Anschläge vor! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal etwas zu rechts!)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, unsere Sicherheitsbehörden stehen vor großen, enormen Herausforderungen. In der Sicherheitsarchitektur unseres Landes kommt dem Bundeskriminalamt aufgrund seiner Zentralstellenfunktion eine besondere Bedeutung zu, natürlich auch wegen seiner originären Kompetenz bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie das mal Herrn Herrmann!)
Die Novellierung des BKA-Gesetzes, die wir heute abschließen, ist nicht die erste Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes, das es seit 1951 gibt, aber mit Sicherheit seine umfassendste. Mit der Beschlussfassung über dieses Gesetz schaffen wir es, die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April letzten Jahres umzusetzen.
Frau Kollegin Renner, es stimmt nicht, dass der Datenschutz durch dieses neue Gesetz unterminiert oder reduziert wird. Der Datenschutz wird sogar ausgeweitet.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo?)
Es gibt mehr datenschutzrechtliche Kontrolle. Es gibt eine Stärkung der Transparenz. Es gibt eine Ausweitung der Löschungspflichten. Es gibt mit diesem Gesetz auch eine Stärkung des individuellen Rechtsschutzes.
(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)
Frau Kollegin Mihalic und Frau Kollegin Renner, Sie müssen sich schon einmal entscheiden. Sie werfen uns einerseits vor, dass wir Copy-and-paste machen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu detailgenau im Gesetz niederschreiben.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Ihre Experten Ihnen vorgeworfen! – Gegenruf des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das war kein Vorwurf! Das war nur eine Feststellung!)
Andererseits werfen Sie uns vor, wir würden verfassungswidrig handeln.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gehen Sie noch mal zu Ihren Experten aus der Anhörung! Ihre Experten waren das! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das waren doch Ihre Sachverständigen!)
Es kann nur eine Argumentation stimmen. Entweder halten wir uns zu eng an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, oder wir negieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und arbeiten mit weit überschießender Tendenz verfassungswidrig.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es waren Ihre Sachverständigen, Herr Mayer!)
Beides kann nicht zusammenpassen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir hier, insbesondere vor dem Hintergrund des Grundsatzes der hypothetischen Datenneuerhebung, den das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, gesetzgeberisch sehr ordentlich und sehr genau gearbeitet haben.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das attestiert man sich gerne!)
Wir setzen darüber hinaus die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union für den öffentlichen Sicherheitsbereich um. Auch das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Der Austausch von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa ist von elementarer Bedeutung, auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Indem wir als erstes EU-Land die EU-Datenschutzrichtlinie in nationales Recht umsetzen, erleichtern wir die Datenweitergabe an andere Sicherheitsbehörden in Europa. Damit stärken wir die Sicherheitslage in unserem Land, aber auch in anderen Ländern.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein sehr wesentlicher Punkt ist – das ist, glaube ich, ein wirklich epochaler Schritt –, dass wir die IT-Infrastruktur der gesamten Sicherheitsbehörden in Deutschland auf neue Beine stellen. Die IT-Sicherheitsarchitektur hat über eine zu lange Zeit hinweg immer noch den Geist der 70er-Jahre in sich getragen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, stimmt!)
Es ist richtig, dass wir hier eine Modernisierung bzw. Ertüchtigung vornehmen.
Ich bin auch sehr dankbar, dass es insbesondere auf Initiative der Innen- und Sicherheitspolitiker der Unionsbundestagsfraktion gelungen ist, im parlamentarischen Verfahren einen Änderungsantrag zustande zu bringen, der gewährleistet, dass vorhandene Altdaten von den Ländern weiter genutzt werden können. Ich sage hier sehr ernsthaft und sehr eindringlich: Es wäre wirklich unwürdig und aus meiner Sicht der Sicherheit unseres Landes nicht zuträglich gewesen, wenn wir auf Basis des Ausgangsentwurfs die Regelung getroffen hätten, dass die Altdaten zwar weiterhin von den Ländern vorgehalten werden dürfen, wir den Länderpolizeibehörden aber untersagt hätten, diese Daten weiter zu nutzen. Das wäre unverantwortlich gewesen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre ein Stück aus dem Tollhaus gewesen!)
Deswegen ist es richtig, dass wir es mit unserem Änderungsantrag, der heute ebenfalls zur Abstimmung gestellt wird,
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gratulieren wir Ihnen!)
ermöglichen, dass die Länderpolizeibehörden nicht künstlich blind gehalten und künstlich zur Untätigkeit verdammt werden, sondern dass diese Altdaten weiter genutzt und verwertet werden dürfen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die elektronische Fußfessel ist nun mit Sicherheit kein Allheilmittel.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es jetzt 5 Euro ins Phrasenschwein! Aber was ist sie dann? – Gegenruf des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU]: Eine Fußfessel!)
Frau Kollegin Mihalic, niemand hat behauptet, dass Anis Amri prädestiniert gewesen wäre für das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Aber ich bin der festen Überzeugung, Herr Kollege von Notz, dass der Einsatz der elektronischen Fußfessel in dem einen oder anderen Fall
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In wie vielen Fällen?)
unterstützend durchaus ein wertvolles Instrument sein kann, um Gefährder, die auch wissen, dass sie als Gefährder eingestuft werden, zu kontrollieren.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gibt es sonst nirgendwo auf der Welt!)
Es ist bekannt, dass die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines Gefährders 24 bis 30 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes bindet.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unstreitig!)
Gerade vor dem Hintergrund der starken personellen Inanspruchnahme der Verfassungsschutzämter ist es meines Erachtens richtig, dass wir mit der Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Fußfessel hier ein weiteres Instrument zur Unterstützung schaffen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, das machen die Länder!)
Ich sage auch ganz offen: Derzeit gibt es auf Bundesebene keinen einzigen Gefährder, der für das Tragen der elektronischen Fußfessel prädestiniert wäre.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach so!)
Deshalb sind mein klarer Wunsch und mein klarer Appell im Rahmen dieser Gesetzgebung, dass sich die Länder bitte ein Beispiel an der Novellierung des BKA-Gesetzes nehmen und in ihren Polizeiaufgabengesetzen die Möglichkeit schaffen, die Gefährder, die bei den Ländern gehalten werden,
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch die haben keine Gefährder, die dafür in Frage kommen! Das macht alles keinen Sinn!)
auch mit der elektronischen Fußfessel entsprechend überwachen zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin gespannt – wir werden ja den Praxistest machen können –, welche Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ich bin mir zum Beispiel sicher, dass mein Heimatland Bayern diese Möglichkeit sehr schnell in das bayerische Polizeiaufgabengesetz übernehmen wird.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können Sie ja in Hammelburg damit anfangen!)
Ich bin mir sehr sicher, dass es auch andere Länder geben wird. Frau Mihalic, wenn Ihr Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen so weiterregiert werden würde, wie es jetzt regiert wird, wird es von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD] – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Machen wir deshalb in einem Jahr den Praxistest und sehen wir dann, wie viele Länder entsprechend verantwortungsbewusst handeln. Ich bitte um Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetzentwurf.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das Niveau abgefallen! Unfassbar!)
Herzlichen Dank, Herr Kollege Mayer. – Als Nächste hat das Wort die Kollegin Susanne Mittag von der SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hoffentlich kommst du aus dem richtigen Bundesland!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7102789 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes |