27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 6

Clemens BinningerCDU/CSU - Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch an die Adresse der Rednerinnen und Redner der Opposition gewandt, will ich mit einem Fallbeispiel beginnen, das deutlich macht, warum wir dringend eine andere Form der Zusammenarbeit im Bereich des Datenaustausches brauchen.

Anfang der 2000er-Jahre gab es in Sachsen und Thüringen eine Serie von Banküberfällen. Es waren immer zwei männliche Täter, die, bewaffnet mit Faustfeuerwaffen, Banken überfallen haben und danach mit Fahrrädern geflüchtet sind. Es war eine Serie von 13 Überfällen. Diese wurden isoliert bearbeitet. Zwei solcher Fälle fanden außerdem in Mecklenburg-Vorpommern statt, und man konnte der Täter nicht habhaft werden.

Viel tragischer ist aber: In den alten Bundesländern gab es in der gleichen Zeit eine Mordserie, bei der zehn Menschen – darunter neun ausländische Mitbürger – kaltblütig ermordet wurden. Der einzige Hinweis, den man hatte, war, dass es zwei männliche Personen mit Faustfeuerwaffen waren, die mit Fahrrädern geflüchtet sind. – Es war der NSU.

Aufgrund der Struktur der Datenbanken und auch durch Recherche war es für die Polizisten in Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich, zu erkennen, dass es im Rest von Deutschland eine Mordserie gab, bei der die Beschreibung der flüchtenden Mörder identisch war mit der Beschreibung der Täter bei den Banküberfällen. So wurden diese beiden Serien parallel bearbeitet, ohne dass man je den Zusammenhang erkannt hat, bevor 2011 der NSU aufflog.

Das wird jetzt beseitigt. Dagegen etwas zu haben, kann ich persönlich nicht verstehen und ist wirklich niemandem in diesem Land erklärbar.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Es geht nämlich beim BKA-Gesetz nicht nur um Terrorismusbekämpfung. Es ist richtig: Ein ganzer Abschnitt befasst sich mit der Terrorismusbekämpfung. Wir setzen damit die Vorgaben um, die uns das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gemacht hat: beim Kernbereichsschutz, beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern – dazu haben wir manche Debatte zu führen gehabt – oder bei Eingriffen in den Datenschutz.

Ja, Kollege von Notz, wir haben das Urteil, das äußerst anspruchsvoll war – übrigens wurde es im Senat nicht einstimmig beschlossen, sondern im Stimmenverhältnis 5 : 3 –, in vielen Passagen übernommen. Die Sachverständigen haben das aber nicht kritisiert, sondern sie haben selber zugegeben, dass sie angesichts der Komplexität für den Gesetzgeber Verständnis haben, wenn er sagt: Da begibt er sich auf die sichere Seite. Ich glaube, an diesem Punkt kann man keine Kritik an uns festmachen. Sie haben sogar gesagt: Wir gehen an manchen Stellen darüber hinaus. Deshalb verstehe ich die Kritik, dass hier der Datenschutz aufgegeben wird, wirklich nicht.

Was wir jetzt bekommen, ist, dass 19 Systeme und über 200 verschiedene Dateien – über 200 verschiedene! –, die es bei den Polizeien in Bund und Ländern gibt, in einer „Polizeicloud“ zusammengeführt werden, in der man dann recherchieren kann. Jedes Datum muss, bevor es in diese Cloud eingegeben wird – die Altdaten sind davon ausgenommen und werden so lange parallel genutzt, bis sie die Voraussetzungen erfüllen –, die erhöhten Anforderungen von § 14 BKA-Gesetz erfüllen. Da die Sorge zu haben, wir könnten den Datenschutz aufgeben, ist wirklich nicht nötig.

Wir machen das, was notwendig ist. Dieses Gesetz ist modern. Das Ganze wird ein Riesenprojekt sein, Herr Minister. Ich weiß nicht, ob dieses Projekt 2020 fertig sein wird. Es könnte ein bisschen länger dauern. Aber dieses Projekt ist notwendig, weil die Herausforderungen für die innere Sicherheit sehr groß sind. Wir geben damit eine richtige, präzise und fortschrittliche Antwort.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Auf die Fußfessel will ich nicht eingehen. Die Regelungen dazu finden sich in einem Paragrafen. Sie sind aber nicht entscheidend.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür haben wir aber viel darüber geredet!)

Ich will zum Schluss auf etwas eingehen, was schon ein paarmal angesprochen wurde. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir einen umfassenden rechtlichen und technischen Rahmen für das BKA, der für alle Kriminalitätsbereiche gilt: Terror, Allgemeinkriminalität, Zusammenarbeit mit den Ländern und internationale Zusammenarbeit. Wir werden dafür im Haushalt, Frau Kollegin Mittag, vorsorgen: Das BKA bekommt über 1 000 neue Stellen und auch sonst entsprechende Mittel. Also, das Parlament gibt all das, was notwendig ist.

Aber ich glaube, an einer Stelle müssen wir in der nächsten Legislatur in diesem Haus oder wo auch immer eine Debatte führen: Sind die Strukturen für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, wie wir sie haben, für den Umgang mit 600 Gefährdern die richtigen? Kann es sein, dass 40 verschiedene Behörden für den Umgang mit Gefährdern in Deutschland parallel zuständig sind? Kann das so bleiben, oder müssten wir Verantwortlichkeiten nicht stärker bündeln?

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss doch nicht so sein!)

Das betrifft den Umgang mit Gefährdern bei Strafverfahren, bei Terrorverfahren und bei der Abschiebung, wenn es um ausreisepflichtige Gefährder geht. Diese Lehren aus dem Fall Amri sind alle noch zu ziehen.

Ich will uns einfach ermutigen. Auch ich weiß nicht, was am Ende wirklich hilft oder nicht. Aber die Debatte gar nicht zu führen und zu sagen: „Wir machen mit dieser Struktur einfach weiter, weil das auch den Ländern lieber wäre“, wird den aktuellen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit der Bürger nicht gerecht. Deshalb: Das BKA-Gesetz ist eine gute Grundlage für die Datenverarbeitung und für die Terrorismusbekämpfung. Aber lassen Sie uns über die Strukturen – der Minister hat hierzu einen Aufschlag gemacht – eine wichtige und notwendige Debatte führen, vielleicht mehr im Verhältnis des Bundes zu den Ländern und weniger im Verhältnis der Parteien untereinander. Aber verzichten können wir auf eine solche Debatte nicht.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7102796
Wahlperiode 18
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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