Christian Lange - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir abschließend den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Die Dringlichkeit dieses Gesetzgebungsvorhabens unterstreicht die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016. Im vergangenen Jahr wurden über 71 000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamte Opfer von Gewaltdelikten: 2016 sind damit 6 345 Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamte mehr Opfer solcher vollendeter Gewaltdelikte geworden. Das ist ein Anstieg um 11,2 Prozent.
Meine Damen und Herren, die Wirklichkeit ist für die Betroffenen noch düsterer als diese Zahlen. Wenn Sie mit Polizistinnen und Polizisten reden, werden diese bestätigen, dass ihnen immer öfter Hass, Beleidigungen und Gewalt entgegenschlagen. Immer öfter wird ihre Arbeit durch einen Mangel an Respekt erschwert: mangelnder Respekt vor dem Gesetz und vor den Menschen, die es durchsetzen. Auch andere Vollzugsbeamte – beispielsweise Gerichtsvollzieher – sind davon betroffen.
Mit dem Gesetz, das wir nun heute beschließen wollen, werden tätliche Angriffe gegen alle Vollzugsbeamte künftig härter bestraft, und dies unabhängig davon, ob sie gerade eine Vollstreckungshandlung vornehmen oder in sonstiger Weise dienstlich handeln. Vollstreckungsbeamte sind als Repräsentanten des Staates besonders exponiert, und sie brauchen alle unseren Schutz. Das ist das Mindeste, was wir für sie tun können.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Die Neuregelung für Vollstreckungsbeamte kommt außerdem den Männern und Frauen von Feuerwehren, Katastrophenschutz, zum Beispiel dem THW, und den Rettungsdiensten bei Hilfseinsätzen zugute. Das ist ebenfalls längst überfällig; denn auch sie sind leider zunehmend Opfer.
In der Ausschussberatung ist nun gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf noch ein wichtiger Punkt hinzugekommen. Als Ergebnis der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf sollen zukünftig Verhaltensweisen strafbar sein, durch die Rettungsmaßnahmen behindert werden, und zwar unabhängig davon, auf welche Weise die Behinderung geschieht und ob die hilfeleistende Person zu den Rettungskräften im Sinne des § 115 Absatz 3 unseres Strafgesetzbuches in der Entwurfsfassung gehören.
Da diese Vorschrift alle Personen schützt, die Hilfe leisten oder Hilfe leisten wollen, soll sie systematisch nicht bei den Widerstandsdelikten in den §§ 113 ff. unseres Strafgesetzbuches eingefügt werden; sie ergänzt vielmehr die Strafvorschrift der unterlassenen Hilfeleistung in § 323c StGB.
Mit dieser neuen Vorschrift wird nicht nur die sogenannte Gafferproblematik erfasst, zu der der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Vielmehr kann sie auch zum Beispiel bei einem Blockieren von Notfallgassen auf der Autobahn oder bei einer Beeinträchtigung der Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten oder Krankenhauspersonal in der Notaufnahme greifen.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles schon strafbar! Alles!)
Meine Damen und Herren, zollen wir also den Polizistinnen und Polizisten sowie den Rettungskräften den notwendigen und, wie ich meine, ihnen auch gebührenden Respekt und Schutz und stimmen dem Gesetzentwurf der Koalition zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften zu. Darum möchte ich Sie herzlich bitten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Als Nächster hat der Kollege Frank Tempel von der Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7102800 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten |