27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 7

Günter Krings - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Beginn dieser Woche hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 vorgestellt. Erfreulicherweise haben wir positive, das heißt zurückgehende Zahlen in vielen Deliktsbereichen zu verzeichnen. Zu den Bereichen mit einem besorgniserregenden Anstieg bei den Straftaten gehören – genauso wie in den vorangegangenen Jahren – die allgemeine Gewaltkriminalität und insbesondere Gewalttaten gegen Polizei und Rettungskräfte.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und rechte Gewalt!)

Angesichts dieser Zahlen dürfen wir nicht zur Tagesordnung übergehen. Diejenigen, die für uns und unsere Sicherheit tagtäglich ihren Kopf hinhalten, dürfen erwarten, dass wir ihnen den Rücken stärken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung ergreift daher ein ganzes Bündel an Maßnahmen, mit denen wir Polizisten bei ihrer schweren Arbeit unterstützen wollen sowie ihnen und anderen Uniformträgern die Wertschätzung zuteilwerden lassen, die sie für ihren Einsatz für Staat und Gesellschaft verdienen. Dazu gehört in der Tat eine bessere Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte des Bundes. Teil des Konzepts ist auch die beschlossene Ausstattung unserer Bundespolizisten mit Körperkameras zu ihrem Schutz und zur Sicherung von Beweisen, um Gewalttäter besser dingfest machen zu können. In diesen Kontext gehört auch ein Aufwuchs bei der Bundespolizei um 6 000 Stellen. Das alles sind Erfolgspunkte dieser Bundesregierung. Da, wo Sie von der Linken mitregieren, sieht es leider ganz anders aus.

(Beifall bei der CDU/CSU – Frank Tempel [DIE LINKE]: Nein, finde ich nicht!)

Dazu gehören ferner kommunikative und werbende Maßnahmen, die deutlich machen, dass hinter jeder Uniform nicht nur der Staat steht, sondern dass in ihr auch ein Mensch steckt, der Achtung und Respekt erwarten kann. Das Bundesministerium des Innern wird daher noch in diesem Jahr eine Kampagne für uniformierte Polizei- und Rettungskräfte starten. Sie geht dankenswerterweise auf eine Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestags zurück. Mit der Kampagne werden wir sicherheits- und gesellschaftspolitische Aspekte miteinander verzahnen. Wir wollen damit aber auch dafür sorgen, dass die Missachtung staatlicher Einsatzkräfte nicht vom Rand – wo sie heutzutage stattfindet – auf die Mitte der Gesellschaft überspringt. Gerade aus der Zeit des großen Flüchtlingszustroms aus dem Jahr 2015 haben wir alle noch zu gut die Bilder und die Berichte von Menschen im Kopf, die in Deutschland oft erstmals mit Polizisten zu tun hatten, die sie als Menschen behandelten und ihnen tatsächlich halfen. Umgekehrt können Polizisten und andere staatliche Uniformträger das dann aber auch erwarten.

Polizei und Rettungskräfte stehen dabei nicht nur für sich selbst, sondern auch für unseren Staat mit seiner ganzen Ordnungs- und Sanktionsgewalt. Gerade in dieser Funktion verdienen sie Vertrauen, weil der Staat nur durch sie verlässlich und rechtsstaatlich handeln kann. Für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Ausübung unserer Freiheitsrechte ist es essenziell, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass sie in Deutschland sicher leben, dass ihnen in der Not geholfen wird und dass der Staat sie erforderlichenfalls – unter Ausübung seines Gewaltmonopols – vor rechtswidrigen Angriffen schützt.

Mit einer guten Öffentlichkeitskampagne wollen wir das Bild festigen, dass Polizei und Rettungskräfte Garanten unserer Freiheit sind und uns helfen. Wir wollen aber auch das Bild verankern, dass die Polizeikräfte gerade aus diesem Grund zur Durchsetzung von Recht und Ordnung sowie zum Schutz Dritter nötigenfalls Anweisungen geben müssen oder sogar Gewalt anwenden dürfen und erforderlichenfalls auch anwenden werden.

Meine Damen und Herren, es ist in der Tat ein Paradoxon: Allgemein sind in der breiten Masse der Bevölkerung Polizei und Rettungskräfte zu Recht hoch angesehen. Die übergroße Mehrheit der Menschen bringt Polizisten, Feuerwehrleuten und anderen Einsatzkräften daher den Respekt entgegen, den sie auch verdienen. Aber ein Teil der Bevölkerung lässt genau diesen Respekt vermissen. Er hindert die Einsatzkräfte an der Arbeit, oder er wendet gar gegen sie Gewalt an. Wir müssen und wir dürfen diesen Respekt vor dem Staat, seinen Regeln und seinem Personal auch von der Minderheit militanter Chaoten in unserem Lande einfordern, die heute noch meinen, sie könnten ihre Verachtung unseres Staates durch die Drangsalierung seiner Repräsentanten zum Ausdruck bringen. Dagegen wollen wir ein klares Zeichen setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein solches Verhalten ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Wir werden es nicht nur mit persönlicher Schutzausrüstung – sie ist Teil des Konzepts, aber nicht nur – und nicht nur mit Öffentlichkeitsarbeit bekämpfen, sondern auch mit der ganzen Härte unseres Strafrechts.

Der § 113 StGB, der den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellt, hat bereits in der letzten Wahlperiode auf Drängen des damaligen Innenministers – auch der hieß Thomas de Maizière – eine nötige Verschärfung erfahren, und mit dem heutigen Gesetzesbeschluss, durch die Zufügung der §§ 114, 115 StGB, sorgen wir und hoffentlich auch Sie gleich dafür, dass der Schutz von Polizisten und Einsatzkräften auch in seinem Anwendungsbereich erweitert wird. Für die Erarbeitung dieses neuen Gesetzentwurfs, der eine klare rechtsstaatliche Sprache spricht, danke ich dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Koalitionsfraktionen sehr herzlich.

Während aufgrund des alten § 113 Strafgesetzbuch noch vor wenigen Jahren in Teilen der Angriff auf Polizisten gegenüber allgemeinen Nötigungshandlungen privilegiert wurde, also milder bestraft wurde, ist unser heutiges Regelungskonzept zu Recht ein ganz anderes, nämlich der besondere und verstärkte Schutz von Polizisten, Amtsträgern, Soldaten und anderen Einsatz- und Rettungskräften in ihrer gesamten Tätigkeit für unser Gemeinwesen; denn – ich betone es abschließend noch einmal – denjenigen, die für uns tagtäglich ihren Kopf hinhalten, wollen wir den Rücken stärken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Als Nächste hat die Kollegin Irene Mihalic vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7102804
Wahlperiode 18
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten
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