27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 7

Johannes FechnerSPD - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! In der Tat zeigt die schon zitierte Polizeiliche Kriminalstatistik einen erschreckenden Anstieg der Zahl von Gewaltattacken gegen Polizisten. Der Anstieg um 10 Prozent ist erschreckend, und deshalb ist auch für uns in der SPD-Fraktion klar: Wir müssen Polizisten besser vor Gewaltattacken schützen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denn die Polizistinnen und Polizisten sind ja gerade die, die für unsere Sicherheit und für die Sicherheit der Bürger sorgen. Wir müssen die Gewalt gegen Polizisten nicht nur deshalb bekämpfen, weil es hier um die Gesundheit der Bürger in Uniform, der Polizisten, geht, nein, es geht auch darum, das Gewaltmonopol des Staates zu verteidigen und keinen Zweifel daran zu lassen, dass wir die Organe, die die Staatsgewalt für uns ausüben, in diesen oft gefährlichen Tätigkeiten unterstützen und schützen. Wir wollen deshalb vermehrt Bodycams einsetzen, weil sich in den Testläufen schon jetzt gezeigt hat, dass dann Täter von Attacken ablassen, weil sie mit ihrer Identifizierung und einer Verurteilung rechnen müssen. Wir brauchen mehr Personal. Wir haben bei der Bundespolizei Tausende Stellen geschaffen. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung zeigt vorbildliches Engagement, was die Neueinstellung von Polizisten angeht.

Außerdem wollen wir – deswegen dieser Gesetzentwurf heute hier – den Schutz der Polizistinnen und Polizisten durch das Strafrecht verbessern. Deswegen erhöhen wir das Strafmaß bei Gewaltdelikten auf ein Höchstmaß von fünf Jahren. Es ist auch richtig, dass wir den Anwendungsbereich ausweiten, dass wir die Polizisten nicht nur schützen, wenn sie Vollstreckungshandlungen ausüben, sondern dass zukünftig bei allen Diensthandlungen tätliche Angriffe bestraft werden. Denn es darf keinen Unterschied machen, ob ein Platzverweis durchgesetzt wird, ob eine Verkehrskontrolle erfolgt oder ob einfach nur auf Streife gegangen wird. Gewalt gegen Polizisten muss generell bestraft werden.

(Beifall bei der SPD – Frank Tempel [DIE LINKE]: Das ist bereits möglich!)

Aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten setzen sich täglich, oft unter Einsatz ihrer Gesundheit, für unsere Sicherheit ein. Deswegen war es uns wichtig, dass ausdrücklich und zur Klarstellung auch die Gerichtsvollzieher in der Gesetzesbegründung genannt sind, dass auch diese wichtige Berufsgruppe geschützt ist.

Ein großes Anliegen war es uns in der SPD-Fraktion, diejenigen zu schützen, die sich, oft ehrenamtlich und oft in ihrer Freizeit, für uns, für die Allgemeinheit, einsetzen. Ich spreche von Mitarbeitern beim Roten Kreuz, im Rettungsdienst, von Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern oder auch von Mitarbeitern beim Technischen Hilfswerk. Diese ehrenamtlichen Helfer – man glaubt es kaum – werden zunehmend Opfer von Gewalt. Deswegen müssen wir diejenigen, die sich in ihrer Freizeit, die sich ehrenamtlich für uns alle engagieren, besser strafrechtlich schützen. Auch dem dient dieser Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Armin Schuster [Weil am Rhein] [CDU/CSU])

Man kann sich auf YouTube Videos anschauen, die zeigen, wie Retter manchmal nicht zum Unfallort kommen, weil die Rettungsgasse blockiert wird oder weil Gaffer aus Sensationsgeilheit die Rettungswege versperren. Die Sanitäter müssen dann mit dem Rettungsmaterial unter dem Arm neben der Autobahn entlangrennen, um noch Hilfe leisten zu können. Das sind unfassbare Szenen. Deswegen ist es richtig, dass wir hier einen neuen Straftatbestand schaffen. Wer Retter behindert, der gefährdet das Leben der Unfallopfer. Deswegen ist hier eine Strafbarkeit gerechtfertigt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gibt es schon! – Frank Tempel [DIE LINKE]: Das ist bereits strafbar!)

Nun gab es die Kritik, dass wir keinen eigenen Straftatbestand brauchen. Ja, in der Regel werden hier die Regelungen zu Körperverletzungsdelikten greifen. Aber bei Gewalt gegen Polizisten geht es nicht nur darum, dass die Person, der Polizist, geschützt wird; hier wird auch das Gewaltmonopol des Staates attackiert. Deswegen finde ich, dass die bloße Verurteilung wegen einer Körperverletzung das Unrecht nicht ausreichend zum Ausdruck bringt. Deswegen ist ein solcher Straftatbestand gerechtfertigt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: § 113 schützt Vollstreckungshandlungen!)

Ich möchte noch darauf verweisen, dass wir eine wichtige Regelung im Opferentschädigungsgesetz getroffen haben, nämlich dass Polizisten, die attackiert wurden und ihre Ansprüche nicht geltend machen können, weil bei den Tätern oft nichts zu holen ist, eine staatliche Entschädigung bekommen. Ich glaube, auch das war eine wichtige Maßnahme.

Zum Schluss möchte ich noch einmal unterstreichen, dass Polizisten und Rettungskräfte eine wichtige Arbeit für uns alle, für die Sicherheit bei uns leisten. Tun wir deshalb alles uns Mögliche, damit diese Menschen besser geschützt sind!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächster Redner spricht Dr. Volker Ullrich von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7102808
Wahlperiode 18
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten
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