Bettina Bähr-LosseSPD - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jeder Mensch verdient Respekt – übrigens auch die Kolleginnen und Kollegen, die hier vorne stehen und reden. Jeder hat ja hier die Möglichkeit, seine Meinung kundzutun. Deswegen fände ich es eigentlich ganz gut, wenn wir uns nicht immer extrem ins Wort fallen würden.
Respekt verdienen aber insbesondere Polizistinnen und Polizisten, andere Vollstreckungsbeamte sowie Rettungskräfte in Ausübung ihres Dienstes. Denn es handelt sich um Menschen, die nicht wie Sie und ich frei wählen und entscheiden können, ob sie sich in gefährliche Situationen begeben wollen oder eben nicht. Vielmehr verlangt ihre Arbeit gerade auch das von ihnen. Und sie tun das in unser aller Interesse als Repräsentanten der staatlichen Gewalt.
Genau das ist es, was den Unterschied zu einem Angriff auf eine Individualperson ausmacht. Es ist also folgerichtig, einen tätlichen Angriff auf einen Repräsentanten des Staates stärker zu bestrafen als den Angriff auf eine Individualperson. In diesem Zusammenhang finde ich es auch richtig, dass künftig – so jedenfalls unser Wunsch – jede Diensthandlung geschützt wird – und nicht nur die, die unmittelbar in Verbindung mit einer Vollstreckungshandlung steht.
Widerstandsdelikte gegen Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte hat es auch früher schon gegeben. Leider übertreibe ich aber wohl nicht, wenn ich sage, dass es in unserer Gesellschaft nicht nur eine Verrohung und Enthemmung in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation gibt, sondern leider auch durch ein zum Teil schlagkräftiges Handeln gegenüber Menschen, die den Staat repräsentieren, oder gegenüber jenen, die anderen Hilfe leisten wollen.
Mit Letztgenannten sind Rettungsdienste, aber beispielsweise auch Hilfskräfte – wir haben es schon gehört – des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr gemeint. Bisher war die Behinderung, zum Beispiel von Rettungsdiensten, nur strafbewehrt, wenn sie durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder einen tätlichen Angriff erfolgte. Der Katastrophentourist, der die Rettungs- und Aufräumarbeiten behinderte, und auch der Schaulustige, der dem Notarzt und anderen zu Hilfe eilenden Personen im Weg stand und eine Hilfeleistung verzögerte oder behinderte, konnten nicht bestraft werden. Wir müssen leider feststellen, dass diese Arten von Behinderungen ebenfalls zugenommen haben. Es darf daher auch nicht verwundern, dass in der öffentlichen Anhörung deutlich wurde, dass die Behinderung von Rettungsmaßnahmen strafrechtlich sanktioniert werden muss, und zwar unabhängig davon, auf welche Weise diese Behinderung geschieht, und unabhängig davon, ob die hilfeleistende Person zu dem von § 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch erfassten Personenkreis, also Polizei und Rettungskräfte, gehört.
(Beifall bei der SPD)
Aus diesem Grund soll in § 323c Absatz 2 Strafgesetzbuch die Behinderung von Personen unter Strafe gestellt werden, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Dritten Hilfe leisten oder leisten wollen. Damit erweitert die Vorschrift den Schutz für uns alle vor Gefahren durch eine verzögerte oder verhinderte Hilfeleistung. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese neue Sanktionsmöglichkeit ausdrücklich, und ich ganz persönlich erachte es als ausgesprochen wichtig, dass der Gesetzgeber deutlich aufzeigt, dass er die zunehmende Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste und die Behinderung von Rettern ernst nimmt und weiter gehend sanktioniert als bisher. Ich verstehe dieses Gesetz als Signal an unsere Vollstreckungsbeamten und Rettungskräfte: Wir stehen hinter euch! Wir wertschätzen und respektieren die Arbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, ihren Dienst für uns alle. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als letztem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Armin Schuster von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Electoral Period | 18 |
Session | 231 |
Agenda Item | Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten |