27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 231 / Zusatzpunkt 3

Andrea LindholzCDU/CSU - Abschiebungen nach Afghanistan und Familiennachzug

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Afghanistan ist ein sehr armes Land, und es befindet sich seit Jahrzehnten nicht im Friedenszustand. Afghanistan ist aber leider kein Einzelfall. Es leben heute laut Weltbank 2 Milliarden Menschen in Ländern, die unter Konflikten, unter Gewalt, unter schwacher Staatlichkeit leiden, und 80 Prozent aller humanitären Not in der Welt wird von Konflikten verursacht. Es ist besonders traurig, dass dieselben zehn Konfliktherde, die heute 95 Prozent der Flüchtlinge weltweit verursachen, schon vor 25 Jahren existiert haben. Afghanistan ist einer dieser Konflikt­herde. Der Sudan, Eritrea, die Demokratische Republik Kongo und Myanmar sind weitere.

In Afghanistan engagiert sich Deutschland besonders stark. Wir sorgen dort seit 15 Jahren mit der Bundeswehr für mehr Sicherheit. Wir haben erst im Dezember 2015 unser Bundeswehrmandat mit Zustimmung von Teilen der Fraktion der Grünen verlängert. Wir haben in den letzten drei Jahren viel in die Krisenhilfe dort investiert. Allein für die kommenden drei Jahre sind es 1,7 Milliarden Euro.

Die Frage, die sich heute stellt, ist, liebe Frau Kollegin Amtsberg, ob es gerechtfertigt ist, wegen des neuerlichen Anschlags einen vollständigen Rückführungsstopp, einen vollständigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan auch politisch zu vertreten.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch deswegen!)

Auch nach meinen zwei neuerlichen Anfragen an das Auswärtige Amt ergibt sich keine neue, keine andere Einschätzung der Sicherheitslage.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Afghanistan ist ein Land, das doppelt so groß wie Deutschland ist. Dort leben 33 Millionen Menschen. Es gibt Gebiete, in denen auch nach Ausführungen des UNHCR keine bewaffneten Konflikte und keine konfliktbezogene Binnenvertreibung stattfinden. Auch die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte sagt, dass es für die zivile Bevölkerung in Teilen Afghanistans Gebiete gibt, in denen die Menschen sicher sind.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zynisch! – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche, Frau Lindholz? Welche?)

Das ist der Grund, warum wir uns nach wie vor nicht für einen vollständigen Abschiebestopp mit Blick auf Afghanistan einsetzen. Das wäre das falsche Signal.

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht hier um Asyl, nicht um Signale! Wir sind hier keine Ampel!)

Wir sind der Auffassung – dieser Auffassung waren wir schon die ganze Zeit –, dass es immer um eine sorgfältige Einzelfallprüfung gehen muss.

Genau das steht auch auf Seite eins des Berichtes des UNHCR.

(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind aber nicht zufrieden mit Ihrer Arbeit! Sollten Sie mal weiterlesen!)

Manchmal schadet es nicht, wenn man einen Bericht vollständig liest. Genau das ist auch die Praxis, die in Deutschland erfolgt: Jeder Einzelfall wird geprüft. Wenn Abschiebungen und Rückführungen erfolgen, werden alleinstehende junge Männer und Straffällige abgeschoben und keine Familien.

(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch alleinstehende junge Männer können Schutzanspruch haben!)

Dazu können Sie sich die Zahlen aus dem letzten Jahr und aus diesem Jahr ansehen. Diese legen eindrucksvoll dar, wie vorsichtig Deutschland, die Bundesregierung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die zuständigen Rückführungsbehörden sind. Im Jahr 2016 hatten wir 25 000 abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan. Von diesen sind nur 67 Menschen zurückgeführt bzw. abgeschoben worden. Im Jahr 2017 hatten wir bis Ende Februar 12 800 vollziehbar Ausreisepflichtige. Davon sind nur 72 Personen zurückgeführt worden, weil eben jeder Einzelfall genau betrachtet wird. Das ist für uns auch weiterhin der Maßstab im Umgang mit Rückführungen nach Afghanistan.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im letzten Jahr sind 3 300 Menschen freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt. Wir haben die Rückführungshilfen des Bundes auf 90 Millionen Euro aufgestockt. Das muss der richtige Weg sein. Wir können in diesen Fällen nicht pauschal sagen: Wir setzen die Rückführung grundsätzlich aus. – Wir müssen uns auch immer überlegen, was das für ein Signal senden würde. Wollen wir nach Afghanistan das Signal senden, dass alle jungen Männer – diese sind teilweise gut ausgebildet – dieses Land verlassen sollen?

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie ein Signal setzen, oder wollen Sie Einzelfallprüfungen?)

Es ist auch Aufgabe der Afghanen, in ihrem Land für bessere Verhältnisse zu sorgen. Die Probleme Afghanistans können wir nicht allein und ausschließlich hier bei uns in Deutschland lösen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Asylanerkennungsquote für Afghanen in Deutschland liegt bei knapp 50 Prozent. In anderen europäischen Ländern liegt sie durchschnittlich bei nur knapp 32 Prozent. Länder wie die Niederlande, Großbritannien, Schweden, Dänemark und Norwegen führen wesentlich mehr Menschen nach Afghanistan zurück, als wir das im Jahr 2016 und auch im Jahr 2017 getan haben.

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Grönland?)

Liebe Frau Kollegin, Sie haben gerade Einzelschicksale, Einzelfälle und deren Bleibeperspektiven angesprochen. Dazu sage ich: Wir haben mit dieser Koalition in den letzten anderthalb, zwei Jahren sehr viel gemacht, um insbesondere Härtefälle abzufedern. Einen Fall haben Sie gerade genannt. Wir haben dafür Sorge getragen, dass es bessere Bleibeperspektiven für die Menschen gibt, die – je nachdem, ob sie Familie haben oder nicht – sechs oder acht Jahre hier sind, die für ihren Lebensunterhalt weitestgehend selber aufkommen können, eine Ausbildung gemacht haben oder eine Arbeitsstelle haben. Diese Menschen können einen Anspruch auf ein Bleiberecht erwirken, wenn sie sich entsprechend anstrengen.

(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe gerade ein Beispiel genannt, wo das nicht geklappt hat! – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht die Realität!)

Wir haben mit der Drei-plus-zwei-Regelung im Bereich der Ausbildungsverhältnisse Ausnahmen geschaffen. Wenn wir uns überhaupt einen Vorwurf machen müssen, dann den, dass wir falsche Signale gesendet haben, nach Deutschland zu kommen. Es gibt viele junge Männer, auch in meinem Wahlkreis, die nicht aus Afghanistan hierhergekommen sind. Sie sind in der Hoffnung auf ein besseres Leben aus anderen Ländern hierhergekommen.

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Jetzt kommt wieder diese Schote!)

Das ist nachvollziehbar und verständlich. Aber dafür haben wir nicht unser Asylrecht. Für viele dieser jungen Afghanen, die hier sind und jetzt nach Afghanistan zurückkehren, ist es eine schwierige Situation. Deswegen muss es auch für die Zukunft heißen: Wir müssen klarmachen, wer in unserem Land eine Bleibeperspektive hat und wer in diesem Land keine Bleibeperspektive hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Beispiel die, die sieben Jahre hier sind!)

Es gibt auch Menschen, die sich aufgrund der langen Asylverfahren schon länger hier aufhalten; das ist richtig. Da gibt es Einzelfälle, bei denen ich, wenn ich mich mit dem einen oder anderen unterhalte, sagen muss: Das ist hart. – Es sind Menschen, die länger hier waren, weil wir mit den Verfahren nicht schnell genug waren. Deswegen haben wir alles darangesetzt, die Verfahrensdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verkürzen. Die Menschen müssen schnell und zügig Klarheit haben und wissen, ob sie bleiben dürfen oder nicht. Das sind die richtigen Wege.

Wir können keine Ausnahmefälle zulassen, wenn jemand keinen Anspruch darauf hat, bei uns zu bleiben. Wenn jemand dieses Land nicht freiwillig verlässt, müssen wir zum letzten Mittel der Rückführung greifen; denn sonst ist unser Asylrecht schlicht nicht glaubhaft. Welches Bild vermitteln wir den Bürgerinnen und Bürgern, wenn wir Recht und Gesetz, die bei uns gelten, schlussendlich nicht auch umsetzen?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um zum Schluss zu kommen: Wenn wir Einzelfälle betrachten, bei denen wir vielleicht der Auffassung sind: „Da müsste man noch ein bisschen mehr tun“, dann liegt es an uns, den § 22 unseres Aufenthaltsgesetzes, der besondere Härtefälle normiert, anders auszugestalten. Hie­rauf hat sich die Koalition im letzten Koalitionsausschuss verständigt. Auch da geht es dann wieder um Einzelfallregelungen, wenn wir vom Generellen abweichen.

Für Afghanistan gilt: Solange das Auswärtige Amt keine andere Einschätzung der Sicherheitslage vornimmt

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben recht: Es liegt am Auswärtigen Amt! Das stimmt!)

und solange es Gebiete gibt, in die die Menschen zurückkehren können und in denen es für die zivile Bevölkerung weniger bzw. keine Gefahren gibt, können wir auch keinen generellen Rückführungsstopp nach Afghanistan vertreten. Das wäre der falsche Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lindholz. – Als Nächste spricht Ulla Jelpke für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

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Session 231
Agenda Item Abschiebungen nach Afghanistan und Familiennachzug
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