27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 13

Volker UllrichCDU/CSU - Aufenthaltsüberwachung extremistischer Straftäter

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern. Damit soll das Strafgesetzbuch so geändert werden, dass im Rahmen der Führungsaufsicht eine elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden kann.

Bereits im Jahr 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht in das Gesetz hineingenommen worden, um beispielsweise Gebots- und Verbotszonen für verurteilte Straftäter zu definieren, damit sie von weiteren Straftaten abgehalten werden und ihre Resozialisierung in unserer Gesellschaft gefördert wird.

Voraussetzung für die Anordnung der Führungsaufsicht war bislang, dass der Straftäter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde und eine sogenannte Katalogstraftat vorlag. Diese Maßnahme – das will ich heute Abend auch festhalten – hat sich beispielsweise im Bereich der Sexualstraftaten bewährt. Straftäter, die wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden, haben gewisse Kontaktverbote einzuhalten und gewisse Bereiche zu meiden,

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht da auch Sinn!)

damit sie von weiteren Straftaten abgehalten werden und potenzielle Opfer – was uns sehr wichtig ist – vor ihnen geschützt werden.

Das, was sich im Bereich der Sexualstraftaten bewährt hat, wollen wir im begrenzten Umfang auch für Straftäter einführen, die wegen gefährlicher Straftaten verurteilt worden sind, wegen schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, wegen beispielsweise Terrorismusfinanzierung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Wer wegen dieser Straftaten verurteilt wurde, der ist nicht unschuldig, sondern ist ein Extremist und ein Gefährder. Der Rechtsstaat muss im Interesse der Sicherheit, der Resozialisierung und des Opferschutzes darauf achten, dass von diesen Menschen keine weitere Gefahr ausgeht. Die elektronische Fußfessel, die im Rahmen der Führungsaufsicht zur Anwendung kommen kann, ist eine gute und rechtsstaatlich angemessene Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Bettina Bähr-Losse [SPD])

Natürlich wissen wir auch, dass ein zu allem entschlossener Täter – das schreckliche Beispiel des Mordes an einem Priester nahe Rouen hat es gezeigt – damit nicht unbedingt von einer weiteren schweren Straftat abgehalten werden kann. Aber es geht nicht allein um die Schwarz-Weiß-Fälle. Gerade bei der Terrorismusfinanzierung geht es beispielsweise um die Frage: Welches Netzwerk liegt der Struktur zugrunde? Mit wem hat der Terrorist Kontakt gehabt? Indem man Verbotszonen definiert, macht man deutlich: Wenn sich jemand in dieser Verbotszone bewegt, dann wird die Polizei alarmiert. Dann hängt es von der Polizeitaktik ab, ob sie innerhalb von fünf oder zehn Minuten vor Ort ist.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fünf Minuten? Wissen Sie, wie lange das dauert, bis die Polizei da ist?)

Das zeigt: Durch die Fußfessel werden die Aufklärungswahrscheinlichkeit und die Verhinderungswahrscheinlichkeit von schweren Straftaten gesteigert. Auch das ist ein wichtiger Wert in einem Rechtsstaat. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Menschen, die bereits verurteilt worden sind, weitere Straftaten begehen, dann muss der Rechtsstaat seine Stärke ausspielen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das sind wir dem Rechtsstaat und der Sicherheit unserer Bürger schuldig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es wird immer wieder eingewandt, das sei nicht richtig wirksam. Von Ihnen, Herr Kollege Tempel, haben wir heute Nachmittag immer wieder gehört, das sei doch alles Symbolpolitik.

(Frank Tempel [DIE LINKE]: Das ist es ja auch!)

Ich will Ihnen eines deutlich sagen: Wir haben heute im Deutschen Bundestag mehrere wichtige und gute Gesetze für den Bereich der inneren Sicherheit verabschiedet.

(Frank Tempel [DIE LINKE]: Die Meinung haben Sie!)

Wir haben dafür gesorgt, dass Polizisten besser geschützt werden, wir haben das BKA-Gesetz reformiert, und wir werden heute noch über die Fluggastdatenspeicherung sprechen. All diese Mittel zusammen ergeben ein rundes Bild.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mussten wir das wegen der CDU-Sicherheitstagung so schnell durchziehen?)

Wir dürfen Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen; denn wir werden nur dann frei leben können, wenn wir auch unsere Sicherheit verteidigen. Dazu braucht es viele Mosaiksteine, und die elektronische Fußfessel für bereits verurteilte Straftäter zur Verhinderung weiterer Straftaten ist ein weiterer Mosaikstein, den wir heute bitte beherzt beschließen – für die Sicherheit in unserem Land.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Bettina Bähr-Losse [SPD])

Herr Kollege Hans-Christian Ströbele hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7103082
Wahlperiode 18
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Aufenthaltsüberwachung extremistischer Straftäter
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