27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 13

Hans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN - Aufenthaltsüberwachung extremistischer Straftäter

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon zum zweiten Mal an diesem Tag beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit der Einführung einer Sicherheitsvorkehrung. In diesem Fall geht es um einen völlig anderen Bereich als heute Mittag. Das Bedürfnis nach Sicherheit in der Gesellschaft, bei den staatlichen Organen oder bei den Sicherheitsbehörden muss ungeheuer groß sein, wenn sich der Deutschen Bundestag zweimal an einem Tag in einer ausgewachsenen Debatte mit diesem Thema beschäftigt.

Warum eigentlich die Eile? Ich habe gestern bzw. heute erst gelernt: Die Fußfessel, die heute Mittag beschlossen worden ist, soll – so hat der Kollege Mayer das hier verkündet – in keinem einzigen der über 600 Gefährderfälle zur Anwendung kommen. Er hat gesagt: Bei keinem, der jetzt als Gefährder bekannt ist, treffen die Voraussetzungen zu, dass er ein Aspirant für die Fußfessel sein könnte; bei keinem einzigen von den vielen Gefährdern! Also, so ganz dringend notwendig scheint es nicht zu sein, eine Regelung auf den Weg zu bringen.

Wie ist es mit der Fußfessel, über die wir jetzt diskutieren? Wir haben es gestern gehört: Für die Anwendung der Fußfessel kommen – so haben Sie es gesagt, Herr Staatssekretär – Personen in einem geringen einstelligen Bereich in Betracht, das heißt fünf oder weniger, ein oder zwei. Und dafür verabschieden wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf?

(Frank Tempel [DIE LINKE]: Ein Meilenstein!)

Der Kollege Fechner hat den Ursprung des Gedankens ausgeführt. Er hat erklärt, warum man uns den Gesetzentwurf jetzt präsentiert. Der Auslöser war der Fall Amri und die Diskussion, die danach stattgefunden hat. Und ich gebe Ihnen sogar recht, dass die Gefahr eines terroristischen Anschlags in Deutschland gegeben ist. Das ist uns allen durch den Anschlag noch einmal sehr deutlich und bewusst geworden.

In dieser Diskussion kamen Sie auf die Idee mit der Fußfessel. Was ist das eigentlich? Die Formulierung „Fußfessel“ ist eigentlich ein Etikettenschwindel. Die normale Bürgerin und der normale Bürger sagt wahrscheinlich: Ich bin auch dafür, dass Gefährder gefesselt werden; dann können sie nämlich nichts Böses mehr anstellen, erst recht, wenn das eine elektronische Fußfessel ist. – Aber was macht diese Fußfessel? Der Träger der Fußfessel wird überhaupt nicht daran gehindert, zu laufen, sich irgendwohin zu begeben, in Lastwagen zu steigen oder gar zu morden, wie das Beispiel aus Frankreich zeigt. Die Fußfessel ist lediglich ein Lederband, das an einem Fuß befestigt wird, nicht auch an dem anderen, sodass man schlechter laufen könnte. An diesem Band ist ein Sender angebracht. Der Sender löst in dem Augenblick ein Signal aus, in dem man einen bestimmten Bereich betritt. Dann blinkt in der Alarmstelle in Frankfurt – die gibt es heute schon; die kann man besichtigen – ein rotes Lämpchen auf. Die rufen dann beim nächstgelegenen Polizeirevier, zum Beispiel in Berlin, an und fragen: Können Sie da nicht mal hingehen? – Dann fahren die Polizisten dorthin und gucken, ob er da ist oder nicht. Die Praxis zeigt, dass diese Lämpchen sehr häufig angehen, nicht, weil gegen die Auflagen verstoßen wird, sondern weil jemand daran rummacht, zum Beispiel versucht, das Bändchen zu lockern, weil es zwickt, weil man es anders haben möchte, was man aber nicht kann, weil das Bändchen so eng anliegt. Das heißt, Sie erreichen damit erst einmal gar nichts.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Sie erreichen höchstens eine gewisse Aufmerksamkeit.

Jetzt ist die Frage: Wo wollen Sie das anwenden? Sie haben gesagt: Zum Flughafen dürfen sie nicht gehen. – Es geht hier um Täter, bei denen Sie davon ausgehen, dass sie nicht erwischt werden wollen. Wer nicht erwischt werden will, der weiß: Ich trage eine Fußfessel, und die können feststellen, wenn ich den Flughafen betrete. – Er wird das also niemals machen. Sie werden die Objekte nie so eingrenzen können, dass das Sinn macht, weil es allein in Berlin Tausende von Objekten gibt, U-Bahn-Stationen, Versammlungsorte, Behörden, Deutscher Bundestag, Flughäfen,

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: So viele Flughäfen jetzt nicht!)

Kreuzungen und Ähnliches, die er nicht betreten darf. Das alles nützt nichts.

Der eigentliche Grund ist, dass Sie von dem Fehlverhalten der Behörden im Fall Amri ablenken wollen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Im Fall Amri hätte man die geltenden Gesetze anwenden müssen. Man hätte zum Beispiel ein Sammelverfahren bei einer Staatsanwaltschaft konzentrieren können, in dem alle Straftaten gleichzeitig bearbeitet werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])

Das hat keiner gemacht.

Kollege Ströbele, achten Sie jetzt bitte auf die Redezeit.

Ja, letzter Satz. – Im Fall Amri hatten die Ermittlungsbehörden seit Februar 2016, also fast ein Jahr vor dem Anschlag, ganz klare Anhaltspunkte dafür, dass er mit IS-Führern, mit seinen Brüdern in Libyen korrespondiert und sich dort Anweisungen und Ratschläge für einen Selbstmordanschlag geholt hat. Da hätten Sie gegen ihn vorgehen müssen. Da hätte ein Haftbefehl beantragt werden müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Von da an hätten Sie ihn Tag und Nacht nicht mehr aus den Augen lassen dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Da sind die Fehler gemacht worden. Der Fehler war nicht, dass er keine Fußfessel getragen hat. Er wäre ohnehin kein Aspirant für eine Fußfessel gewesen, weil sämtliche Voraussetzungen nicht vorlagen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollege Ströbele, das war ein sehr langer letzter Satz. – Die Kollegin Bettina Bähr-Losse hat für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7103085
Wahlperiode 18
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Aufenthaltsüberwachung extremistischer Straftäter
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