27.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 231 / Tagesordnungspunkt 13

Bettina Bähr-LosseSPD - Aufenthaltsüberwachung extremistischer Straftäter

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren oben auf den Rängen! Wir alle wünschen uns ganz grundsätzlich und in Ansehung der niederträchtigen Terroranschläge in den vergangenen Monaten ganz besonders eine hundertprozentige Sicherheit. Wir alle oder wenigstens die Vernunftbegabten unter uns wissen gleichzeitig aber auch, dass es eine hundertprozentige Sicherheit leider nicht geben kann. An dieser Stelle stehen wir an einer Weggabelung: Entweder wir stecken den Kopf in den Sand und geben uns mit der aktuellen Gesetzeslage zufrieden, oder – für diese Richtung wollen sich die Koalitionsfraktionen mit der Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern entscheiden – wir sorgen mit Mitteln, die uns jetzt zur Verfügung stehen, für ein Mehr an Sicherheit.

Wir müssen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die auch meine Sorgen sind, ernst nehmen und prüfen, ob es gesetzliche Lücken gibt und wie wir diese Lücken schließen können.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem letzten Jahr hat uns eine solche Lücke aufgezeigt. In einem dort entschiedenen Fall wegen Unterstützung einer islamistischen Vereinigung im Ausland scheiterte die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung daran, dass es sich nicht um eine taugliche Anlasstat handelte und der Verurteilte keine volle drei Jahre in Haft verbüßt hatte. Die SPD-Bundestagsfraktion hält es in diesem Zusammenhang für richtig, den Kanon der Anlasstaten zu erweitern. Gründung einer und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Finanzierung von Terror, die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verfolgen dasselbe Ziel. Wer für solche Straftaten zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt wurde und weiterhin als radikalisiert angesehen werden muss, soll künftig die volle Aufmerksamkeit unserer Sicherheitsbehörden erhalten.

Der vorliegende Gesetzentwurf richtet sich also gegen Verurteilte und nach wie vor gefährliche extremistische Straftäter. Dass einige hier im Plenum es lieber bei der bestehenden Gesetzeslage belassen wollen, steht ihnen selbstverständlich frei. Ich selber habe an der Anhörung im vergangenen Monat teilgenommen. Dabei habe ich auch die Argumente gehört, die gegen die sogenannte Fußfessel sprechen sollen. Diese Argumente wurden in die Meinungsbildung selbstverständlich einbezogen. Was ich persönlich aber in keiner Weise nachvollziehen konnte und kann, war, dass man sich ernsthafte Sorgen darüber machte, dass jemand, der eine solche Fußfessel tragen muss, dadurch stigmatisiert wird. Unglaublich!

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU])

Es geht hier auf der einen Seite um verurteilte gefährliche extremistische Straftäter, die sich eventuell stigmatisiert fühlen könnten. Auf der anderen Seite geht es um den Schutz der Bevölkerung vor einem terroristischen Anschlag. Die SPD-Bundestagsfraktion erachtet das Recht auf Schutz vor einem terroristischen Anschlag ganz eindeutig und ohne Wenn und Aber als schützenswerter.

(Beifall bei der SPD)

Gefährdern muss und soll klar sein, dass sie unter Beobachtung stehen und dass wir ihren Terror nicht einfach hinnehmen. Ich habe eingangs gesagt, dass es hundertprozentige Sicherheit leider nicht gibt. Neben der Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern sollten wir uns auch weiterhin bemühen, Menschen von ihrem Irrweg aus Gewalt, Hass und blinder Zerstörungswut abzubringen. Aber solange das nicht sichergestellt ist, müssen wir das uns Mögliche tun. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möglich. Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Professor Dr. Patrick Sensburg, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7103086
Wahlperiode 18
Sitzung 231
Tagesordnungspunkt Aufenthaltsüberwachung extremistischer Straftäter
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