Claudia Roth - Gesetz zu Regelungen der Gesichtsverhüllung
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
Der Gesetzentwurf beinhaltet in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auch Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.
Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/11813, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11180 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen gibt es keine. Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7103150 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zu Regelungen der Gesichtsverhüllung |