Dorothee Bär - Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute zur Beratung anstehenden Gesetz liefern wir einen maßgeblichen Beitrag zur Verkehrsinfrastrukturplanung und ergänzen so unseren wunderbaren und von einigen als „perfekt“ bezeichneten Bundesverkehrswegeplan 2030.
(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD)
Gero Storjohann hat heute keine Stimme und kann daher nicht sprechen. Er hat mich darum gebeten, für ihn die harten Fakten zu präsentieren, und das tue ich selbstverständlich.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 haben wir festgehalten, dass sich der Bund im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen wird. Wir schaffen mit diesem Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung von Finanzhilfen zum Bau von Radschnellwegen in der Baulast von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden.
(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wurde auch endlich mal Zeit!)
Für das Haushaltsjahr 2017 sind im Bundeshaushalt dafür insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen.
(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen wenig!)
Mit der Förderung von Radschnellwegen machen wir das Radfahren attraktiver, besonders für den Pendlerverkehr. Wir sorgen dafür, dass Staus vermieden werden und dass der Verkehrsfluss noch weiter verbessert wird, als er durch unsere Politik ohnehin schon verbessert wurde.
(Lachen der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Einzelheiten der Gewährung von Finanzhilfen regeln wir mit den Ländern in einer Verwaltungsvereinbarung. Diese wird gerade parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitet.
Aber der Gesetzentwurf beinhaltet noch einen zweiten bedeutsamen Bereich. Hier geht es um die Beschleunigung des Planungs- und Baurechtsverfahrens für wichtige Bundesfernstraßenprojekte. Die Planungsbeschleunigung ist für uns ein zentraler Schritt, um die Leistungsfähigkeit unserer Verkehrsinfrastruktur an neuralgischen Punkten sicherzustellen. Mit der Gesetzesänderung werden wir die Vorhabenliste in der Anlage des Bundesfernstraßengesetzes fortschreiben, die die Projekte beinhaltet, für die erstinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Mit dieser Vorhabenliste konzentrieren wir den Klageweg für wichtige Bundesfernstraßenprojekte, aber natürlich bleiben Bürgerbeteiligung und Rechtsschutz gleichwohl gewährleistet.
Die Vorhabenliste ist bereits seit Dezember 2006 Anlage zum Bundesfernstraßengesetz; sie wurde 2015 bereits einmal ergänzt. Aber mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde es notwendig, die Vorhabenliste fortzuschreiben und grundsätzlich anzupassen. Das heißt, wir berücksichtigen die gesetzlichen Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Vorhaben in die Anlage aufgenommen werden kann. Wir konzentrieren uns zum Beispiel auf die Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder auf die Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe.
Mit dem Gesetz sind 46 Projekte in der Vorhabenliste. Wir schaffen damit optimale Rahmenbedingungen für wichtige Infrastrukturvorhaben. Wir verkürzen auch den Zeitraum bis zur Baurechtsschaffung bei wichtigen Bundesfernstraßenprojekten um bis zu eineinhalb Jahren.
Ich glaube, ich sage nichts Falsches, wenn ich sage, dass es für uns insgesamt noch schneller gehen könnte,
(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Rechtsstaatlichkeit beachten!)
dass es wünschenswert wäre, wenn es bei der Schaffung von Verkehrsinfrastruktur nicht immer so wäre, Frau Kollegin Wilms, wie bei der katholischen Kirche, wo man manchmal eher in Jahrhunderten denkt. Wir würden uns wahnsinnig freuen, wenn die Vorhaben von Ihnen und Ihren Freunden nicht immer blockiert würden.
(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir blockieren nicht! Machen Sie eine vernünftige Planung!)
Wenn wir mehr Jasager und weniger Neinsager hätten, würden wir uns freuen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir tun alles, damit wir im Bereich der Infrastruktur schnell Fortschritte erzielen, weil wir ganz fest der Überzeugung sind – damit ist auch unser Ministerium überschrieben –, dass eine zukunftsfähige Infrastruktur die Voraussetzung für Wohlstand und für Wachstum in unserem Land ist. Daher sind wir sehr stark für Mobilität und nicht gegen Mobilität. Deswegen freue ich mich ganz besonders, Frau Wilms, dass es Ihnen heute Abend so wichtig war, die Bundesregierung hier noch einmal loben zu können.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Frau Bär. – Jetzt kommen wir zum ersten krankheitsbedingten Ausfall in dieser Debatte. Die Kollegin Sabine Leidig liegt krank zu Hause. Sie wollte eigentlich kommen, konnte aber doch nicht kommen. Die Rede liegt vor und geht mit Ihrem Einverständnis zu Protokoll. – Ich sagte, dass das der erste Ausfall ist. Es kommt noch einer. Der Redner ist zwar da, aber nicht redefähig.
Danke schön, Frau Kollegin Leidig, für die Rede und gute Besserung. – Nächster Redner: Gustav Herzog für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7103153 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 231 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundesfernstraßengesetzes |