Markus KurthDIE GRÜNEN - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Seit gut einem Vierteljahrhundert ist die DDR nun Geschichte. Die Rentenversicherung allerdings holt nach wie vor regelmäßig Berliner Kartenmaterial mit Druckdatum vor 1989 aus den Archiven; denn der frühere Verlauf der Mauer ist im Rentenrecht noch immer entscheidend. Dies führt zu absurden Situationen etwa für die Beschäftigten des Deutschen Bundestages.
(Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Wohl wahr!)
Die Gebäude des Parlaments befinden sich nämlich auf beiden Seiten des früheren Eisernen Vorhangs. Und dort, wo unsere Architektur zum Beispiel durch eine Brücke über die Spree Einheit symbolisieren soll, verläuft die Grenze rentenrechtlich nach wie vor mitten durch den Bürokomplex. Die Folge ist: Die Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Westen – etwa im Paul-Löbe-Haus – arbeiten, ist nach Rechtsauffassung der Rentenversicherung rentenrechtlich anders zu bewerten als die der Beschäftigten auf der Ostseite der Mauer im Jakob-Kaiser-Haus, auch wenn die Büros nur wenige Meter auseinander liegen. Meine Damen und Herren, das zeigt die vollständige Absurdität so lange Zeit nach dem Mauerfall.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Die einzige Fraktion, die eine schnelle und sofortige Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West vorschlägt, ist die von Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir wollen die Anhebung des Rentenwerts Ost auf Westniveau. Wir wollen in der Vergangenheit auf dem früheren Gebiet der DDR erworbene Rentenansprüche unverändert erhalten. Wir sagen aber auch: Die Entgeltpunkte werden ab einem bestimmten Stichtag – ideal wäre der Zeitpunkt der nächsten Rentenerhöhung – bundeseinheitlich geregelt. Das heißt also, die sogenannte Höherwertung – die Berücksichtigung des in Teilen von Ostdeutschland niedrigeren bzw. früher in weiten Teilen niedrigeren Lohnniveaus – wird beendet. Damit wird Gleichheit bzw. werden gleiche Lebensverhältnisse hergestellt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Kurth, darf der Kollege Birkwald eine Zwischenfrage stellen?
Wenn es denn sein muss, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, lieber Kollege Markus Kurth. – Weil Sie gerade gesagt haben, die Grünen seien die einzigen, die die Ostangleichung sofort wollten, frage ich erstens: Warum habt ihr das nicht gemacht, als ihr gemeinsam mit der SPD regiert habt?
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Zweitens frage ich, und diese Frage ist sehr wichtig: Müsste man nach dem, was hier gerade vorgetragen worden ist, nicht hinzufügen, dass dies dann bedeutet, dass die Umrechnung, die fälschlicherweise auch Höherwertung oder Hochwertung genannt wird, wegfiele? Das würde bedeuten, dass diejenigen, die heute 20, 30 oder 40 Jahre alt sind, wenn sie in Zukunft in Rente gehen werden, nach dem jetzigen Gesetzentwurf ab 2025 massiv niedrigere Renten erhalten werden, weil, wie vorhin von Dietmar Bartsch dargestellt worden ist, die durchschnittlichen Löhne im Osten bei Vollzeitarbeit um 25 Prozent niedriger als im Westen sind.
Ich habe das einmal ausgerechnet.
(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind wenige Euros!)
– Ich mache das ganz kurz. – Lieber Kollege Kurth, das bedeutet, dass jemand, der im Westen 2 175 Euro im Monat verdiente, heute nach 45 Jahren 1 021 Euro Rente hat. Jemand, der im Osten im Monat 1 873 Euro verdiente, wird heute qua Umrechnung genauso behandelt und kommt heute auf 950 Euro Rente. Wenn man das jetzt so machen würde, wie Sie es wollen, würde diesen Menschen in Zukunft monatlich 70 Euro Rente weggenommen werden. Deswegen möchte ich, dass Sie hier deutlich sagen, dass „gleiche Rente“ dann auch bedeutet, dass künftige Rentnerinnen und Rentner deutlich weniger bekommen. Wie bewerten Sie das?
Herr Kollege Birkwald, nur mal zwischendurch: Die Kurzintervention heißt Kurzintervention, weil sie in der Regel nicht ganz so lang sein soll wie der Redebeitrag des Kollegen, der damit unterbrochen wird.
(Heiterkeit)
Bitte schön, Herr Kurth.
Danke. – Das Problem, Matthias Birkwald, ist, dass Sie regelmäßig mit Durchschnitten rechnen und nicht sehen, dass die Situation im Moment viel differenzierter ist.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das stimmt immer!)
Wenn wir den rechnerischen Durchschnitt nehmen würden, dann müsste jeder Fünfte hier im Raum ein Chinese sein. Das ist aber nicht so.
(Heiterkeit)
Sie haben das geprüft, Herr Kurth? Sie sagen das nicht so einfach daher?
(Heiterkeit)
Nach bestem Wissen und Gewissen, Herr Präsident. – Ich sage Ihnen einmal, wie die Verhältnisse sind: Sie vergleichen pauschal das Lohnniveau im früheren Gebiet der DDR mit dem im alten Gebiet der Bundesrepublik. Man kann es aber auch anders sehen. Die fünf ostdeutschen Kreise mit dem höchsten Lohnniveau lassen bereits ein Drittel aller westdeutschen Kreise hinter sich. In Pirmasens oder in Herne ist das Lohnniveau zum Beispiel deutlich niedriger. Warum soll jemand, der in Herne oder in Pirmasens 1 000 Euro in prekärer Beschäftigung verdient, weniger Rente kriegen als jemand, der 1 000 Euro in Potsdam verdient?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Soll er doch gar nicht!)
Das kann ich sowohl den Menschen in Nordrhein-Westfalen als auch allen westdeutschen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die Großes geleistet haben, nicht mehr vermitteln.
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das steht doch auch gar nicht zur Debatte! – Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] will wieder Platz nehmen)
– Nein, ich darf jetzt auch so lange antworten, wie Sie gefragt haben. Bleiben Sie bitte stehen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU/CSU)
Ich weiß, das schmerzt. Aber es gibt auch große Lohnunterschiede zwischen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Nach Ihrer Logik müsste auch für die schleswig-holsteinischen Beschäftigten die Rente höher gewertet werden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Aber selbst in Schleswig-Holstein sind sie höher als in Brandenburg!)
Das ist 27 Jahre nach dem Fall der Mauer völlig absurd. Was an Unterschieden beim Lohnniveau bleibt, ist struktureller Natur. Das hat nichts mit einer Benachteiligung des Ostens zu tun,
(Widerspruch bei der LINKEN)
sondern das liegt an den wirtschaftlichen Folgen der deutschen Einheit, die wir hier jetzt nicht in Gänze ausbreiten können. Aber nur einmal ein Hinweis: In Ostdeutschland gibt es weniger Großunternehmen. Die sind dort seltener anzutreffen. Es gibt also Gründe für das unterschiedliche Lohnniveau.
Ich fahre mit meiner Rede fort. Ich glaube, Ihnen ist klar geworden, dass es nicht darum geht, irgendjemandes Rente zu kürzen.
(Unruhe bei der Linken)
– Sie können die Diskussion auf der linken Seite nachher noch fortsetzen.
(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das, was du gesagt hast, hat jetzt zu Diskussionen innerhalb der Fraktion geführt!)
Der Vollständigkeit halber möchte ich sagen: Es ist doch bereits so, dass bei den Tariflöhnen die Lohngleichheit zwischen Ost und West weitgehend hergestellt ist. Die Tariflöhne entsprechen sich ja größtenteils schon eins zu eins. Das Problem ist zum Beispiel, dass die Tarifbindung im Osten wesentlich niedriger ist. Das Rentenrecht ist grundsätzlich nicht der richtige Ort, um Unterschiede in der Bezahlung auszugleichen. Ich hoffe, dass Sie das endlich einmal kapieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Jetzt will ich aber zu einem kritischen Punkt die Große Koalition betreffend kommen: Die Anhebung des Rentenwertes Ost auf Westniveau erfolgt nach dem Vorschlag der Regierungskoalition wesentlich auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Das ist ein Punkt, den wir absolut nicht akzeptieren können. Herr Schiewerling hat gesagt: Ab einem gewissen Zeitpunkt beteiligt sich der Bund. – Ich sage Ihnen einmal genau, was das bedeutet: Die Gesamtkosten sind mit circa 20 Milliarden Euro beziffert. Der Bund beteiligt sich ab 2022 mit zunächst jämmerlichen 200 Millionen Euro, also gerade einmal 1 Prozent der Gesamtkosten. Dieser Betrag steigt dann langsam an bis auf 600 Millionen Euro. Aber den Löwenanteil zahlen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist nicht in Ordnung; denn sie haben in puncto Renteneinheit schon sehr viel und, ich meine, auch genug geleistet. Das müsste aus Steuermitteln finanziert werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Dieser Auffassung war ja wohl auch die Ministerin. Frau Nahles konnte sich aber offensichtlich gegenüber dem Finanzministerium nicht durchsetzen. Dieser Auffassung ist auch die Deutsche Rentenversicherung, deren Vorsitzender heute in einer Pressemitteilung klar eingefordert hat, dass dies aus Steuermitteln finanziert werden soll.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In gewisser Weise schließt sich ja damit in dieser Legislaturperiode auch ein rentenpolitischer Kreis. Sie haben zu Beginn der Legislaturperiode durchaus bedenkenswerte Leistungen wie die sogenannte Mütterrente sachfremd aus Beitragsmitteln finanziert. Sie haben die Rücklage der Rentenversicherung angezapft. Genau dahin kehren Sie jetzt zum Ende der Legislaturperiode zurück. Wiederum zapfen Sie die Rücklage der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler an und schwächen die Rentenversicherung – unnötig, wie ich meine. Das hilft nicht dabei, nachhaltige Finanzen sicherzustellen, und es ist nicht generationengerecht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie hätten ja die Mittel und die Möglichkeiten, um es anders zu machen. Die Niedrigzinsphase hat von 2008 bis 2015 für den Bundeshaushalt Zinseinsparungen in Höhe von 122 Milliarden Euro erbracht. Das hat eine Anfrage meines Kollegen Sven-Christian Kindler ergeben. Ich meine, dass wir durchaus Möglichkeiten haben, das anders zu finanzieren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben auch den Gesetzentwurf zur Erwerbsminderungsrente vorliegen. Hierzu ist schon viel Richtiges gesagt worden. Ich muss sagen: Auch meine Fraktion denkt, dass hier ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung gegangen wird. Es ist gut und richtig, dass die Erwerbsminderungsrente verbessert wird. Allerdings bleibt eine ganze Reihe von Punkten offen. Auch wir sind der Auffassung, dass die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abgeschafft gehören. Hier geht es nicht um Fehlanreize; denn jemand, der in Erwerbsminderungsrente geht, ist gesundheitlich stark betroffen und tut dies nicht freiwillig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Wir müssen außerdem etwas für besonders belastete Beschäftigte tun, die für die Erwerbsminderungsrente zu gesund sind, aber nicht mehr voll arbeiten können. Wir haben bereits im Zusammenhang mit dem Flexirentengesetz vorgeschlagen, eine abschlagsfreie Teilrente für besonders belastete Beschäftigte einzuführen, mit dem Ziel, diese länger im Arbeitsmarkt zu halten. Das muss unser Ziel sein.
Ich will noch erwähnen, dass wir Verbesserungen im Bereich der Rehabilitation brauchen. Ziel muss es sein, frühzeitig, bevor jemand Erwerbsminderungsrentnerin oder ‑rentner wird, zu erkennen, wo die Belastungen zu groß sind und ein beruflicher Neustart zu entwickeln ist. Es gibt die Rehabilitationsleistungen. Es gibt sehr gute Beispiele bei den Berufsförderungswerken, zum Beispiel ist eines in meinem Wahlkreis in Dortmund. Hier wird Neuausbildung im Verbund mit der Wirtschaft, im Verbund mit den Unternehmen geplant und angeboten, mit dem Ziel, dass Menschen nicht mit durchschnittlich 50 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen, sondern bis zum Eintritt der Regelarbeitszeitgrenze arbeiten können. Ich glaube, eine längere Lebensarbeitszeit, ein längeres gesundes Verbleiben im Berufsleben wird jetzt und in Zukunft noch viel wichtiger für die nachhaltige Finanzierung der Rente sein.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für die SPD-Fraktion hat nun Daniela Kolbe das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7103199 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 232 |
Tagesordnungspunkt | Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit |