Jana SchimkeCDU/CSU - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht heute um ein Vorhaben, das sicherlich zu einem der wichtigsten Vorhaben in dieser Legislatur zählt; denn die Herstellung eines einheitlichen Rentenrechts steht nunmehr zum dritten Mal in einem Koalitionsvertrag, und jetzt endlich wird dieses Projekt auch Wirklichkeit.
(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Erst 2024!)
Ein Blick zurück zeigt, dass es in dieser Legislatur rentenpolitische Vorhaben gab, die man durchaus als wegweisend bezeichnen kann – Vorhaben, bei denen wir die Zukunft im Blick haben, die einen tieferen Sinn haben und kein schlichtes Wunschkonzert sind, mit denen Rechtssicherheit angestrebt wird. Ohne Frage zählt die Flexirente dabei zu den wichtigen und richtigen Entscheidungen in dieser Legislatur. Sie ist die eigentliche Antwort auf das, was ist, und auf das, was noch kommt: eine ältere, aber auch fitter werdende Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung und längeren Rentenbezugsphasen und die daraus folgenden Lasten für die sozialen Sicherungssysteme und unsere Solidargemeinschaft. Die Gruppe der älteren Beschäftigten ist eine zentrale Gruppe, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Arbeitsmarktes, aber auch um die Zukunft der Rente in Deutschland geht. Nur Beschäftigung schafft am Ende einen auskömmlichen Lebensabend. Mit den Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente, die wir heute hier diskutieren, sind wir dabei, die wirtschaftliche Lage für erwerbsgeminderte Menschen in Deutschland zu verbessern.
Meine Damen und Herren, Sozialpolitik hat die Aufgabe, dort aktiv zu werden, wo Hilfe tatsächlich benötigt wird. Deshalb war es für uns überhaupt keine Frage, den Anrechnungszeitraum bei der Erwerbsminderungsrente vom 62. auf das 65. Lebensjahr auszuweiten.
Und schließlich – das sei mir als abschließende Vorbemerkung noch gestattet – besteht die Chance, noch in dieser Legislatur wichtige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge vorzunehmen.
Vorsorge ist mehr als gesetzliche Rente. Vorsorge ist Ausdruck von Prioritätensetzung, von Entscheidungen und damit auch Ausdruck eines persönlichen Lebensweges. Sie endet nicht beim jährlichen Rentenbescheid oder einer Rentenpolice. Vorsorge ist weit vielfältiger, und wir brauchen eine Vorsorgekultur in Deutschland, die diese Vielfältigkeit auch widerspiegelt. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen nicht nur im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge, sondern zum Beispiel auch beim Erwerb von Grund und Boden verbessern. Hierzu hat die Union wichtige und entscheidende Vorschläge vorgelegt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mit dem heute zu beratenden Gesetz zum Abschluss der Rentenüberleitungen kommt ein weiterer Meilenstein hinzu. Unsere Gesetze, insbesondere die der Sozialgesetzgebung, machen in der Bundesrepublik eigentlich keinen Unterschied zwischen Ost und West. Überall herrschen dieselben Regeln – außer im Rentenrecht. Das, was einst als Ausdruck gesamtdeutscher Solidarität galt, wurde in den letzten Jahren zunehmend als Belastung für das Zusammenwachsen von Ost und West verstanden, auch – und das möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben – durch das nicht immer sachliche und falsche Zutun mancher Parteien; das konnten wir uns gerade in der Debatte erneut anhören.
Die Politik des Postfaktischen ist keine Politik, die für die Union als erstrebenswert gilt. Dabei bestand die Besonderheit der Rente Ost gerade darin, mit der Hochwertung der ostdeutschen Löhne Gerechtigkeit in bestmöglichem Maße abzubilden. Wie sonst sollte es gelingen, zwei Staaten mit gegensätzlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen zusammenwachsen zu lassen. Nur durch den Unterschied bei den Löhnen und durch ein differenziertes Rentenrecht bestand die Chance auf eine gerechte Sozialpolitik und damit auf eine gemeinsame Zukunft. Davon profitieren wir bis heute.
Nach wie vor werden mit dem Hochwertungsfaktor die Löhne um rund 14 Prozent hochgewertet. Diese Regelung wirkt sich damit auch 27 Jahre nach der Wiedervereinigung positiv auf die Renten in den neuen Bundesländern aus. Gleichwohl kann man auch ohne Gesetzesänderung von einer nahezu erfolgten Angleichung sprechen. Der Rentenwert Ost steigt noch in diesem Jahr auf 95,7 Prozent, und damit haben wir die erste Stufe des noch zu beschließenden Gesetzes quasi schon erreicht.
Sicher – das ist heute auch deutlich geworden – hätte sich der eine oder andere gewünscht, dass der Angleichungsprozess schneller vonstattengeht. Doch hier spielen eben auch Faktoren wie die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands eine Rolle. Schauen wir deshalb auf das Erreichte und seien wir stolz auf das, was uns durch die vielen Anstrengungen der letzten Jahre gelungen ist. Und ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Für mich ist der Prozess immer wieder auch eine Bestätigung dafür, was Sozialismus und 40 Jahre DDR anzurichten vermocht haben.
Das Zusammenwachsen ist ein langwieriger Prozess, gerade angesichts der geschichtlichen Hintergründe. Sicher kann man auch sagen: Bis 2024 sind es immer noch sieben Jahre. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es die Angleichung der Rentenwerte nicht zum Nulltarif gibt. Immerhin wird dieses Projekt den Beitrags- und Steuerzahler künftig bis zu 3,9 Milliarden Euro jährlich mehr kosten. Mit der vereinbarten Zeitschiene aber und den Stufen zur Anpassung, die wir als Union maßgeblich in den Gesetzentwurf hineinverhandelt haben, haben wir eine Lösung geschaffen, die die Kosten in einem vertretbaren Rahmen hält.
Das Gesetz war auch deshalb nötig, weil wir 27 Jahre nach der Wiedervereinigung dazu angehalten sind, den Sonderzustand der Rentenüberleitung zum Abschluss zu bringen. Es steht einem Rechtsstaat und einer etablierten Demokratie nicht gut, einen Unterschied so lange mit sich herumzutragen. Dass dabei auch die Notwendigkeit besteht, den Hochwertungsfaktor schrittweise abzuschmelzen, versteht sich, denke ich, von selbst. Wer die Gleichbehandlung möchte, muss auch bereit sein, sich von jenen Faktoren zu trennen, die bisher Ausdruck der Besserstellung waren.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt ansprechen, der in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist. Wir wären heute nicht da, wo wir sind, wenn sich nicht auch die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre so positiv dargestellt hätte. Allein in den letzten fünf Jahren stieg in den neuen Bundesländern der Rentenwert um 7 Prozentpunkte. Die Renten in Ostdeutschland stiegen seit 2012 um 19 Prozent. Unsere Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik zeigt ganz konkrete Erfolge. Das kommt auch unseren Rentnern zugute. Wenn Sie so wollen, hat die Renteneinheit zwischen Ost und West gerade in den vergangenen Jahren einen besonderen Schwung erhalten.
Deshalb wäre es desaströs, diese Erfolge durch einen schrittweisen Abbau der Agenda 2010 zu gefährden. Maßnahmen wie zum Beispiel die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu verlängern, flexible Arbeitsmarktinstrumente schlichtweg abzuschaffen oder neue Milliardenprogramme ohne jedwede Nachhaltigkeit aufzulegen, würden die eben genannten Erfolge aufs Spiel setzen.
Meine Damen und Herren, was wir nicht wollen, ist ein politisch verordneter Abschwung. Das ist meine Sorge. Wir wollen nicht mehr Arbeitslosigkeit in Deutschland, sondern wollen, dass Unternehmen in der Bundesrepublik investieren und Arbeitsplätze schaffen. Wir kämpfen dafür, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland weiterhin im Aufschwung bleibt und es nicht zu einem Abschwung kommt.
Mit einem einheitlichen Rentenrecht aber ist es noch nicht getan. Ein einheitliches Rentenrecht bietet Chancengleichheit zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Jetzt kommt es aber darauf an, dafür zu sorgen, dass sich die positive wirtschaftliche Lage weiter fortsetzt.
Frau Schimke, darf kurz vor dem Finale Ihrer Rede der Kollege Thomas Jurk von der SPD-Fraktion eine Zwischenfrage stellen?
Nein, das können wir zum Schluss machen. – Wir als Union stehen für Beschäftigungsaufbau und nicht für Beschäftigungsabbau. Dafür machen wir uns stark.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Michael Gerdes hat nun das Wort für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7103201 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 232 |
Tagesordnungspunkt | Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit |