28.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 232 / Tagesordnungspunkt 37 + ZP 6

Stephan StrackeCDU/CSU - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

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Grüß Gott! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzten knapp vier Jahre waren für die Rentenversicherung und für die Alterssicherung in Deutschland durchaus bewegte Zeiten. Wir haben als Große Koalition gemeinsam viel bewegt. Wir haben ein beachtliches Feld an rentenpolitischen Themen bearbeitet und eine Vielzahl von Reformen beschlossen, die den Menschen guttun. Diese Maßnahmen zielen alle darauf, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken und die Altersarmut in Deutschland vermeiden zu helfen.

Die Reformmaßnahmen waren vor allem von deutlichen Ausweitungen der Leistungen der Rentenversicherung für die Rentnerinnen und Rentner in diesem Land gekennzeichnet. Ich denke an das Rentenpaket, das wir gemeinsam beschlossen haben, insbesondere an die Mütterrente, die 9,5 Millionen Müttern und Vätern zugutekommt – mit bis zu 330 Euro pro Jahr und Kind –, ich denke an die Rente mit 63, an die Verbesserungen bei den Rehaleistungen und bei der Erwerbsminderungsrente. Im Bereich der Erwerbsminderung haben wir bereits 2014 Verbesserungen vorgenommen: Wir haben die Zurechnungszeit um zwei Jahre erweitert und die Bewertung der Zurechnungszeit dahin gehend verbessert, dass die Phase, in der man in der Regel schlechter verdient, weil man krank ist, nicht in dem Maße zählt und mitgerechnet wird.

Jetzt gehen wir die Ost-West-Angleichung an. Wir haben beachtliche Rentensteigerungen erlebt. Allein in dieser Legislaturperiode ist die Rente im Westen um knapp 10 Prozent und im Osten um über 14,5 Prozent gestiegen. Das ist tatsächlich beachtlich.

All das war nur möglich, weil die Rentenversicherung finanziell gut und stabil dasteht. An diesen Sachverhalt gewöhnt man sich schnell, aber die Situation ist doch ziemlich einmalig. Wir haben so niedrige Beitragssätze wie seit Jahrzehnten nicht, zum Zweiten Spielraum für Leistungserweiterungen und zum Dritten stabile Finanzen. Das hat eine Ursache: Die Wirtschaft in unserem Land läuft gut. Wir haben vieles richtig gemacht. Wir haben nicht auf die vielen Einflüsterer gehört, die wollten, dass wir die Steuern erhöhen und die Menschen stärker belasten. Im Gegenteil: Wir haben die Menschen entlastet, wir haben die Flexirente beschlossen, und – das gehört auch dazu – wir haben den Mindestlohn eingeführt. All das führt zu einer guten Finanzsituation der Deutschen Rentenversicherung und dazu, dass wir so viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze haben wie seit langem nicht mehr.

Die Reformmaßnahmen waren vor allem an zwei Zielen ausgerichtet: Erstens: gute Renten für die ältere Generation. Unser Leitbild dabei ist die Lebensstandardsicherung für die älteren Menschen, basierend auf mehreren Säulen der Alterssicherung.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das klappt aber nicht! Die Lebensstandardsicherung klappt mit euren drei Säulen doch nicht! Das muss man doch mal sagen!)

Das zweite Ziel ist die langfristige Finanzierbarkeit trotz alternder Gesellschaft. Diese nachhaltige Finanzierbarkeit ist die Bedingung für ein zukunftssicheres Alterssicherungssystem.

Dabei bildet die gesetzliche Rentenversicherung eine zentrale und stabile Säule. Aber wir brauchen als Ergänzung natürlich auch eine kapitalgedeckte Alterssicherung. Dies ist unverzichtbar.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Brauchen wir nicht! Machen Sie uns nichts vor!)

Deswegen arbeiten wir daran, die betriebliche Altersvorsorge zu verbessern und auch die Riester-Förderung in diesem Bereich besser auszugestalten. Manches, was die Versicherungswirtschaft in diesem Bereich gemacht hat, hat der Riester-Rente nicht gutgetan. Deswegen müssen wir dies korrigieren. Diese Aufgabe wird weit in die nächste Legislaturperiode hineinreichen. Andere Staaten haben uns vorgemacht, wie das geht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, bei den Erwerbsgeminderten besteht klarer Handlungsbedarf. Einer 40-jährigen Erzieherin zum Beispiel, die aufgrund von Depressionen krank und arbeitsunfähig wird, oder einem jungen Handwerker, der verunfallt und deswegen seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, wird die Erwerbsminderungsrente aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zum Leben ausreichen. Deswegen muss die gesetzliche Rentenversicherung das Risiko der Erwerbsminderung ausreichend absichern. Das ist zum einen eine Frage der Akzeptanz der Rente mit 67, aber vor allem eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die nicht freiwillig aus dem Erwerbsleben ausgestiegen sind, sondern einfach krank wurden.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 4,50 Euro für den Jahrgang 1980!)

Wir nehmen es nicht hin, dass 15 Prozent derer, die erwerbsgemindert sind, auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Deswegen haben wir 2014 die Reform gemacht und die Zurechnungszeiten um zwei Jahre erhöht. Diese erhöhen wir jetzt noch einmal schrittweise um drei Jahre. 2014 wären wir bereit gewesen, noch mehr zu tun. Damals gab es allerdings keinen Spielraum. Jetzt haben wir ihn.

Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie, wenn die Arbeit körperlich hart ist, wenn sie psychisch belastet sind, wenn sie einfach Pech haben, weil sie krank werden, tatsächlich gut abgesichert sind. Darauf zielt die jetzt vorgelegte Reform ab. Es geht um Gerechtigkeit gerade im Umgang mit Menschen, die die Solidarität der Gemeinschaft am meisten nötig haben. Das ist eine gute Reform und Ausdruck christlich-sozialer Politik.

Herzliches Dankeschön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7103206
Wahlperiode 18
Sitzung 232
Tagesordnungspunkt Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
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