Volker BeckDIE GRÜNEN - Strafrechtliche Rehabilitierung - Homosexualität
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Menschenwürde steht den Homosexuellen unter Einbeziehung ihrer sexuellen Identität zu. Nicht weniger ist die Botschaft der heutigen Debatte.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Ich will die Betroffenen begrüßen und auch Frau Lüders, die ich hier auf der Zuschauertribüne sehe. Es ist schade, dass es nur noch so wenige Betroffene gibt, die den heutigen Tag und den Beginn der Rehabilitierung und Entschädigung der in der Bundesrepublik und in der DDR verfolgten Homosexuellen erleben können.
Beispielhaft für 64 000 Fälle möchte ich an einen Fall erinnern. Man nannte sie damals die 175er:
Klaus Born kann sich erinnern, erinnert sich, ob er will oder nicht …
Born hat die Jahreszahlen, Monate, Tage genau noch im Kopf …
… Klaus Born … haben sie von der Baustelle abgeholt, 1963, mit 18, Elektrikerlehrling war er da, drei Mann haben ihn „in ein Auto geschmissen, und dann war ich weg, Jugendknast“, derselbe Paragraf, BRD hin oder her, 175.
– Übrigens derselbe Paragraf wie in der Zeit des Nationalsozialismus. –
Und dann noch einmal, 1965, schon in Berlin, mit 20, da hatte er einen kennengelernt am Zoo, „nicht in der Klappe unten, sondern oben, durch Zufall“, mit dem war er im Auto in der Kantstraße, auf einem Parkplatz, aber die Polizei, „die stand schon fertig da, mit der grünen Minna und einem Käfer, als hätten sie auf uns gewartet“. Da kam Freude auf, sagt Born, er kam nach Moabit, noch einmal 175, Einzelhaft, sechseinhalb Wochen.
Ja, unser Staat, die demokratische Bundesrepublik Deutschland, unser Rechtsstaat, hat Fehler gemacht. Aber Demokratie und Rechtsstaat zeichnen sich eben nicht dadurch aus, dass wir keine falschen Entscheidungen treffen, weder wir als Gesetzgeber noch unsere unabhängige Justiz, sondern wir zeichnen uns dadurch als allen anderen Staatsformen überlegene Staatsform aus, dass wir Fehler erkennen können, sie eingestehen und Unrecht wieder beseitigen und die Opfer von Unrecht entschädigen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das sage ich auch allen Verfassungsjuristen, die sagen: Es waren doch rechtsstaatliche Gerichte, die entschieden haben. – Nein, wir sollten nicht mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit unsere Rechtskultur bestimmen, sondern wir sollten sie mit dem Anspruch der Verwirklichung der Menschenrechte definieren. Das tun wir heute. Das ist vielen schwergefallen. Aber für mich ist es wirklich eine große Genugtuung, weil wir um diese Rehabilitierung schon seit Jahrzehnten kämpfen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Ich sage Ihnen das auch als einer der älteren Herren, der seine Jugend noch unter § 175 StGB verbracht hat. Ich war 1994 in meiner Eigenschaft als Schwulenverbandssprecher von der FDP-Fraktion geladener Sachverständiger bei einer Rechtsausschussanhörung über die Aufhebung des § 175 StGB. § 175 StGB war eine Generalklausel für die gesellschaftliche Ächtung der Homosexualität. Er hat viele Menschen, die in die strafrechtliche Mühle kamen und dann verurteilt wurden, betroffen, er hat aber auch allen Homosexuellen das Leben versauert und uns ein Stück weit die Jugend gestohlen.
Er war eine Generalklausel auch für die Justiz. Noch 1990 hat der Bundesgerichtshof homosexuellen Paaren im Mietrecht nicht die gleichen Rechte wie nichtehelichen heterosexuellen Paaren gegeben. Er war ein Vorwand, um der Homosexuellenbewegung keine bürgerlichen und politischen Rechte zu gewähren. Er war Grundlage für die Verbote von Informationsständen in der Fußgängerzone; denn es wurde gesagt, dass all das jugendgefährdend sei.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich auch noch an die Diskussion über das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz. Sie haben es angesprochen. Aber die Geschichte muss ich ein bisschen genauer darstellen. Wir haben das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz 1998 unter der Kohl/Kinkel-Regierung verabschiedet. Zwei Gruppen hatte damals die schwarz-gelbe Mehrheit ausgespart: die Homosexuellen und die Wehrmachtsdeserteure. Man wollte nicht darüber sprechen, dass es bei den Homosexuellen eine Kontinuität des Unrechts gab und dass es mit der Befreiung vom Nationalsozialismus keine Diskontinuität bei der Verfolgung dieser Gruppe gab, was übrigens auch der Grund war, dass jahrzehntelang homosexuelle KZ-Opfer überhaupt keine Entschädigung für ihren KZ-Aufenthalt bekamen.
Wir haben das mit Rot-Grün 2002 korrigiert – da gab es auch erhebliche Widerstände aus Ihrem Haus, Herr Maas; dafür können Sie nichts –, und zwar mit der Argumentation: Wenn wir die rehabilitieren, dann wird der Tag, den wir heute erleben, irgendwann kommen. – Ich bin froh, dass er gekommen ist und dass wir damals diesen Schritt gemacht haben; denn Unrecht darf keinen Bestand haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Herr Kollege Harbarth, Sie haben vorhin die unterschiedlichen Entwürfe angesprochen, die in diesem Haus auf dem Tisch liegen. Ich muss sagen: Ich verstehe nicht, warum Sie sich nicht an der Regelungstechnik des NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetzes orientieren wollen. Da haben wir nämlich gesagt: Auf Normen, die Unrecht waren, kann kein rechtmäßiges Urteil erfolgen. – Wenn Sie das semantisch nicht überzeugt, dann lassen Sie sich doch vielleicht praktisch überzeugen: Wie wollen Sie denn Ihre Rückausnahmeklausel in der Realität ohne Gerichtsakten praktizieren? Wenn es Gerichtsakten gibt, wollen Sie dann neu in die Beweisaufnahme einsteigen? Wollen Sie das den Opfern zumuten? Nein, was damals für heterosexuelle Beziehungen und lesbische Beziehungen straflos war, muss für homosexuelle Beziehungen unter den Bedingungen des Gleichheitsgrundsatzes als Unrecht im Sinne von Diskriminierung erkannt werden, auch wenn wir heute ein differenzierteres Verhältnis zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen haben als der historische Gesetzgeber der 60er-, 70er- und 80er-Jahre. Ich finde, da sollten Sie nicht durch Verkomplizierungsvorschläge ein bisschen Galle in den Rehabilitierungsakt bringen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Wichtiger ist mir allerdings die Frage der Entschädigung. Ich finde, da springen Sie zu kurz in der Wahrnehmung, was diese Urteile für die Menschen bedeuten und was die Strafverfolgung für die Menschen bedeutet hat. Es war nicht nur so, dass Menschen ihre Freiheit verloren haben und dass sie gesellschaftlich geächtet wurden. Schon mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens und auch im Falle eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen – in dubio pro reo – war die Person, wenn klar wurde, dass es sich um einen Homosexuellen handelt, gesellschaftlich in ihrer Existenz vernichtet. Man musste zwar eine Tat nachweisen, aber im Verfahren kam heraus, dass es sich um einen homosexuellen Menschen handelt, wobei die Identität per se ohne Handlung nicht strafbar war. Aber aus dem Beamtenverhältnis wurden sie dennoch entlassen; ihnen wurde gekündigt vom Arbeitgeber, gekündigt vom Wohnungsbesitzer; die Existenzen waren oftmals vernichtet, und das wirkt sich heute noch aus. Diese Menschen, die jahrelang nicht ihrer Ausbildung entsprechend Karriere machen konnten, haben heute niedrigere Renten.
Im Entschädigungsrecht zum Nationalsozialismus, selbst in dem etwas lumpig gestalteten Allgemeinen Kriegsfolgengesetz, über das die Homosexuellen entschädigt wurden, hat man Berufs- und Rentenschäden neben den Freiheits- und Gesundheitsschäden selbstverständlich als eigenständige Schadenstatbestände anerkannt.
Herr Kollege Beck.
Ich bitte Sie – ein letztes Wort, Frau Präsidentin –: Lassen Sie uns in den Ausschussberatungen da noch einmal genauer hinschauen. Lassen Sie uns auch von der bisherigen Entschädigungspraxis der Bundesrepublik Deutschland lernen und diese Opfergruppe nicht mutwillig schlechterstellen. Ich hoffe da auf offene, konsensuelle Beratungen im Sinne der Betroffenen. Ich glaube, Sie haben einen Anspruch darauf.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Vielen Dank. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist die Kollegin Eva Högl.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 232 |
Tagesordnungspunkt | Strafrechtliche Rehabilitierung - Homosexualität |