28.04.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 232 / Tagesordnungspunkt 41

Reiner MeierCDU/CSU - Personalbemessung in den Krankenhäusern

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, uns alle eint der Wille, unsere Krankenhäuser mit ausreichendem Personal auszustatten. Die Frage ist allerdings, wie der Weg aussieht, der dorthin führt. Über Nacht wird uns das mit keinem Antrag gelingen.

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Fragen Sie einmal Ihren Kollegen Hermann Imhof!)

Wenn ich mir Ihre Anträge, die uns vorliegen, ansehe, dann kommen sie mir vor wie Geister aus der Vergangenheit, Herr Kollege.

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Fragen Sie doch einmal Hermann Imhof!)

Vor anderthalb Jahren haben wir die Krankenhausreform beschlossen, deren Verbesserungen nun immer mehr in den Klinikalltag hineinwirken. Ich sage nur: Pflegezuschlag, Hygieneprogramm und Qualitätsoffensive. Mit dem Krankenhausreformgesetz investieren wir bis zum Jahr 2020 knapp 10 Milliarden Euro zusätzlich in die Krankenhäuser.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis 2020! Was machen wir pro Jahr?)

Das ist wirklich eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie aber wenden den Blick lieber zurück in die Vergangenheit und fordern heute einmal mehr die Rückkehr zu Strukturen aus dem letzten Jahrhundert.

Meine Damen und Herren, als der Gesetzgeber das Kostendeckungsprinzip abschaffte, geschah das, weil die Kosten in den Krankenhäusern oft nicht mehr nachvollziehbar waren. Nur weil ein Krankenhaus teuer war, musste das nicht heißen, dass es auch gut war. Es hat mit Gemeinwohl herzlich wenig zu tun, einem teuren Krankenhaus unreflektiert auch teure Preise zu bezahlen. Stattdessen ist es richtig, Leistung zu belohnen. Häuser, die mit hohem Behandlungsaufwand für die Patienten wichtige Leistungen erbringen, müssen wir gezielt und gerecht finanzieren.

Genau das haben wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz getan: Wir haben für die betroffenen Krankenhäuser Zuschläge für besondere Situationen vorgesehen und ausgebaut, etwa für Zentren, aber auch für notwendige Landkrankenhäuser. Genauso haben wir den Investitionskostenabschlag bei Hochschulkrankenhäusern abgeschafft und die Hochschulambulanzen entscheidend gestärkt. Damit haben wir eine faire und leistungsgerechte Vergütung unserer Krankenhäuser auf die Beine gestellt. Denn das DRG-System ist, anders als mancher Antragsteller, ein lernendes System, meine Damen und Herren.

Genauso richtig ist, dass die Bundesregierung Anfang des Monats einen Vorschlag für Personaluntergrenzen gemacht hat. Künftig soll die Selbstverwaltung in besonders sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel im Falle von Intensivstationen, Personalvorgaben festlegen. Wir schließen damit nahtlos an den Pflegezuschlag und an das Pflegestellen-Förderprogramm an, die wir bereits im vorletzten Jahr beschlossen haben. Ich erwarte, dass die Selbstverwaltung bis Mitte nächsten Jahres eine gute und ausgewogene Regelung im Interesse der Patienten trifft. Gerade im Krankenhausbereich wäre das eine gute Gelegenheit, die Effektivität und die Funktionsfähigkeit der Strukturen unserer Selbstverwaltung unter Beweis zu stellen.

Meine Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden – lassen Sie auch mich ein paar Worte zur Investitionsfinanzierung bei unseren Krankenhäusern sagen. Hier sind die Länder zuständig. Es ist für manche Länder immer sehr einfach und bequem, lauthals nach Steuer- oder Versichertengeldern zu rufen. Die Wahrheit ist aber: Wenn der Freistaat Bayern pro Kopf fast 40 Prozent mehr Investitionsgelder für seine Krankenhäuser bereitstellt als Nordrhein-Westfalen, dann gibt es dafür keine vernünftige Erklärung mehr.

(Beifall bei der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mangelndes Geld! Fragen Sie mal den Patientenbeauftragten!)

Ich kann daraus nur den Schluss ziehen, dass sich manche Länder schlicht und einfach aus ihrer Finanzierungsverantwortung stehlen. Das können und das werden wir nicht auch noch belohnen, schon gar nicht mit Versicherten- und Steuergeldern.

Meine Damen und Herren, die Große Koalition hat in dieser Legislatur die Krankenhausstrukturen umfassend reformiert. Wir haben deutliche Akzente gesetzt: bei der Qualität, bei der Hygiene, bei der Pflege am Bett. Das alles tun wir in einem Rahmen, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit belohnt, und das ist auch richtig so. Ihr Antrag hat für all das nichts übrig. Wettbewerb ist für Sie Teufelszeug. Innovationen erwähnen Sie nicht ein einziges Mal. Stattdessen sprechen Sie auf vier Seiten 21-mal von Planen und Planung. Das zeigt doch mehr als deutlich, was Ihnen wirklich vorschwebt, nämlich Planwirtschaft.

(Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])

Gerade Sie müssen doch wissen, dass durch Planwirtschaft ganze Staaten zugrunde gegangen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für Planwirtschaft, meine Damen und Herren, stehen wir als Union nicht zur Verfügung.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Kollegin Bärbel Bas spricht jetzt für die SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7103285
Wahlperiode 18
Sitzung 232
Tagesordnungspunkt Personalbemessung in den Krankenhäusern
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