Heiko Maas - Straftaten gegen ausländische Staaten
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tatbestand, um den es heute geht, hieß früher „Beleidigung fremder Landesherren“. Der Alliierte Kontrollrat hatte ihn schon 1946 gestrichen; aber die junge Bundesrepublik führte ihn 1953 wieder ein. Zum Glück hat dieser Paragraf viele Jahre keine Rolle gespielt. Die Erkenntnis, dass er überhaupt noch existiert, verdanken wir vor allem dem türkischen Staatspräsidenten und seinem Vorgehen gegen Jan Böhmermann; aber das ist auch so ziemlich das Einzige, was wir Herrn Erdogan verdanken.
Meine Damen und Herren, der Fall Böhmermann, der ja der Ursprung der Debatte über diesen Paragrafen ist, hat gezeigt, wie überholt diese Strafvorschrift ist. Ja, es geht zum einen um Rechtsgleichheit, vor allem aber auch um die Meinungs- und die Pressefreiheit. Die Bundesregierung hat die Einschränkung und die Eingriffe in die Pressefreiheit schon mehrfach kritisiert, auch die, die wir ganz aktuell in der Türkei erleben. Gerade deshalb darf das deutsche Strafrecht kein Vehikel sein, um Kritiker von Präsident Erdogan mundtot zu machen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir als Bundesregierung verbinden die Abschaffung dieser Strafnorm deshalb mit einem erneuten Appell an die türkische Regierung und den dortigen Staatspräsidenten: Hören Sie auf, politische Kritik als persönliche Beleidigung zu empfinden! Hören Sie auf, die Meinungsfreiheit mit dem Strafrecht zu unterdrücken, und lassen Sie unabhängige Journalisten endlich wieder ihre Arbeit machen! Und die, die Sie in Haft genommen haben, wie Deniz Yücel, sollen freikommen.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, in Frankreich, in Großbritannien, in Österreich oder in Tschechien – nirgendwo gibt es eine Sondervorschrift, die die Beleidigung fremder Staatsoberhäupter strenger bestraft als verbale Angriffe auf Normalbürger. Wir tun gut daran, dieses Überbleibsel des deutschen Obrigkeitsstaates aus unserem Strafgesetzbuch nun endgültig zu streichen.
Eine Schutzlücke in unserem Recht entsteht dadurch nicht. Diese Reform ist kein Freibrief für sprachliche Verrohung, ganz und gar nicht: Beleidigungen und Verleumdungen bleiben weiterhin strafbar. Aber unsere Gesetze sollen jeden und jede vor Angriffen auf ihre persönliche Ehre schützen, ohne Sonderrecht für die Mächtigen, sondern alle gleich: Die Ehre von Deniz Yücel soll dem deutschen Strafrecht in Zukunft nicht weniger wert sein als die Ehre von Herrn Erdogan.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das höre ich gern!)
Meine Damen und Herren, ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie. Nur wenn der geistige Kampf, wenn der Austausch der Ideen frei ist, werden Menschen Bürger statt Untertanen. In der Demokratie ist Freiheit stets gleiche Freiheit. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz überholte Privilegien abschaffen und die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit aller dadurch stärken.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Das Wort hat jetzt der Kollege Harald Petzold für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7103293 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 232 |
Tagesordnungspunkt | Straftaten gegen ausländische Staaten |