Harald PetzoldDIE LINKE - Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Wir diskutieren jetzt über einen Geschäftsordnungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, gemäß dem wir sofort in die zweite und dritte Beratung von drei Gesetzentwürfen gehen sollen, die diesem Parlament seit Dezember 2013, seit Juni 2015 und seit Frühjahr 2016 zur Behandlung vorliegen.
Erster Punkt. Das bisherige Vorgehen hat dazu geführt, dass sich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die im Moment den Vorsitz im Bundesrat innehat, inzwischen an den Deutschen Bundestag gewandt hat und im Auftrag des Bundesrates energisch darauf gedrungen hat, dass mit dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates so verfahren wird, wie in Artikel 76 Absatz 3 Grundgesetz vorgeschrieben:
Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen.
Ich finde, dass sich der Bundestag ein Armutszeugnis ausstellen würde,
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das ist ein linkes Armutszeugnis!)
wenn er dem energischen Appell der Vorsitzenden des Bundesrates, einen Gesetzentwurf des Bundesrates zu behandeln, nicht wenigstens Gehör schenken würde. Wenn Sie schon nicht die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen behandeln wollen, haben Sie wenigstens Respekt vor dem Bundesrat und behandeln Sie dessen Gesetzentwurf.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens. Mit dem Geschäftsordnungsantrag versuchen wir Oppositionsfraktionen durchzusetzen, dass das Recht auf das freie Mandat für die Abgeordneten wirklich zum Tragen kommt. Natürlich, Herr Kollege Fechner, macht es mich nicht froh, dass meine Fraktion hier nicht zahlreicher vertreten ist; die Kritik ist sicherlich berechtigt. Ich sage Ihnen aber auch: Sie zwingen uns kleine Oppositionsfraktionen – wie jetzt –, an sinnlosen Anhörungen teilzunehmen. Mitglieder unserer Fraktion müssen anwesend sein, obwohl wir schon festgestellt haben: Es geht um Anhörungen zu Gesetzentwürfen, die überhaupt nicht strittig sind, bei denen die Zustimmung überhaupt nicht infrage steht bzw. wir sie signalisiert haben. Aber Sie bestehen trotzdem darauf, dass diese Anhörungen durchgeführt werden, und verhindern damit, dass unser Personal an den Plenarsitzungen teilnehmen kann. Das kann nicht sein. Da das auf Veranlassung Ihrer Fraktion geschieht, muss ich daher Ihren Vorwurf zurückweisen.
Mir geht es darum, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Definition „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ tatsächlich zur Geltung kommen kann. Das sage ich auch, damit auch Ihre Abgeordneten genau das tun können, was sie in der Öffentlichkeit und hier im Parlament ständig zusagen und was mindestens 40 bis 45 Kolleginnen und Kollegen aus der Unionsfraktion, zumindest in der Öffentlichkeit, immer sagen, nämlich dass sie dafür sind, dass die Abstimmung freigegeben wird. Was hindert uns denn daran, die Abstimmung freizugeben? Die Union kann ihren Meinungsbildungsprozess doch trotzdem fortsetzen. Niemand von Ihnen muss unsere Meinung übernehmen. Sie können weiter in Ihrem Sandkasten buddeln, aber Sie können uns nicht verweigern, bei einer Abstimmung im Parlament von unserem Recht auf freies Mandat, nur unserem Gewissen unterworfen, Gebrauch zu machen. Darum geht es in dem Geschäftsordnungsantrag. Deswegen wird meine Fraktion dafür stimmen, dass wir die zweite und dritte Lesung hier gleich durchführen.
Es geht schließlich auch darum, deutlich zu machen, dass die Zusagen, die von einzelnen Abgeordneten der Großen Koalition hier ständig gegeben werden, Bestand haben und diejenigen, die am lautesten rufen, dass sie dafür sind, endlich die Chance haben, dafürzustimmen und diesen Gesetzentwürfen eine Chance zu geben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Als letzter Redner in dieser GO-Debatte spricht jetzt Michael Grosse-Brömer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7110460 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare |