18.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 9

Heiko Maas - Verbraucherpolitischer Bericht

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Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist der erste verbraucherpolitische Bericht, der unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt wird. Mit dem neuen Zuschnitt des Ressorts haben wir zu Beginn der Wahlperiode einen richtigen Schritt getan; denn heute kommt die Stärke des Rechts all denjenigen zugute, die im Wirtschaftsleben etwas schwächer sind, und das sind in der Regel die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Meine Damen und Herren, ich möchte drei Verbrauchergruppen herausgreifen, denen unsere Arbeit in den letzten Jahren besonders zugutegekommen ist: Das sind die Internetnutzer, das sind Bankkunden, und das sind auch Mieterinnen und Mieter.

Die Digitalisierung hat den Zugang zu Wissen und Informationen in den letzten Jahren ganz enorm erleichtert. Damit sind allerdings auch große Unsicherheiten entstanden, zum Beispiel, wenn es um das Kopieren und die Nutzung von Inhalten aus dem Netz geht – Dinge, die uns alle tagtäglich betreffen.

Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter – das heißt eben auch: Der Lehrer, der für sein Unterrichtsmaterial einen Text aus dem Netz kopiert, braucht Rechtssicherheit, und ein Schüler, der für sein Referat ein Foto herunterlädt, soll nicht länger von Abmahnungen und Anwaltskosten bedroht sein.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb schaffen wir mit der Reform des Urheberrechts, die im Laufe des heutigen Tages beschlossen werden soll, Rechtssicherheit. Wir erlauben solche Nutzungen per Gesetz, und wir schützen damit die Verbraucherinnen und Verbraucher vor juristischen Risiken und Nebenwirkungen.

Mehr Verbraucherschutz im Netz – das heißt darüber hinaus auch:

Wir haben die Störerhaftung für die Anbieter von WLANs abgeschafft. Das erleichtert die Errichtung von Hotspots und den Zugang zum Netz für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir konnten in Europa erreichen, dass das Geoblocking eingeschränkt wird. Was der Verbraucher einmal bezahlt hat, soll er auch überall nutzen können. Auch das gehört zur Freizügigkeit, nämlich der der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.

(Beifall bei der SPD)

Und schon in vier Wochen werden in Europa endlich die Roaminggebühren fallen. Das heißt, in absehbarer Zeit wird die Abzocke von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim grenzüberschreitenden Telefonieren endlich ein Ende haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Verbraucherpolitik im digitalen Zeitalter – das heißt auch Datenpolitik. Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung haben wir die Datensouveränität, also die Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre persönlichen Daten, ganz erheblich gestärkt. Noch wichtiger ist dabei: Die Grundverordnung wird für alle Unternehmen gelten, die auf dem europäischen Markt tätig sind. Kein Unternehmen kann dann Verbraucherrechte ignorieren, weil es keine Niederlassung in der EU hat oder seine Server irgendwo in Übersee stehen. Das ist im digitalen Zeitalter, das immer mehr unser gesamtes Leben, und zwar beruflich wie privat, bestimmt, ein ganz erheblicher Fortschritt, den wir in dieser Legislaturperiode zusammen erreichen konnten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Deutschland ist ein Mieterland. Das wissen wir alle. Deshalb muss Verbraucherpolitik immer auch Mieterpolitik sein. Mit dem Bestellerprinzip bei Maklerkosten haben wir Wohnungssuchende finanziell ganz erheblich entlastet. Wir haben damit das Grundprinzip der Marktwirtschaft, nämlich: „Wer bestellt, bezahlt“, auch bei den Maklerkosten eingeführt.

Im Interesse von Mieterinnen und Mietern haben wir zudem einen weiteren juristischen Schritt getan: Bei Neuvermietungen liegt es jetzt nicht mehr allein in der Hand des Vermieters, über die Höhe der Miete zu bestimmen. Wir wissen, dass es in den Ballungszentren Mietsteigerungen von 20, 30 oder 40 Prozent gegeben hat. Deswegen haben wir die Mietpreisbremse eingeführt. Sie ist ein völlig neues Instrument; in der Form hat es sie noch nicht gegeben. Sie hat zum Ziel, die drastischen Erhöhungen von Mieten, welche zu Verdrängungen und zu Monokultur in begehrten Stadtvierteln führen – das will ja niemand – erheblich einzuschränken. Deshalb ist und bleibt die Mietpreisbremse richtig und wichtig.

Wir müssen aber dafür sorgen, dass die Probleme bei der Anwendung der Mietpreisbremse, die es derzeit noch gibt, ganz erheblich verringert werden. Das könnte man ganz einfach erreichen, indem man Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Vormiete offenzulegen. Dadurch würde offenkundig, ob die Mietpreisbremse beachtet oder verletzt wird. Bewerberinnen und Bewerber für eine Wohnung, die mit 20 Konkurrenten in der Schlange stehen, müssten sich dann gar nicht erst überlegen, ob sie sich bei ihrem potenziellen neuen Vermieter möglicherweise unbeliebt machen, wenn sie sich nach der Vormiete erkundigen, und deshalb die Wohnung nicht bekommen. Die jetzige Situation führt ja dazu, dass die Mietpreisbremse, die gesetzlich besteht und fixiert ist, bedauerlicherweise noch nicht überall dort, wo sie gebraucht wird, auch in Anwendung kommt. Wie gesagt, das könnte man ganz einfach ändern, indem man den Vermieter verpflichtet, die Vormiete offenzulegen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, auch bei einem anderen Thema, nämlich beim Thema Finanzen, haben wir in den letzten fast vier Jahren viel für die Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht. Auch das ist ein wichtiges Thema für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mit dem Girokonto für jedermann haben wir endlich dafür gesorgt, dass jeder am bargeldlosen Leben teilhaben kann.

Wir haben darüber hinaus Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Schuldenfalle Dispokredit besser geschützt. Wir haben die Banken zu mehr Transparenz bei ihren Zinssätzen gezwungen und sie verpflichtet, jedem, der zu tief in den Dispo gerät, eine Beratung und Umschuldung anzubieten.

Wir haben außerdem mehr Wettbewerb im Bereich der Konten geschaffen. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihr Girokonto heute wesentlich einfacher wechseln, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. In Zeiten steigender Kontoführungsgebühren ist das außerordentlich wichtig.

Schließlich haben wir mit dem Kleinanlegerschutzgesetz den Grauen Kapitalmarkt reguliert und die Menschen vor unseriösen und intransparenten Finanzprodukten besser geschützt. Die BaFin hat deshalb jetzt mehr Befugnisse bekommen. Sie kann jetzt gegen schwarze Schafe in der Branche besser vorgehen und notfalls auch Vertriebsverbote verhängen sowie Sanktionen öffentlich bekannt machen. Wenn es das schon vorher gegeben hätte, hätte es einen Fall wie Prokon in Deutschland nie gegeben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben in den Jahren dieser Legislaturperiode auch die Strukturen der Verbraucherpolitik verändert:

Wir haben mit der Verbraucherschlichtung einen Weg geschaffen, damit Betroffene ihre Rechte gegenüber Unternehmen einfach, schnell und kostengünstig durchsetzen können.

Wir haben als eine Art Frühwarnsystem die Marktwächter geschaffen, um Missstände, die es gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt, zu erkennen und sie den Entscheidungsträgern zuzuführen.

Wir haben den Verbraucherorganisationen mehr Rechte gegeben, zum Beispiel durch die Ausweitung der Verbandsklage.

Wir haben der Verbraucherpolitik auch international zu einem höheren Stellenwert verholfen. Zum ersten Mal hat sich in diesem Jahr ein G-20-Gipfel mit dem Verbraucherschutz beschäftigt. Alle Regierungen dieser 20 Staaten fangen endlich an, die Wirtschaft nicht nur aus Sicht von Staaten, Unternehmen und Managern zu betrachten, sondern auch aus der Perspektive von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das ist für uns selbstverständlich, aber für viele ist es immer noch revolutionär. Deshalb war es überfällig, dass wir im Rahmen unserer Präsidentschaft dafür gesorgt haben, dass dieser Weg eingeschlagen wird.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, eine weitere kleine Revolution für Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher würde ich mir auch im Bereich des Prozessrechts wünschen, nämlich in Form der Musterfeststellungsklage. Eigentlich dürfen wir nicht zulassen, dass Großkonzerne mit Rechtsverstößen ungeschoren davonkommen, nur weil sich die Betroffenen verständlicherweise scheuen, gegen Großunternehmen, multinationale Unternehmen eine Klage anzustrengen. Verbraucherorganisationen müssen hier mehr Rechte bekommen. Wo verbraucherrechtliche Streitigkeiten massenhaft auftreten, könnten sie dann mit nur einer Klage die Sache vor Gericht bringen. Das liegt nicht nur im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern das kann auch im Interesse von Unternehmen liegen; denn Musterklagen können rasch Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen. Das ist manchmal besser, als wenn jahrelang die Schadensersatzforderungen wie ein Damoklesschwert über einem Unternehmen hängen.

Viele, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, haben eigene Vorschläge dazu gemacht. Auch wenn die Musterfeststellungsklage in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt: Im nächsten verbraucherpolitischen Bericht sollte sie nicht mehr fehlen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auch da geht es wie in der gesamten Verbraucherpolitik vor allen Dingen um eines, nämlich: Recht zu haben, muss auch bedeuten, Recht zu bekommen. Das muss für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig genauso zusammenhängen, wie das bei Justiz und Verbraucherschutz heute schon der Fall ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Heiko Maas. – Nächste Rednerin: Karin Binder für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7110912
Wahlperiode 18
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Verbraucherpolitischer Bericht
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