18.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 11

Astrid FreudensteinCDU/CSU - Kulturförderung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist – das wissen wir – eine Kunst, von der Kunst zu leben. Natürlich gibt es Maler, Bildhauer, Musiker, Schauspieler, die für ihre Auftritte und Werke hohe Gagen und Honorare bekommen; aber das sind die wenigsten. Die allermeisten Künstler leben eher schlecht als recht von ihrer Arbeit. Die Versicherten in der Künstlersozialkasse verdienen im Schnitt weniger als 1 500 Euro im Monat brutto. Kein Wunder also, dass viele Kreative die Kunst doch lieber nur als Hobby betreiben und sich für das ganz normale Überleben einen verlässlichen Brotberuf suchen. Aber natürlich lebt eine Kulturnation wie die unsere wesentlich von denen, die ihr ganzes berufliches Wirken in die Kunst investieren.

Schaut man, wie es in anderen Ländern läuft, dann stellt man fest, dass wir ganz gut dastehen. Ein Kon­strukt wie die Künstlersozialversicherung zum Beispiel ist weltweit einzigartig. Jetzt weiß ich natürlich, dass viele Unternehmer die KSK lieber heute als morgen abschaffen wollen. Aber ich sage auch: Es steht uns als Kulturnation gut zu Gesicht, dafür zu sorgen, dass unsere Künstler und Publizisten ordentlich renten-, kranken- und pflegeversichert sind. Das zeichnet uns in positiver Weise aus.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich kann man dieses gute System der sozialen Absicherung der Kreativen noch besser machen, allerdings mit Sicherheit nicht so, wie Sie das in dem vorliegenden Antrag vorschlagen. Ihre Forderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, scheitern schlicht und ergreifend an der Realität. Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Sozialversicherung ist zwar hoch, grenzenlos hoch ist sie aber nicht. Jeder Zweig der Sozialversicherung – sei es die Arbeitslosen-, die Renten- oder die Krankenversicherung – ist ein fein ausbalanciertes System. Und an diesen Systemen wollen Sie tiefgreifende Änderungen vornehmen, sozusagen mit dem Vorschlaghammer, und das im Namen der Kunst. Das kann natürlich nicht gut gehen. Denn während Radikalität in der Kunst durchaus ihre Berechtigung hat, ist sie in einer vernünftigen Sozialpolitik fehl am Platz.

Die sozialen Sicherungssysteme müssen ihre gesetzlich vorgesehene Funktion erfüllen; das ist klar. Genauso wichtig ist es aber, dass weder Arbeitgeber noch Beitragszahler oder künftige Generationen übermäßig belastet werden. Nicht umsonst hat Rot-Grün mit der Agenda 2010 zum Beispiel die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung auf zwei Jahre gesenkt, die Anwartschaftszeit aber bei zwölf Monaten belassen. Das hat Wirkung gezeigt: Seit fast fünf Jahren ist der Beitragssatz stabil. Und so bleibt den Beschäftigten schlicht und ergreifend mehr Netto vom Brutto. Die Lohnnebenkosten bleiben niedrig, ohne dass es dazu kommt, dass die Arbeitslosenversicherung ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen könnte.

Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren natürlich verändert; das beschreiben Sie in Ihrem Antrag ganz korrekt, wenn auch etwas überspitzt. Es gibt tatsächlich eine Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse. Es gibt tatsächlich mehr Befristungen. Es gibt tatsächlich mehr Teilzeitbeschäftigungen und Jobwechsel. Da sind die Künstler und Kreativen vorne dabei. Aber all das verhindert trotzdem nicht, dass man beispielsweise in der Arbeitslosenversicherung innerhalb von 24 Monaten 12 Monate Anwartschaft erwerben kann. Das ist auch möglich, wenn man in Teilzeit oder befristet beschäftigt ist.

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kurzzeitbefristet! Das wissen Sie!)

Rahmenfrist und Anwartschaftszeit sind eben nicht beliebig gewählt. Sie garantieren die Stabilität der Versicherungssystematik. Wir dürfen das, was gut funktioniert, nicht einfach über den Haufen werfen. Wir sollten Änderungen genau an den Stellen beschließen, an denen wir das System zielgenau besser machen können.

Natürlich gibt es besonders bei den Kulturschaffenden spezielle Erwerbsbiografien. Die Sonderregelung für überwiegend kurzfristig Beschäftigte beim ALG I zum Beispiel macht genau dort Ausnahmen, wo es strukturelle Nachteile für Künstler gibt, etwa bei Schauspielern, die immer wieder kurze Engagements haben. Sie haben einen Anspruch, wenn sie innerhalb von zwei Jahren sechs statt der sonst üblichen zwölf Monate Anwartschaftszeit erfüllen. Diese Sonderregelung haben wir bis 2018 verlängert. Es bleibt eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode, mit effektiven Instrumenten den Zugang der Kulturschaffenden zur Arbeitslosenversicherung zu verbessern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir bleiben aber dabei: Wir machen nur dort Ausnahmen, wo es tatsächlich strukturelle und branchenspezifische Nachteile auszubessern gilt. Wir wollen eben nicht durch undifferenzierte Pauschalregelungen, wie Sie sie in Ihrem Antrag fordern, die Stabilität der ganzen Arbeitslosenversicherung gefährden.

Gleiches gilt im Übrigen für die Renten- und die Krankenversicherung. Hier haben wir mit der Künstlersozialversicherung seit über 30 Jahren ein besonders gut funktionierendes Instrument, das freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung garantiert. Wir haben mit dem Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz zu Beginn der Legislaturperiode für ein wirklich stabiles finanzielles Fundament gesorgt und die Künstlersozialversicherung so zukunftsfest gemacht. 185 000 Kulturschaffende verlassen sich darauf. Wir werden auch weiterhin darauf setzen, die Risiken der speziellen Erwerbsbiografien von freien Künstlern und Publizisten so abzufedern.

Wir haben aber nicht nur die gesetzliche Sozialversicherung im Sinne der Kunst- und Kulturschaffenden gestärkt, sondern auch bei den Kriterien der Kulturförderung mehr Wert auf die soziale Dimension gelegt. Gerade bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes haben wir schon viele der Elemente, die Sie hier fordern, verankert. Zum Beispiel erhält die Filmförderungsanstalt eine neue Aufgabe. Sie soll darauf hinwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal sozialverträglich beschäftigt wird. Ob und in welchem Maße die sozialen Standards dann tatsächlich eingehalten werden, wird man künftig im Förderbericht nachlesen können. Das wird auch eine wichtige Grundlage für die nächste Novellierung des Gesetzes sein.

Wir nehmen aber auch jene in den Blick, die auf der anderen Seite der Leinwand sitzen, und das sind – vor allem wegen des demografischen Wandels – immer mehr alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zum Beispiel wird der Zugang zu geförderten Filmen erleichtert. Als Bedingung für eine Förderung muss eine barrierefreie Fassung des Films künftig in den Kinos in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie sehen also: Die Kriterien sind auf eine vielfältige und sozialverträgliche Förderung ausgelegt. Sowohl bei der Kulturförderung als auch bei der Sozialversicherung haben wir in dieser Legislaturperiode einiges erreicht. Es bleiben auch noch Projekte für die nächste Legislaturperiode übrig. Überall kann man Gutes noch besser machen. Das werden wir mit Sicherheit auch tun.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Burkhard Blienert, SPD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111000
Wahlperiode 18
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Kulturförderung
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