18.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 12

Nicole MaischDIE GRÜNEN - Futtermittel- und tierschutzrechtliche Vorschriften

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier wurden eben Szenen einer Ehe aufgeführt. Natürlich hat die Kollegin Vogt recht: Es ist wirklich traurig, was hier in den letzten Jahren beim Thema Tierschutz zustande gebracht wurde. Ich muss aber ganz ehrlich sagen: Ich hätte überhaupt nicht mehr damit gerechnet, dass Sie überhaupt noch ein Gesetz machen, das den Tierschutz zumindest in Nuancen verbessern wird. Dafür schon einmal meinen Respekt.

Was lange währt, wird endlich schlecht. Das kann man, denke ich, als Überschrift für dieses Gesetz nehmen. Schon vor über zwei Jahren hat der Minister in der Presse angekündigt, er werde die Pelztierhaltung verbieten. Er hat dann einen Gesetzentwurf an die Presse lanciert. Die Union hat ihn daraufhin schnell wieder kassiert. Dabei herausgekommen ist nichts. Das ist wirklich bezeichnend für die gesamte Ära Schmidt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei war der Handlungsdruck doch riesig. Sie alle kennen doch die Bilder von den Nerzfarmen, wo die Tiere ohne Zugang zu Wasser, ohne ausreichend Platz und in engen Käfigen zusammengepfercht gehalten werden, nur damit sich irgendjemand eine Bommel an die Mütze hängen kann. Ich finde, das können wir unter ethischen Gesichtspunkten nicht weiter vertreten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Mich würde es sehr freuen, wenn dieser Gesetzentwurf tatsächlich ein Verbot der Pelztierhaltung enthalten würde. Aber das ist leider nicht der Fall. Er gießt lediglich – dies wurde bereits ausgeführt – das, was bisher schon in der Verordnung gefordert wurde, in Gesetzestext. Frau Staatssekretärin, das, was Sie hier aufgeschrieben haben, ist nicht artgerecht. Es ist ein bisschen weniger schrecklich. Im Jahre 2017 sollte „ein bisschen weniger schrecklich“ nicht unser Maßstab für den Tierschutz sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Alle Regelungen sind – das wurde schon ausgeführt – sehr alt. Trotzdem schreiben Sie in diesen Gesetzentwurf weiterhin Übergangsfristen hinein, die es erlauben, dass es das, was die Tierschutzverbände immer wieder in den Medien zeigen – die schrecklich kleinen Käfige, Tiere ohne Zugang zu Wasser –, weiterhin geben wird. Das ist das Versäumnis dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beim Thema Pelz hätten Sie aus Verbrauchersicht ebenfalls regeln sollen, dass ich als Kundin, wenn ich eine Jacke kaufe, genau weiß, welche Art von Pelz oder tierischen Bestandteil ich kaufe. Als Verbraucher wird man im Laden verarscht. Es gibt Fantasiebezeichnungen wie Gubi oder Goyangi. Dass es sich hierbei um Hunde- bzw. Katzenfell handelt, weiß kein Mensch. Das möchte ich nicht an meiner Jacke haben. Erkennen kann ich es leider nicht. An dieser Stelle hätten mehr Transparenz und mehr Verbraucherschutz Ihnen gut zu Gesicht gestanden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem wollen Sie endlich – auch das war vom Minister lange versprochen – das Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere regeln. Das ist grundsätzlich gut. Ab einem gewissen Grad der Reifung verendet der Fötus qualvoll, wenn das Muttertier geschlachtet wird. Das kann niemand in diesem Haus wollen. Ich glaube, nicht einmal Herr Stier, der die Pelztierhaltung weiterhin unterstützt; das hat er durch sein Abstimmverhalten im Ausschuss klargemacht.

Der gefundene Konsens ist erst einmal gut. Aber das, was Sie hier vorlegen, finde ich nicht wirklich gut gemacht. Sie haben Ausnahmeregelungen ins Gesetz geschrieben, die das gute Ziel des Gesetzentwurfs verwässern. Richtig ist, dass bei Ziegen und Schafen nicht leicht festzustellen ist, ob sie trächtig sind. Die Haltungssysteme sind anders als bei Rindern. Trotzdem muss man solche Probleme, wenn es sie gibt, lösen und darf sie nicht auf Kosten der Tiere ignorieren.

Zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf ist – das hat die SPD mehr oder weniger offen zugegeben – Teil eines ziemlich ekligen Deals. Bisher war es verboten, Kälbchen zu Kannibalen zu machen. Das heißt, ein Kälbchen, eigentlich ein vegetarisch lebendes Tier, darf nicht mit dem Fett der Artgenossen gefüttert werden. In Zukunft soll das erlaubt sein. Ich muss ehrlich sagen: Das ist nicht nur widerlich, unnatürlich und ethisch bedenklich. Vielmehr steckt mir noch der BSE-Schock in den Knochen. Das haben Sie alle wohl vergessen! Wir alle haben BSE, das durch solchen Kannibalismus bei Wiederkäuern entstanden ist, nicht kommen sehen. Nun sagt Ihnen das Bundesinstitut für Risikobewertung: BSE wird dadurch nicht ausgelöst. – Das ist sicherlich gut. Aber wissen wir denn, welche Tierseuchen es in Zukunft geben wird? Ich bin der Meinung, dass Kannibalismus bei Kälbchen nicht sein muss. Das ist klar abzulehnen. Deshalb erfährt dieser Gesetzentwurf durch uns keine Zustimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dieser Gesetzentwurf ist im Grunde genommen genauso wie Ihre Tierschutzpolitik in dieser Legislaturperiode: halbherzig, zu spät, zu wenig, schlecht gemacht. Gut, dass die Amtszeit von Christian Schmidt bald vorbei ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Thomas Mahlberg, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111016
Wahlperiode 18
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Futtermittel- und tierschutzrechtliche Vorschriften
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