Ute Finckh-KrämerSPD - Völkerstrafrecht und internationale Beziehungen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen“ hat schon bei der ersten Lesung hier dazu geführt, dass wir uns noch einmal überlegt haben, wie wichtig das deutsche Völkerstrafgesetzbuch ist, das 2002 in zeitlichem Zusammenhang zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in diesem Parlament einvernehmlich, also über Fraktionsgrenzen hinweg, verabschiedet wurde.
Dieses Völkerstrafgesetzbuch schließt die Lücke, die sich international dadurch ergibt, dass beim Internationalen Strafgerichtshof nur Verfahren geführt werden können gegen Personen aus Staaten, die das Römische Statut unterzeichnet und ratifiziert haben, oder aufgrund einer Entscheidung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. In dem Antrag wird aufgeführt, dass wir zum Beispiel bei Kriegsverbrechen und bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien weder das eine noch das andere als Grundlage haben. Inzwischen ist aber eine ganze Menge Menschen aus Syrien nach Deutschland, nach Europa geflohen. Diese Menschen können Informationen über das, was sie miterlebt haben, Informationen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit, über Kriegsverbrechen in Syrien – das sind teilweise ihre Fluchtgründe, die Fluchtursachen –, für eventuelle Verfahren in Deutschland zur Verfügung stellen.
Deswegen hatten wir für den 26. April 2017 den Leiter der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch beim Bundeskriminalamt in den Menschenrechtsausschuss, der mit diesem Antrag befasst war, eingeladen. Er hat uns berichtet, dass das, was in Asylverfahren zur Sprache kommt, oft an seine Zentralstelle im BKA weitergeleitet wird. Das Gleiche gilt für den Generalbundesanwalt.
Sehr gefreut hat mich ein ausführlicher Bericht in der tageszeitung, taz, vom letzten Freitag über mehrere Verfahren, die im Augenblick in Deutschland und in Spanien aufgrund der Berichte von Flüchtlingen eingeleitet werden gegen konkret identifizierbare Personen. Dazu trägt unser Völkerstrafgesetzbuch bei. Darüber können wir froh sein.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um der Organisation, die solche Klagen hier in Europa unterstützt, dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, ausdrücklich zu danken. Denn eine der Stärken solcher Nichtregierungsorganisationen mit Fachjuristen ist, dass sie über diese besondere Expertise zu internationalem Recht verfügen.
(Beifall bei der SPD)
Insofern hat der Antrag zum Völkerstrafrecht auf jeden Fall etwas mitbewirkt. Ich hoffe, dass wir uns über weitere Fortschritte in dieser Hinsicht freuen können.
Danke.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU])
Der Kollege Dr. Alexander Neu spricht jetzt für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111077 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Völkerstrafrecht und internationale Beziehungen |