Katja KeulDIE GRÜNEN - Völkerstrafrecht und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Neu hat, glaube ich, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit des Angriffskrieges gesprochen. Die Kritik daran teile ich, aber das steht hier gar nicht zur Debatte.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)
Wir haben Ihnen heute drei grüne Antragsinitiativen zur Abstimmung vorgelegt, die auf den ersten Blick zwar sehr unterschiedlich aussehen, aber alle eine gemeinsame Klammer haben. Ob Völkerstrafrecht, Verfassungsrecht oder internationale rechtliche Zusammenarbeit: Immer geht es um Frieden als übergeordnetes Ziel und um die Stärke des Rechts, kurz: um Frieden durch Recht.
Wie wichtig gerade die rechtliche Aufarbeitung für die Opfer brutalster Gewalt ist, haben uns die jesidischen Verbände eindrucksvoll verdeutlicht, die uns im letzten Jahr mehrfach im Bundestag besucht haben. Sie sind 2014 Opfer eines Völkermordes geworden. Dennoch fordern sie weder Rache noch Waffen, sondern justizielle Aufklärung. Die Täter sollen ermittelt und vor Gericht gestellt werden.
Da weder Syrien noch der Irak Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes sind, kann dessen Zuständigkeit leider nur durch einen Beschluss des Sicherheitsrates herbeigeführt werden. Eine solche Resolution ist in Bezug auf Syrien im Mai 2014 leider gescheitert. Deswegen ist es gut, dass sich die Bundesanwaltschaft der Aufgabe stellt, bei Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht selbst zu ermitteln und Zeugenaussagen zu sammeln. Dabei sollte sie jede erdenkliche Unterstützung bekommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Zudem hat die UN-Vollversammlung im Dezember letzten Jahres einen Mechanismus zur Unterstützung von Strafermittlungen durch einzelne Mitgliedstaaten beschlossen. Hier sollte es unbedingt eine gute Zusammenarbeit geben.
Auch wenn eine Überweisung an den Strafgerichtshof für Syrien bereits einmal gescheitert ist, sollten wir nicht aufgeben. Was spricht dagegen, es wenigstens für die Menschenrechtsverbrechen auf dem Gebiet des Iraks noch einmal zu versuchen, da doch die politische Interessenlage der Großmächte dort durchaus eine andere ist? Die gemeinsame Resolution vom November 2015 zeigt, dass nicht jeder Versuch vergebens ist, wenn der ernsthafte politische Wille vorhanden ist.
Kontraproduktiv war es allerdings, dass die Resolution vom November 2015 gleich wieder ausgenutzt wurde, um ein militärisches Eingreifen in Syrien zu begründen, obwohl die Einigung doch gerade nur deshalb zustande kam, weil der Wortlaut dies gerade nicht legitimiert.
Damit komme ich zu einem weiteren Antrag von uns. – Die Bundeswehr beteiligt sich seit Ende 2015 am Luftkrieg über Syrien, obwohl es dafür kein UN-Mandat gibt. Die Bundeswehr agiert damit außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit im Rahmen einer Koalition der Willigen. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 24 unseres Grundgesetzes und damit verfassungswidrig.
Der Hinweis auf diese Norm ist weder Rechtsförmelei noch antiquiert, sondern aktueller denn je. Die Anwendung militärischer Gewalt kann immer nur dann zur Konfliktbeendigung beitragen, wenn sich die internationale Gemeinschaft über die gemeinsamen Ziele und die Strategie einig ist. Ohne diese Voraussetzung ist sie weder legitim noch ein geeignetes Mittel, um das Morden zu beenden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun wissen wir zu gut, dass es auch bei Ihnen in der Koalition erhebliche Zweifel daran gibt, ob die Voraussetzungen nach Artikel 24 Grundgesetz vorliegen. Es wäre daher in unser aller Sinne, dass diese bedeutsame Frage vom Verfassungsgericht geklärt werden könnte. Leider gibt es aber für eine solche Vorlage bislang keinen Rechtsweg zum Verfassungsgericht.
Um Klarheit zu schaffen, schlagen wir vor, die Klagemöglichkeiten im Bundesverfassungsgerichtsgesetz um die Überprüfung von Auslandseinsätzen des Militärs zu ergänzen. Wir brauchen eine solche Klärung umso dringender, als die Verteidigungsministerin in ihrem Weißbuch bereits angekündigt hat, dass ein Einsatz, wie er jetzt in Syrien stattfindet, keinesfalls eine Ausnahme bleiben, sondern vielmehr eine Blaupause für die Einsätze der Zukunft sein soll.
In unserem dritten Antrag werden die Stärkung und der Ausbau der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit gefordert. Wenn wir rechtzeitig Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsjuristen für die Rechtsstaatsförderung in krisengeschüttelte Regionen schicken, brauchen wir am Ende vielleicht keine Soldatinnen und Soldaten zu entsenden. Das gilt genauso in der Zeit nach einem bewaffneten Konflikt.
Ein Land, in dem eine Gewaltherrschaft mit Gewalt beendet wurde, findet noch lange keinen Frieden, erst recht nicht, wenn beispielsweise wie in Libyen keinerlei rechtsstaatliche Fundamente vorhanden sind, auf die die Menschen aufbauen können. Ohne internationale Hilfe und ohne Übergangsjustiz hatten die Libyer keine Chance, wenigstens die schlimmsten Kriegsverbrechen juristisch aufzuklären und einen Weg zur Versöhnung zu finden.
Lassen Sie uns also künftig mehr in die Rechtsstaatsförderung investieren, sowohl zur Krisenprävention als auch zur Post-Konflikt-Bearbeitung. Frieden durch Recht ist ein langer und mühevoller Weg, aber allemal erfolgversprechender als alles andere.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Kollegin Bettina Bähr-Losse spricht als Nächste für die Fraktion der SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111083 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Völkerstrafrecht und internationale Beziehungen |