Patrick SensburgCDU/CSU - Völkerstrafrecht und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem die letzten beiden Vorrednerinnen gerade auf den Antrag eingegangen sind, der die rechtliche Zusammenarbeit stärken möchte, der darauf ausgerichtet ist, die internationale rechtliche Zusammenarbeit zu stärken und auszubauen, möchte auch ich noch einmal auf diesen wesentlichen Punkt eingehen; denn ich glaube, es ist gut, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Fokus auf ein so wesentliches Thema lenkt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich finde den Antrag von seiner Intention her wirklich berechtigt.
(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)
Wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert, Frau Kollegin Keul. Sie haben dieses Thema stark vorangebracht. Ich finde das richtig. Ich werde noch einiges zum Inhalt sagen, aber ich glaube, mit der Debatte sind wir auf dem richtigen Weg.
Als Intention haben Sie den freien und gleichen Zugang zum Recht und zu einem funktionierenden Justizwesen genannt. Das, sagen Sie, sei die unerlässliche Voraussetzung für Stabilität und Nachhaltigkeit. Das ist so, und das ist richtig. Deshalb bemühen wir uns ganz vielfältig – das beschreiben Sie auch in Ihrem Antrag –, über viele Organisationen – die IRZ-Stiftung wurde schon genannt, aber beispielsweise auch über die politischen Stiftungen – einen intensiven Rechtsstaatsdialog zu betreiben, die Voraussetzungen für einen demokratischen Staat in Ländern zu etablieren und Wissenstransfer zu leisten. Von daher gibt es bereits einen Ansatz.
Frau Bähr-Losse hat auch gerade beschrieben, was wir in diesem Bereich schon alles machen. Die Erkenntnis, dass Rechtsstaatsdialog und Demokratietransfer wichtig sind, haben wir, und deswegen ist der Antrag auch richtig.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, dass es wichtig ist, in den Staaten, in denen wir die Chance haben, Grundlagen der Demokratie zu stärken, zu etablieren und wesentliche Aspekte der Gewaltenteilung, aber auch des Funktionierens eines Staates voranzutreiben, dies auch zu tun. Da sollten wir nicht warten, bis möglicherweise in fragilen Strukturen im Grunde die nicht demokratisch legitimierte Seite die Macht ergreift und die kleinen demokratischen Strukturen, die sich teilweise herausgebildet haben, zerstört werden.
Deswegen haben wir auch darüber diskutiert, was wir machen können, um Staaten dabei zu unterstützen. Ich denke beispielsweise an den Südsudan, wo in einem Gesellschaftsdiskurs, in einem demokratischen Dialog gerade versucht wird, den nächsten Schritt zu gehen, nämlich eine Verfassung zu schreiben. Hier müssen wir darüber nachdenken, ob wir die Strukturen, die wir zum Beispiel mit der IRZ-Stiftung haben, nicht unterstützen und stärken sollten, um ganz konkrete Projekte zu machen.
Das ist der Punkt, an dem ich sage: Da müssen wir mit dem Antrag einen Schritt weitergehen. Wir haben auch schon den Dialog gesucht, und wir müssen jetzt ein bisschen weiter in die Tiefe gehen und überlegen, ob wir nicht beispielsweise für die IRZ-Stiftung für ganz konkrete Projekte, zum Beispiel für den Verfassungsprozess im Südsudan, Gelder bereitstellen, um ihn damit unterstützen zu können.
Deutschland engagiert sich da zum Beispiel auch mit dem Max-Planck-Institut in Heidelberg. Das ist ein unheimlich spannender Prozess, bei dem – das ist wirklich interessant – auch wir lernen, unsere demokratischen Strukturen immer wieder zu hinterfragen und zu stärken; denn man sieht im Diskurs mit diesen Ländern, welche Probleme auftauchen können.
Deswegen würde ich sagen, dass alle Fraktionen – insbesondere dann, wenn die Kollegen von den Linken einmal aufpassen und die richtigen Anträge lesen –
(Beifall der Abg. Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
sich diesen Antrag vornehmen und überlegen, für welche Institutionen und politischen Stiftungen – die IRZ-Stiftung und das Max-Planck-Institut hatte ich gerade genannt; dort würde es, glaube ich, gut passen – Mittel im Haushalt eingestellt werden können, um in den Ländern, die wir auf dem Weg zu Demokratie und Rechtsstaat unterstützen wollen, konkrete Projekte weiter zu fördern.
Für den Antrag wünsche ich mir mehr Konkretheit und Fakten. Natürlich ist es richtig, dass wir Staatsanwälte und Richter, vielleicht aber auch einmal Rechtsanwälte entsenden. Auch das würde mich freuen. Für die ist es natürlich manchmal etwas schwieriger. Aber warum eigentlich sollte es nicht auch über die Kammern, den DAV und die BRAK Möglichkeiten geben, Anwälte in diese Länder zu schicken?
Wir sollten also einmal schauen, welche Möglichkeiten und Rahmen wir schaffen müssen. Dabei handelt es sich ja oft um eine Länderthematik. Den Ländern fällt es schwer, Staatsanwälte und Richter freizustellen und sie beispielsweise für ein Jahr in ein anderes Land zu entsenden. Was können wir machen, um dies zu unterstützen? Auch da sind es, glaube ich, wieder Akteure wie Stiftungen und Institutionen, die das zum Beispiel über Drittmittelprojekte ermöglichen könnten. Beim Max-Planck-Institut ginge so etwas. Dort unterrichten viele Staatsanwälte und Lehrer nebenamtlich. Wir sollten das befördern, um hinzubekommen, dass Rechtsstaatsdialog und Demokratietransfer wirklich funktionieren.
Ich würde raten, diesen Antrag in seiner Kürze und Knappheit heute nicht anzunehmen, aber den Diskurs – insbesondere im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz – weiter zu führen, um die Gelder, die wir, glaube ich, finden könnten, für diese aus meiner Sicht im Hinblick auf Ihre Intention richtigen Dinge, die wir anpacken sollten, bereitstellen zu können.
Danke schön.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111085 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Völkerstrafrecht und internationale Beziehungen |