Volker BeckDIE GRÜNEN - Soziale Grundrechte in das GG
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, es lohnt sich, über die Frage, ob wir soziale Grundrechte im Verfassungstext sichtbarer machen wollen, zu reden.
(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Auch manche Formulierungen, die Sie für Änderungen des Artikels 3 des Grundgesetzes gefunden haben, halte ich durchaus für diskussionswürdig. Was aber echt nicht geht, ist, das eigene Parteiprogramm ins Grundgesetz schreiben zu wollen,
(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
einschließlich der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik aus den guten alten Zeiten. Es ist wirklich unangemessen, wie Sie damit umgehen.
(Zuruf von der LINKEN: Oberlehrer!)
Ich rate Ihnen, das Interview mit Susanne Baer in der taz zu lesen. Darin geht es um die Bedeutung von Sozial- und Wirtschaftspolitik und um die verfassungsrechtlichen Planken, in deren Rahmen solch eine Diskussion stattzufinden hat.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie sagt:
Das Grundgesetz schafft den Rahmen, in dem Gerechtigkeitsfragen von der Gesellschaft und in den Parlamenten beantwortet werden müssen. ... Für diese Diskussion gibt es die Demokratie mit den Parteien, der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, der Presse.
Das, was Sie machen, beschreibt sie mit dem Satz:
Da wird eine Verfassung zum leeren Versprechen.
Das möchte ich um der Rechtspositionen willen, die in unserer Verfassung stehen, nicht haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Lassen Sie uns daher die Diskussion über seriöse Entwürfe führen. Ich will jetzt deshalb zu dem Gesetzentwurf kommen, den wir hier vorgelegt haben. Darin geht es ganz konkret um verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Ansprüche einer bestimmten Gruppe. Darin geht es um die Frage: Wie geht unser Rechtssystem mit Illegalen um? Das ist – verfassungsrechtlich wie ethisch – für mich der Ausgangspunkt. Hierzu möchte ich die Worte zweier Päpste zitieren.
Jeder Migrant ist eine menschliche Person, die als solche unveräußerliche Grundrechte besitzt, die von allen und in jeder Situation respektiert werden müssen.
Das sagte der von mir sonst nicht immer geschätzte Benedikt XVI. in der Enzyklika „Caritas in veritate“. Und Johannes Paul II. sagte:
Der Status der Ungesetzlichkeit rechtfertigt keine Abstriche bei der Würde des Migranten, der mit unveräußerlichen Rechten versehen ist, die weder verletzt noch unbeachtet gelassen werden dürfen.
Dem wird unser aktuelles Ausländerrecht hinsichtlich der Illegalen nicht gerecht.
Der Mensch ist, bloß weil er keine Papiere hat, nicht rechtlos gestellt. Er verliert dadurch nicht seine Menschenrechte, das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung und das Recht auf Schutz vor Ausbeutung im Arbeitsverhältnis. Jedoch ist es durch unsere Meldepflichten so geregelt, dass, wenn jemand ohne Papiere seinen Anspruch auf Gesundheitsbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wahrnimmt – hierauf besteht in unserem Rechtssystem ein Rechtsanspruch –, die zuständige Sozialbehörde die Daten an die Ausländerbehörde weitergeben muss. Das führt unmittelbar zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.
(Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Was?)
Die Realität, die wir dadurch haben, soweit nicht Caritas oder Malteser Hilfsdienst einspringen, ist, dass Menschen zum Teil erst dann zum Arzt gehen, wenn Krebsgeschwüre aufgebrochen sind.
Im Gegensatz zu Ihnen gehe ich jedes Jahr zu einer Veranstaltung in der Katholischen Akademie, wo Vertreter der katholischen Kirche jährlich über die Situation von Illegalen in Deutschland beraten. Lassen Sie sich das mal von denen, die die Flüchtlingsgesundheitsversorgung machen, eins zu eins erzählen. Das ist himmelschreiend!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE])
Ich kann nur an den Gesetzgeber appellieren: Das, was wir bei der Bildung in der vorletzten Wahlperiode gemacht haben – da waren Sie dabei –, war, dass man gesagt hat: Von Kindern, die in die Schule gehen, darf die Schulbehörde die Daten nicht an die Polizei und die Ausländerbehörde weitergeben, damit auch Kinder von Illegalen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können.
Zur Durchsetzung der legitimen Ausweisung von Personen darf nicht der Preis gezahlt werden, dass sie ihre Menschenrechte verlieren. Das gilt auch für das Einklagen von Arbeitslohn, der vorenthalten wird, vor Arbeitsgerichten. Mit unserem jetzigen Recht schützen wir die Ausbeuter. Wenn jemand, der einen versprochenen Lohn nicht erhält, zum Arbeitsgericht geht, muss das Arbeitsgericht ihn melden, was zur Abschiebung führt. Also, wessen Recht wird da geschützt? Die Leute gehen natürlich nicht hin. Abgeschoben kriegen Sie sie doch nicht. Aber Sie liefern diese Menschen aus, machen sie rechtlich schutzlos, gefährden ihre Gesundheit.
Für die Gruppe der Menschen ohne Papiere stehen zwar die Menschen- und Grundrechte in der Verfassung bzw. im Gesetz, aber durch die Meldepflichten anderer Behörden werden sie faktisch außer Kraft gesetzt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Beck.
Daher appelliere ich an Sie, insbesondere an Sie von der Union, mit zwei unfehlbaren Päpsten an meiner Seite: Geben Sie sich einen Ruck! Nehmen Sie sich dieses Themas an! Und setzen Sie sich auch einmal der Diskussion mit den katholischen Hilfswerken aus. Da ist nie ein CDU-Abgeordneter. Castellucci von der SPD war da.
Herr Kollege Beck, jetzt muss ich Sie bitten, zum Schluss zu kommen.
Nehmen Sie sich dieses Problems an, und überlegen Sie, ob wir in der nächsten Legislaturperiode da endlich etwas hinbekommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Sebastian Hartmann.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111116 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Soziale Grundrechte in das GG |