18.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 20

Ole Schröder - Durchsetzung der Ausreisepflicht

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten und die Bekämpfung illegaler Migration ist in einem Rechtsstaat das notwendige Gegenstück zur gebotenen humanitären Aufnahme von Schutzbedürftigen.

Ende März 2017 standen rund 217 000 Ausreisepflichtigen nur etwas mehr als 7 000 Rückführungen durch die zuständigen Länder gegenüber. Ohne die zwangsweise Rückführung sinkt aber auch die Bereitschaft zur freiwilligen Rückreise. Eine Verbesserung im Bereich der zwangsweisen Rückführung ist daher dringend geboten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Darüber hinaus ist es notwendig, die Abschiebung von Gefährdern sicherzustellen.

Beides gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an. An diesem Anspruch haben sich auch die parlamentarischen Beratungen orientiert. Ich greife die wichtigsten Änderungen heraus:

Wir regeln, dass Gefährder in Abschiebungshaft entsprechend ihrer Gefährlichkeit auch in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden können. Sie sollen auch andere Personen im Gewahrsam nicht gefährden oder für ihre extremistischen Ideen werben können.

Damit wir noch besser identifizieren können, wer zu uns kommt, darf das BKA entsprechende Daten mit anderen Staaten austauschen. Wir erhalten dadurch wichtige Erkenntnisse durch diese anderen Staaten.

Zudem ändern wir behutsam das Rechtsmittelrecht im Asylverfahren, um eine höchstrichterliche Rechtsprechung und damit mehr Rechtssicherheit herbeizuführen. Das soll insgesamt zur Beschleunigung von Einzelklagen führen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird künftig von anderen Behörden zwingend informiert, wenn Asylberechtigte in ihren Heimatstaat reisen. Wir bekämpfen auf diese Weise Sozialleistungsmissbrauch und überprüfen, ob ein Schutzbedürftiger auch wirklich in seinem angeblichen Verfolgerstaat gefährdet ist.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen haben wir einen weiteren Gesichtspunkt aufgegriffen. Es handelt sich um die Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Aus der Praxis hören wir: Scheinvaterschaften sind die neuen Scheinehen. Es gibt hier ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Wenn der Anerkennende weder der biologische Vater ist noch eine sozial-familiäre Bindung zum Kind anstrebt, muss der Staat einschreiten. Die Anerkennung erfolgt hier ausschließlich zu dem Zweck, Aufenthaltsrechte zu vermitteln, die ansonsten nicht bestehen würden. Meine Damen und Herren, wir haben uns daher entschlossen, dass missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gar nicht erst beurkundet und durchgeführt werden können.

Meine Damen und Herren, die Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren haben diesen wichtigen Gesetzentwurf weiter verbessert. Ich sage aber auch ganz offen: Wir hätten uns noch mehr vorstellen können. Die Einbeziehung der Bundespolizei in die automatische Sicherheitsabfrage beispielsweise war mit dem Koalitionspartner SPD nicht zu machen. Das wundert mich sehr. Dabei ist die Bundespolizei die Sicherheitsbehörde, die gegen Schleuserkriminalität vorgeht und bei der natürlich die entsprechenden Informationen auch vorliegen, meine Damen und Herren.

Auf dem Weg zu noch mehr Sicherheit im Asylverfahren haben wir zudem für das Auslesen der Geodaten aus dem Handy eines Asylbewerbers plädiert. Wir hätten hierdurch wichtige Rückschlüsse auf den Reiseweg und das Herkunftsland erhalten können. Das war allerdings mit der SPD nicht möglich. Ich sage ganz klar: Das sind weiterhin wichtige Punkte für uns, und wir sind natürlich weiterhin gesprächsbereit.

Meine Damen und Herren, das beste Recht hilft nicht, wenn es nicht angewendet wird. Der rechtliche Rahmen für die Abschiebung von Ausreisepflichtigen und insbesondere von Gefährdern besteht. Was mancherorts fehlt, ist der Wille zur Durchsetzung. Ich denke zum Beispiel an Schleswig-Holstein mit dem Winterabschiebestopp oder dem Abschiebestopp nach Afghanistan. Das ist nicht verantwortbar.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Wird sich jetzt ändern! – Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich appelliere an die Länder, alles für die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten zu tun. Dazu gehört zum Beispiel auch, ausreichende Haftkapazitäten in den Ländern zu schaffen und auf neue Vollzugshemmnisse zu verzichten. Wir hier im Bundestag haben das Recht optimiert. Der Bund unterstützt die Länder auch operativ. Ohne den Willen zum Vollzug können diese Angebote aber keine positive Wirkung entfalten. Es ist Sache der Länder, den Rechtsstaat auch wirklich durchzusetzen.

Wir wollen weiterhin, dass diejenigen Schutz erfahren und integriert werden, die wirklich schutzbedürftig sind. Dazu gehört aber auch, Abschiebungen effektiv durchzusetzen und gefährliche Ausreisepflichtige besser zu überwachen,

(Inge Höger [DIE LINKE]: Dann überwachen Sie doch selber!)

um auch andere vor ihnen zu schützen. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Entwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als nächste Rednerin spricht Ulla Jelpke für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111152
Wahlperiode 18
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Durchsetzung der Ausreisepflicht
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