Katja KeulDIE GRÜNEN - Bevollmächtigung im Bereich der Gesundheitssorge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade schon gehört: Dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten wurde im Wege eines Änderungsantrages, also im Omnibusverfahren, eine Erhöhung der Betreuervergütung angehängt. Aber zunächst zum Betreuungsrecht unter Ehegatten.
Die Expertenanhörung im Ausschuss hat meine Bedenken, die ich bereits in der ersten Lesung deutlich geäußert hatte, noch weiter verstärkt. Sie schränken das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ohne Not ganz erheblich ein. Daran ändert auch die Beschränkung auf den Gesundheitsbereich nichts – im Gegenteil.
(Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
In der ersten Zeit nach einem Unfall oder dem Ausbruch einer unerwarteten schweren Krankheit muss häufig über Leben und Tod entschieden werden, sodass die Risiken durch Fehler oder Missbrauch besonders hoch sind. Kann der Betroffene in einer solchen Situation seinen Willen nicht mehr selbst äußern, muss sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Immer häufiger hilft dabei das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht. Diese Vorsorgevollmacht ist unmittelbarer Ausdruck des eigenen Willens des zu Betreuenden und muss daher weiterhin gefördert und beworben werden. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet bislang das Betreuungsgericht nach Anhörung der Beteiligten, wer am besten die Entscheidung für den Betroffenen treffen kann und sollte.
Ihre These, die allermeisten Menschen würden ohnehin ihren Ehepartner als Beistand einsetzen wollen und deswegen könne man auf eine gerichtliche Anhörung verzichten, stimmt einfach nicht. Das haben wir ja auch in der Anhörung von der Sachverständigen der Deutschen Stiftung Patientenschutz gehört, die aus ihrer Praxis berichtet hat. Die Gründe, jemand anderen als den Ehegatten zu bevollmächtigen, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Vielleicht sind einfach die Kinder oder Enkelkinder besser geeignet. Vielleicht will man den Ehegatten von dieser Entscheidung entlasten. Vielleicht gibt es in dieser Ehe Alkohol- oder Gewaltprobleme, die man bislang unter den Teppich gekehrt hat.
Völlig unberücksichtigt bleiben bei Ihrem Vorschlag außerdem alternative Familienmodelle jenseits von Ehe und eigetragener Partnerschaft. Das hat übrigens auch der Deutsche Anwaltverein beanstandet.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Der im Gesetzentwurf vorgesehene Automatismus schwächt die Stellung der Vorsorgevollmacht, indem er diese vermeintlich entbehrlich macht. Das führt nicht nur zu mehr Rechtsunsicherheit, sondern auch zu einer größeren Missbrauchsgefahr.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Diese Gefahr wollen Sie jetzt eindämmen, indem Sie Ehegatten die Möglichkeit geben, einen Widerspruch gegen die gesetzliche Vermutung ins Zentrale Vorsorgeregister einzutragen. Das ist jetzt wirklich absurd; denn wenn ich schon daran denke, für den Notfall Vorsorge zu treffen, dann regele ich das doch, indem ich eine Vorsorgevollmacht erteile und darin eine ausdrückliche Regelung vornehme.
(Dr. Sabine Sütterlin-Waack [CDU/CSU]: Kann man ja auch machen!)
Die gesetzliche Regelung greift ja gerade dann ein, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe. Bei Zweifeln bleibt dem behandelnden Arzt also ohnehin nur wieder der Weg zum Betreuungsgericht.
Im Verfahren haben Sie jetzt auch noch die Pflicht des Ehegatten gestrichen, sich zu den Ausschlussgründen, wie beispielsweise die Tatsache, dass sie getrennt leben, wenigstens formlos zu erklären. Der Hinweis in der Begründung, dass diese Erklärung vom Arzt ohnehin nicht überprüft werden kann, zeigt gerade auf, dass sich die Bundesregierung selbst der Rechtsunsicherheit bewusst ist, die sie da schafft. Ganz ohne Überprüfungspflicht hat es der Arzt zwar theoretisch leichter, jedoch geht das auf Kosten des Patienten und seines Selbstbestimmungsrechtes.
Der Gesetzentwurf birgt viel Risiko und wenig Nutzen. Deswegen können wir diesen Änderungen an den Beistandsmöglichkeiten für Ehegatten nicht zustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist aber schade!)
Anders verhält es sich mit der Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer. Hier gibt es in der Tat Handlungsbedarf. Die Konzepte für eine umfassende Reform – dabei geht es auch um die Qualitätssicherung und um einen veränderten Stundensatz – liegen heute noch nicht vor; die Kollegin Sütterlin-Waack hat es ausgeführt.
Fakt ist, dass viele Betreuungsvereine bereits schließen mussten oder kurz davor stehen, weil sie die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen können. In einer alternden Gesellschaft wird die Zahl der Betreuungen in absehbarer Zeit weiter zunehmen, und wir werden sowohl mehr ehrenamtliche als auch mehr professionelle Betreuer benötigen.
Für die Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer sind wir als Bundesgesetzgeber zuständig, weshalb wir hier heute einen Schritt vorangehen. Weitere Reformen – auch bei der Qualitätssicherung – werden noch folgen müssen. Darin sind wir uns alle einig.
Deswegen stimmen wir jetzt getrennt ab: Wir lehnen die Veränderungen an der Beistandsregelung ab und stimmen der Erhöhung der Betreuervergütung zu. Zu dem gesamten Gesetzentwurf werden wir uns deshalb enthalten.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das Wort hat der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7111194 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Bevollmächtigung im Bereich der Gesundheitssorge |