18.05.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 33

Thomas BareißCDU/CSU - Gesetz zur Förderung von Mieterstrom

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich will in dieser Debatte noch einmal sagen, wie erfolgreich unsere Energiepolitik der letzten Jahre war. Wir haben es geschafft, mit einem Anteil in Höhe von 33 Prozent an unserer Stromversorgung die erneuerbaren Energien voranzubringen. Das ist in der Welt einzigartig; kein Indus­trieland hat so viel geschafft wie wir in den letzten Jahren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diesen Erfolg unserer Energiepolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss man so einer Debatte voranstellen. Auch andere Bereiche könnte man hier nennen, ich will es aber aufgrund meiner kurzen Redezeit nicht tun.

Mit dem Thema Mieterstrom wollen wir diese Erfolgsgeschichte weiterführen. Wir wollen schauen, dass wir im Bereich der Solarenergie die Energiewende auch in die Städte holen. Wir haben die Situation – Johann Saathoff hat es beschrieben –, dass wir die Investitionen im ländlichen Raum gerade im Bereich der Solarenergie getätigt haben. Du hast es für den Norden und für Kreuzberg beschrieben, ich habe mir Marzahn he­rausgesucht: Allein im Bereich Berlin mit 3,5 Millionen Einwohnern haben wir derzeit 125 Megawatt Solarenergie, im Landkreis Altötting im Süden unseres Landes mit 108 000 Einwohnern haben wir 180 Megawatt Solarenergie; hier zeigt sich das Missverhältnis. Wir haben im ländlichen Raum enorm investiert. In den nächsten Jahren müssen wir schauen, dass wir gerade in den städtischen Gebieten Investitionen tätigen,

(Beifall des Abg. Peter Stein [CDU/CSU])

dass wir Leistungen aufbauen, dass wir unsere Energieversorgung dezentral dort aufbauen, wo der Strom gebraucht wird: in den Städten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Schon heute – auch das möchte ich sagen – ist Mieterstrom günstig. Mit 11 Cent ist der Strom, der auf den Dächern produziert wird, für Mieter heute günstiger als ein Strom, der von außen bezogen wird. Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben sparen Mieter, wenn sie Mieterstrom nutzen. Aber wir haben auch gespürt, dass diese Begünstigung nicht ausreicht und dass wir noch einen kleinen Anreiz brauchen, damit Mieterstrom auch in der Fläche stärker genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund wollen wir dieses Gesetz jetzt angehen. Wir haben uns dafür lang genug Zeit genommen – das möchte ich ganz offen sagen –, wir haben uns viele Gedanken darüber gemacht, welche Optionen möglich sind, und uns eine sehr umfangreiche Studie vorgenommen. Jetzt haben wir die verschiedenen Optionen auf dem Tisch. Ich glaube, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Wir wollen jetzt den Mieterstrom nach dem EEG fördern, je nach Leistungsklasse mit 2,2 Cent bis 3,8 Cent. Damit wird Mieterstrom wirtschaftlicher. Ich glaube, dass der Mieterstrom damit dazu beitragen kann, dass auch im Solarbereich neue Potenziale entstehen und in den nächsten Jahren gerade in den Städten der Zubau weitergeht. Das ist etwas, das wir für die nächsten Jahre anstreben.

Trotzdem gibt es bei allem Vor- und Nachteile; auch das möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Wenn wir beispielsweise hier in Berlin, in Kreuzberg oder wo auch immer, mehr Mieterstrom produzieren, wird natürlich der Strom für andere in Berlin teurer werden, weil das innerhalb des Netzgebietes gewälzt wird. Deshalb haben wir ganz klar gesagt: Wir wollen einen Deckel bei 500 Megawatt pro Jahr für neu installierte Solaranlagen einrichten, damit die Förderkosten, die auf uns zukommen können, 73 Millionen Euro in Summe nicht übersteigen. Das ist ein ganz klares Bekenntnis zur Kostentransparenz auf der einen Seite, aber auch zur Kostenminimierung auf der anderen Seite. Wir wollen die Energiewende weiterhin für alle bezahlbar machen, gerade in den Städten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein weiteres Thema, das uns wichtig gewesen ist, war die Vertragsfreiheit für die Mieter, damit jeder seinen Stromanbieter selber aussuchen kann und nicht auf den Stromanbieter, den der Vermieter wählt, zurückgreifen muss. Die Vertragsfreiheit ist also weiterhin gewährleistet.

Wir haben – Johann Saathoff hat es schon beschrieben – eine Obergrenze eingeführt: Maximal 90 Prozent des Grundversorgungstarifs darf der Mieterstrom kosten. Auch das ist ein klarer Schutz für die Verbraucher und ist für uns genauso wichtig gewesen wie der weitere Ausbau der Solarenergie.

Mit dem jetzigen Entwurf gehen wir in die richtige Richtung. Wir nutzen das Potenzial der Zukunft, wollen Mieterstrom vor Ort, gerade in den Städten, möglich machen. Wir wollen die Energiewende weiter sinnvoll gestalten. Ich freue mich auf das jetzt anstehende Gesetzgebungsverfahren. Wir wollen es in den nächsten drei, vier Wochen abschließen, damit Mieterstrom in der Breite dann noch stärker möglich ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das Wort hat die Kollegin Dr. Julia Verlinden für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7111219
Wahlperiode 18
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
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